Hundeabwehrspry
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Ersetzen kann er Dir Deinen Schaden vielleicht nicht - aber das Ordnungsamt kann ihm trotzdem mächtig Ärger machen. Da nutzt ihm sein HarzIV garnichts. Ich würd ihn auf jeden Fall Anzeigen.
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nicht die Hundehaftpflichtversicherung ? Meiner Meinung nach hast Du die nämlich zu haben , egal ob Hartz IV oder nicht .
LG, Katzentier
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Zitat
nicht die Hundehaftpflichtversicherung ? Meiner Meinung nach hast Du die nämlich zu haben , egal ob Hartz IV oder nicht .
LG, Katzentier
Die Tierhaftpflichtversicherung ist in D nicht vorgeschrieben. -
Sicher ? Mir war so, daß Du eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben mußt laut den Neufassung der Hundeverordnung . Oder ist das auch Bundeslandabhängig ? In Hamburg ist es m.M. nach Pflicht , genauso wie die Meldung von Hunden im Register und nicht nur bei der Steuer !
Liebe Grüsse,
Katzentier -
Und wenn du den Hund gar nicht bis an deine Klamotten ran läßt
Wenn du ihn auf dich zukommen siehst, bau dich vor ihm auf, mach dich groß und dann brülle ihm aus Leibeskräften ein VERSCHWINDE um die Ohren! -
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Zitat
Sicher ? Mir war so, daß Du eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben mußt laut den Neufassung der Hundeverordnung . Oder ist das auch Bundeslandabhängig ? In Hamburg ist es m.M. nach Pflicht , genauso wie die Meldung von Hunden im Register und nicht nur bei der Steuer !
Liebe Grüsse,
KatzentierHundeverordnungen sind Landesverordungen.
Frag mich nur, wie die eine Pflicht für eine Tierhaftpflicht dann durchsetzen wollen?
Generell ist mir nichts bekannt das es so eine Verordnung geben soll... HIer in BW auf jeden Fall nicht.
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Hier mal unsere Verordnung:
Quelle:http://www.stadtratingen.de/ba…gen_alle&cmd=list&Id==371
ZitatHundehaltung (große, schwere Hunde)
Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg
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Die Haltungen eines solchen Hundes ist durch die verantwortliche Person (Halter/-in) dem Ordnungsamt anzuzeigen:Folgende Angaben sind erforderlich:
1. Personalien der Halter/-in
2. Hunderasse, Rufname und Geschlecht des Hundes
3. Wurfdatum ggf. Alter und AnschaffungszeitpunktWeiterhin sind weitere Nachweise einzureichen:
Kopie einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung,
(Mindestdeckungssummen: 500.000 EUR Personenschäden, 250.000 EUR sonstige Schäden)fälschungssichere Kennzeichnung per Mikrochip
Darüber hinaus muss die Halterin/ der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und dies gegenüber dem Ordnungsamt nachweisen:
Die Sachkunde wird nachgewiesen, indem die Halterin/ der Halter
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tja... gutes, altes NRW
Bei solchen Verordnungen frage ich mich doch immer wieder nach dem tieferen Sinn...
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ähnlich, nur daß Du für jeden Hund, egal wie groß oder schwer diese Haftpflichtversicherung nachweisen mußt .
Liebe Grüsse,
Katzentier -
Hallo,
ich hatte auch mal so eine Situation, die immer wieder kehrte!! Wenn ich mit Dusty im Park war, ist uns immer ein Huskyrüde gefolgt und hat Dusty bestiegen, vom Herrchen keine Spur!!
Dusty war damals nicht mal ein halbes Jahr alt und der Husky ausgewachsen und ein ziemlicher Brocken!!
Ich habe es mit runterziehen probiert, dann fing er an zu knurren, Dusty konnte sich gegen ihn einfach nicht wehren, selbst wenn sie auf dem Boden lag, hat er nicht aufgehört, auf ihr rumzujuckeln.
Irgendwann habe ich mir dann Pfefferspray geholt, weil ich mir nicht anders zu helfen wußte.
Als uns das dann wieder passiert ist, habe ich ihm eine Ladung auf den Arsch verpaßt, angeblich sollte das ausreichen, weil es einen Juckreiz auslöst, daß hat den Rüden aber überhaupt nicht gestört.
Dann kam doch endlich mal der Besitzer und ich habe ihn zusammen geschissen, wenn er sein "Vieh" nicht im Griff hat, dann hole ich nächstes Mal die Polizei!!
Er war natürlich total sauer, aber das war mir sowas von egal!!!
Komischerweise habe ich ihn danach nicht wieder gesehen -
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