Bauer will Ausfall

  • Zitat

    Wir sind aus Niederbayern...den Bauerverband hätten wir heute schon kontaktiert...die geben nur Auskunft, wenn man Mitglied ist :/


    Ich werde morgen mal den Notar anrufen und fragen, wie denn die rechtliche Lage ist...denn wir haben das Grundstück ja ohne Pacht und Vermietung gekauft!


    Na, denn dürfte er doch eigentlich keine Ansprüche euch gegenüber haben. Aber der Notar wird euch da sicherlich genau beraten können.
    Aber rein Menschlich spricht das nicht gerade für den Bauer. Scheint ja richtig Geldgeil zu sein der gute Mensch.


    Schönen Gruß,
    Frank

  • Da müsste euch die Landwirtschaftskammer Auskunft geben können.


    Wo ist Fassi?!


    Landwirtschaftliche Pachtverträge sind eine Wissenschaft für sich ...

  • Hm, ganz schwierig.
    Soweit ich weiß, muss ein Pachtvertrag nicht schriftlich geschlossen werden - es könnte also theoretisch durch das stillschweigende Einverständnis der Vorbesitzer ein Pachtvertrag angenommen werden, der dann auch hätte gekündigt werden müssen. Aber da kommt es immer auf so viele Details an...
    Es ist auf jeden Fall eine gute Idee, den Notar anzurufen; am besten wendet ihr euch auch an einen Anwalt.


    Steht ausdrücklich im Mietvertrag drin, dass das Grundstück nicht verpachtet ist?


    LG, Caro

  • Genauer Wortlaut aus dem Kaufvertrag:


    Der Verkäufer erklärt, daß der Vertragsbesitz weder vermietet noch verpachtet ist auch keine anderesn schuldrechtlichen Nutzungsverhältnisse bestehen.

  • Das ist auf jeden Fall schon mal gut.
    Wenn der Vermieter euch das zugesichert hat, dann könntet ihr ihn nämlich ggf in Anspruch nehmen, wenn der Bauer tatsächlich Nutzungsausfall geltend machen kann.


    Aber ganz ehrlich, da wird Dir nur jemand weiter helfen können, der den Fall im Detail kennt. ;)


    Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen! :)

  • Zitat

    Das ist auf jeden Fall schon mal gut.
    Wenn der Vermieter euch das zugesichert hat, dann könntet ihr ihn nämlich ggf in Anspruch nehmen, wenn der Bauer tatsächlich Nutzungsausfall geltend machen kann.


    Aber ganz ehrlich, da wird Dir nur jemand weiter helfen können, der den Fall im Detail kennt. ;)


    Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen! :)


    Äh, ups, ich meinte natürlich der Vorbesitzer... :ops:


    Wird Zeit, dass ich ins Bett gehe! :roll:

  • Zitat

    Äh, ups, ich meinte natürlich der Vorbesitzer... :ops:


    Wird Zeit, dass ich ins Bett gehe! :roll:


    ;) Das dachte ich mir schon



    Der Vorbesitzer ist ein richtiger Bazi (wie wir hier in Bayern für nen Banditen sagen), dass haben wir jetzt schon von einigen Seiten gehört...

  • ..hab Deinen letzten Thread mitverfolgt...würde mir auch den letzten Nerv rauben,wenns mir so ginge!!Aber Kopf hoch!Meinem normalen Rechtesmpfinden nach,würde ich sagen,ihr müsst ihm nix zahlen...würde aber auch auf jeden Fall zum Anwalt gehen...




    Super süßen Hund hast Du,den könnt ich direkt klauen :roll:

  • Das müsste man natürlich am Besten über eine Anwalt abklären lassen.


    Aber wie auch immer, 5000qm (ein halber Hektar) Weizen sind doch total lächerlich. Was will er denn dafür überhaupt haben? :D


    So pi mal Daumen habe ich gerade recherchiert wären das 350 Euro, die er damit als Erlös hätte einfahren können, wenn Ihr ihn denn gelassen hättet.


    Somit würde ich einen Anwalt einschalten und des lieben Friedens Willens versuchen, mich mit ihm außergerichtlich bei ungefähr 200 Euro zu einigen. ;)

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