Schutzverträge Eigentümer!
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Hallo leute,
da ich mir in nächster Zeit einen Hund zu mir nehmen möchte, habe ich mich jetzt zum erstenmal mit Schutzverträgen beschäftigt.
Vorallem wer der EIGENTÜMER des Hundes wird. Habe mir alle Threads hier im Forum darüber angesehen.
Würdet Ihr einen Schutzvertrag mit dieser Klausel unterschreiben:
1) Das heute von mir übernommene Tier bleibt Eigentum des Vereins XXXXX. Dieser haftet jedoch nicht für Kosten, die aus der Tierhaltung entstehen.
6) Ich verpflichte mich, den entsprechend legitimierten Kontrollorganen des Vereind XXXXX jederzeit, auch ohne das ich vorher verständigt worden wäre, freien Zutritt zu den mir übergebenen Tir zu Kontrolle seine Haltung und seines Gesundheitszustandes zu gestatten.
2) Die Weitergabe oder Tötung des übernommenen Tieres darf nur mit Zustimmung von Verein XXXXX erfolgen
Meine Fragen: Bin ich bei jedem Schutzvertrag nur der Besitzer des Tieres jedoch NICHT der Eigentümer?? (erheblicher unterschied)
Muss ich jedem die Türe unangemeldet öffnen, damit er meinen Hund sehen kann, bzw. woher weiß ich, dass diese Person ein legitmiertes Kontrollorgan ist?
Hundebesitzer wird vorraussichtlich meine Freundin. Was passiert wenn meine Freundin "aus dem Leben" scheidet (Gott behüte)? Heißt das dann, das ich den Hund möglicherweise nicht behalten kann, wenn ich es möchte?
Ein anderer Schutzvertrag lautet (finde ich besser):
5.) Der Vorhalter behält sich das Recht vor, sich in regelmäßigen Abständen über das Wohlergehen des Tieres zu informieren und gegebenfalls persönlich zu kontrollieren
2.) Der neue Halter erklärt sich bereit den verherigen Halter über eine eventuelle Abgabe oder Weitergabe des Tieres zu informieren und räumt dem vorherigen Halter das Recht ein , bei fragwürdiger Unterbringung einzuschreiten.
Bin ich als Halter hier Eigentümer oder nicht? Allgemein finde ich den 2-ten Schutzvertrag besser.
Bitte jetzt keine Diskussion über "hält" vor Gericht oder "hält nicht" vor Gericht.
Bin auf der Suche nach Antworten zu meinen Fragen und würde gern wissen, ob das sowieso Standard in jedem Schutzvertrag ist, was Ihr so in euren Verträgen drinnen stehen habt.
Achja vielleicht eins noch. Hat wer eine liste oder link zu vertrauenwürdigen Tiervermittlungen in Österreich bzw. wo man auf keinen Fall sich ein Tier suchen sollte.
Danke bereits im Voraus für die Antworten!
MFg,
Klaus
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Zitat
Würdet Ihr einen Schutzvertrag mit dieser Klausel unterschreiben:
1) Das heute von mir übernommene Tier bleibt Eigentum des Vereins XXXXX. Dieser haftet jedoch nicht für Kosten, die aus der Tierhaltung entstehen.
6) Ich verpflichte mich, den entsprechend legitimierten Kontrollorganen des Vereind XXXXX jederzeit, auch ohne das ich vorher verständigt worden wäre, freien Zutritt zu den mir übergebenen Tir zu Kontrolle seine Haltung und seines Gesundheitszustandes zu gestatten.
Muss ich jedem die Türe unangemeldet öffnen, damit er meinen Hund sehen kann, bzw. woher weiß ich, dass diese Person ein legitmiertes Kontrollorgan ist?
Hallo Klaus!
Zu diesen Klauseln kann ich dir folgendes sagen: Nein, du brauchst niemanden in deine Wohnung lassen, wenn du es nicht willst. Ist schliesslich auch im Grundgesetz verankert. ABER, wenn du dem 1. Punkt zustimmst, könnten sie dich auf Herausgabe ihres Eigentums verklagen, wegen Diebstahl, Unterschlagung etc. Damit hätte zwar erstmal auch die Polizei keinen automatischen Zugang zu deiner Wohnung, aber du hättest ggf. eine Anzeige am Hals. Ach ja, das mit dem Besuchsrecht ist auch eine Standart-Klausel.
Zitat
2) Die Weitergabe oder Tötung des übernommenen Tieres darf nur mit Zustimmung von Verein XXXXX erfolgenIst eine Standart-Klausel. Wäre der Tierschutz jedoch Eigentümer, dürftest du deren Eigentum natürlich nicht weitergeben oder gar töten ohne deren Einverständnis. Bist du der Eigentümer, hättest du soweit das Gesetz erlaubt freies Verfügungsrecht darüber und da brauchst du dir von niemandem was reinreden lassen.
ZitatHundebesitzer wird vorraussichtlich meine Freundin. Was passiert wenn meine Freundin "aus dem Leben" scheidet (Gott behüte)? Heißt das dann, das ich den Hund möglicherweise nicht behalten kann, wenn ich es möchte?
Ja, das wäre theoretisch möglich. Jedoch nehme ich an, wenn man im Interesse des Tieres handelt und du bisher als "Herrchen" fungiert hast, wird man dir den Hund überlassen, ggf. mit Prüfung deiner Person und der Haltungsumstände.
Also, ich würde zumindest dieser Eigentümer-Klausel nicht zustimmen, wenn das Tier dauerhaft bei mir bleiben soll. Mit der Besuchsrecht-Klausel habe ich kein Problem. Auch mit der Info, dass das Tier weitergegeben oder getötet wird, habe ich keine Sorgen. Insgesamt halte ich den 2. Vertrag für seriöser, eben weil er nicht versucht bestehendes Gesetz zu unterwandern.
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Vorweg: ich bin absoluter Laie was juristische Sachverhalte angeht und bitte so auch meinen Kommentar werten:
Ich würde den ersten Vertrag nie und nimmer unterschreiben. Für mich heißt das, Du bist nicht Eigentümer des Hundes. Der Verein kann Dir, quasi nach gutdünken, den Hund wieder wegnehmen.
Was machst Du denn, wenn Du den Wauz nach 1 - 2 Jahren so richtig ins Herz geschlossen hast, er für Dich quasi ein Familienmitglied ist und dann kommt der Verein und sagt: "Wir wollen unser Eigentum zurück - es sei denn Du zahlst die Summe XYZ"?
Sorry, aber wenn die darauf bestehen, daß man einen solchen Knebelvertrag unterschreibs, würde ich auf den Hund verzichten und mir von einer anderen Organisationen einen Wuff suchen.
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Genau dieser erste Vertrag schreckt mich ja ab. Also i hätte nie im Leben daran gedacht, dass wenn ich einen Hund aus dem Tierheim hole, ich nicht der Eigentümer bin.
Mit der Informationspflicht kann ich leben und finde ich richtig. Aber einen Vertrag, indem ich nicht Eigentümer werde kann und will ich nicht unterschreiben.
Möchte das alles nur geklärt haben, BEVOR ich mir einen Hund aussuche um nicht enttäuscht zu werden oder verlockt werde leichtfertig zu unterschreiben!Bitte noch mehr Informationen was bei anderen im Schutzvertrag besteht bzw. welche Tiervermittlungen man in Ö vermeiden sollte.
Danke,
Klaus
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Ich weiß ja nicht wie die Rechtslage in Österreich ist. Aber hier in Deutschland geht das Eigentum mit der Zahlung der Schutzgebühr an mich über. Aus diesem Grund werden hier in den Schutzverträgen im allgemeinen jetzt Strafgelder benannt. Beispielsweise muß ich gestaffelt bis zu 5000 Euro zahlen, wenn ich mich bei meinem letzten Tierschutzhund nicht vertragsgemäß verhalte.
Ich habe ihn trotzdem genommen.
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Habe mir verschiedene angesehen. Viele haben die Strafgebühr, bei manchen wird man nicht Eigentümer.
Ich kann leben mit der Info Pflicht, mit den Besuchen und der Strafgebühr damit das Tier auch wirklich so gut es geht geschützt wird, aber ich kann einen Vertrag wo ich nicht Eigentümer bin akzeptieren!
Hoffe es kommen noch mehr Anregungen!
MFG,
Klaus
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Hier in Deutschland wird man, unabhängig davon, was im Vertrag steht, mit der Zahlung der Schutzgebühr Eigentümer. Wie dies in Österreich aussieht, kann dir wahrscheinlich nur ein Anwalt sagen.
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Es geht darum das z.B. der Hund aus schlechter Haltung kommt. Person x übernimmt das Tier. dann kommen Anrufe von Nachbarn rein das Tier wird schwer misshandelt.
Also Tierschutzverein kannste da nichts machen wenn nicht Vertrag 1 vorliegt. Wenn doch können dir sofort mit Polizei rein und das Tier befreien. Ohne diesen Vertrag würde es Wochen dauern und es könnte zu spät sein.Das heißt jetzt nicht das ständig einer zum kontrolieren kommt, oder wenn einer Person x eins auswischen will das gleich die Polizei kommt.
Und glaub mir solche Fälle sind gar nicht so selten. Man kann den Leuten leider nur vorm Kopf gugen.
Ach ja und nen seriöser Verein wird nen Teufel tun und den Hund auf Gutdünk wegnehmen.
Und nen seriöser Verein spricht mit Dir den Vertrag durch und erklärt Dir vorher den Vertrag ausführlich....
Ich bin ja selber mit Tieren aus dem Tierschutz groß geworden. 50 Jahre Tiere aus dem Schutz in meiner Familie und niiiiiiiiiiiiiiiiie wurde eins zurückgeholt bzw kam einer zum kontrollieren.
Liebe Grüße Tamala
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Ich finde Schutzverträge völlig in Ordnung und auch sinnvoll, genauso wie die Schutzgebühr, über die sich viele beklagen.
Wie eben Tamala schon erwähnt hat, wird ein korrekter Tierschutzverein (darüber sollte man sich allerdings genau informieren , auch da gibt es leider schwarze Schaafe) immer im Sinne des Tieres handeln und einem guten Halter keine Steine in den Weg legen. Sie sind ja froh, wenn die Tiere gut unterkommen. Vor einer Kontrolle braucht man dann keine Angst haben.
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Habe jetzt mal gerade nachgesehen....Gina haben wir im September aus dem TH geholt und im Abgabevertrag steht u.a.
"Das Eigentum an dem Tier geht erst nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsabschluss an die u.g. Person über,wenn die Vertragsbedingungen vollständig eingehalten werden.Nach Ablauf dieses Jahres haben die Vertragsbedingungen weiterhin ausnahmslos Gültigkeit."Heißt das jetzt ,daß das eigentlich gar nicht mein Hund ist und der Tierschutzverein mir den Hund einfach so wieder wegnehmen könnte?
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