Welche Chancen falls Vermieter Hundehaltung verweigert?
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Mein normaler Menschenverstand würde mir sagen, entweder dürfen alle Parteien einen Hund halten oder niemand... :/
Seh ich auch so!!! :motz:
LG Noora und Jerry -
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Hallo allerseits ,
ja ja, das Recht in Deutschland besteht leider aus lauter Ungerechtigkeiten.
Nach einer Nacht darüberschlafen, will ich heute noch einen Brief an den Vermieter persönlich schreiben. Es ist ja doch besser, wenn man etwas Schritliches in der Hand hat. Ich werde ihm genau mitteilen, dass wir uns der Verantwortung für einen Hund bewusst sind und natürlich alles tun, damit im Haus niemand gestört wird. Muss ich eben ein bisschen betteln .
Es soll ja noch nicht mal eine Dogge werden, sondern eher so etwas wie in Art einer "Fußhupe", ungefähr so groß wie unsere Katze. Geht von solch einem Hund denn so viel Störung aus und kann der wirklich Schäden an der Wohnung anrichten? Meines Erachtens dürfte da eher unsere Tochter noch lauter sein . Wir kümmern uns ja auch um den Hund. Er ist zwar morgens ein paar Stunden allein, aber vorher wollte ich eigentlich noch eine halbe Stunde laufen gehen. Ansonsten sind wir fast immer unterwegs und über Mangel an Bewegung und Forderung wird sich der Hund sicher nicht beklagen können.
Wenigstens eine Chance könnte er uns geben. Wir wohnen immerhin jetzt schon über 5 Jahre hier und es gab noch nie Stress. Falls das echt nicht klappt, bin ich momentan wirklich auf dem Standpunkt, das heimlich zu machen, aber das ist sicher nicht unbedingt der richtige Weg. Das ist wohl eher eine Trotzreaktion, weil ich richtig sauer bin.
LG Sheilchen
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Das mit dem heimlich anschaffen, halte ich jetzt eher
für eine unheimlich unkluge Idee ;-)Wie gefällt Dir denn stattdessen folgender Vorschlag :
Wenn nun euer Herz sooooo sehr an einer Hundeanschaffung hängt und sich gar nichts machen läßt
bei der Hausverwaltung,
dann geht doch mal ganz unverbindlich und ohne
Druck an eine neue Wohnungssuche.Ehepaar mit Kind Hund und Katz
sucht freundliche tierliebe Vermieter.Schöne Grüße
von
Christine -
Zitat
Ich habe von Mietrechtssachen nun wirklich nicht viel Ahnung, aber jetzt erklärt mir doch mal, wie es sein kann, dass in ein und demselben Haus einige Parteien Hunde halten dürfen und es anderen untersagt wird.
Ist das nicht eine schreiende Ungerechtigkeit?
Mein normaler Menschenverstand würde mir sagen, entweder dürfen alle Parteien einen Hund halten oder niemand... :/In einer Eigentümergemeinschaft ist vielleicht die Hundehaltung im Allgemeinen erlaubt, aber die letzte Entscheidungsgewalt geht dann natürlich vom jeweiligen Wohnungseigentümer aus. Und der kann natürlich immer noch die Hundehaltung untersagen.
So kann es kommen, dass der Nachbar einen Hund halten darf und man sebst nicht. Leider.
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Hallo,
frag lieber erst mal euren Nachbarn mit Hund. Wenn er ihn ohne Erlaubnis hält (und da gibt es ja doch einige von), könnte es sein, dass Du ungewollt eine Lawine lostrittst.
Den Vorschlag von Christine finde ich am besten. Ich würde wahrscheinlich genauso reagieren.
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Ich habe von Mietrechtssachen nun wirklich nicht viel Ahnung, aber jetzt erklärt mir doch mal, wie es sein kann, dass in ein und demselben Haus einige Parteien Hunde halten dürfen und es anderen untersagt wird.
z.B. bei Wechsel des Vermieters (Verkauf der Wohnsache) und der Neue keine Tierhaltung erlaubt.
Er muß die vorhandenen Tiere aber dulden, da er durch Kauf auch die Mietverträge übernommen hat.Ebenfalls kann er eine Störung durch gegenseitige Aufputschung der Hunde - wenn einer bellt, bellt auch der andere - als Schädigung seiner Mietsache in Erwägung ziehen, was zum Auszug von Mietern führen kann oder aber gerichtl. Streitigkeiten.
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Falls das echt nicht klappt, bin ich momentan wirklich auf dem Standpunkt, das heimlich zu machen, aber das ist sicher nicht unbedingt der richtige Weg. Das ist wohl eher eine Trotzreaktion, weil ich richtig sauer bin.
Wenn das aber rauskommt,dass du heimlich einen Hund hällst, kann der Vermieter dir fristlos kündigen.
Ich habe das damals so gemacht, dass ich schriftlich um Erlaubnis gebeten habe mit dem Inhalt, wenn sich jemand über evtl. Lärm beschweren würde ich den Hund wieder abschaffe oder freiwillig umziehe.
Das erste würde ich natürlich nicht tun, es war lediglich ein "entgegenkommen" ausserdem hatte ich den Hund bereits 2 Wochen und wusste dass es kein "Kläffer" ist
Ich wollte unbedingt 2 Hunde halten, und notfalls wäre ich halt umgezogen. Ich lass mir meinen Traum von Hund nicht zerstören.
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Das oberste Interesse von den meisten Vermietern ist, mit ihrem Mietobjekt so wenige Probleme wie möglich zu haben. Das heißt, sie wollen das ihre Mieter verläßlich sind und untereinander keine Probleme haben, denn diese Probleme würden dann wiederum zu ihren eigenen werden. Deshalb lieben Vermieter wohlhabende Singles und "hassen" Kinder und Tiere. Aber ganz im Ernst: Mieter haben in Deutschland sehr umfassende Rechte, die zum Teil weit (meiner Meinung nach) über das vertretbare hinaus gehen. Und ich bin kein Immobilienbesitzer. Wenn man sich mal in die Rolle des Vermieters versetzt, dann finde ich es schon nachvollziehbar, dass es diesem überlassen sein sollte, wenn er gerne in seinem Eigentum wohnen lassen will. Und wenn das nunmal nur Leute ohne Haustiere sind, dann finde ich das irgendwie auch nachvollziehbar.
Deshalb muss man so eine Entscheidung auch akzeptieren. ich glaube auch nicht, dass viel rumdisktutieren etwas bringen wird. Klar könnt ihr versichern, dass der Hund keinen Dreck und Lärm macht und das es zu keinen Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen wird. Aber würde das nicht jeder sagen. Ob es dann nicht doch so kommt kann ihm keiner garantieren. Und dann hat er den Ärger. Insofern muss man tatsächlich sagen: Wenn ein Hund wirklich so wichtig und absolute Priorität für Euch ist, dann muss das eben auch einen Umzug wert sein. -
Hallo,
schau mal, diesen Text hat gerade jemand in unserem Regionalforum veröffentlicht:
Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des Vermieters
Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier. Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”
Quelle:
TASSO e.V.
http://www.tasso.netLiebe Grüße und viel Erfolg
Christine -
Hallöle,
danke für eure vielen Antworten.
Ich will jetzt einfach die konkrete Frage an den Vermieter stellen, warum nicht und auf seine Antwort dann versuchen, gemeinsam eine Basis zu finden, mit der wir beide leben können. Eben diplomatisch an die Sache rangehen.
Selbstverständlich hole ich nicht einfach einen Hund ohne Erlaubnis. Ich hänge an meiner Wohnung, weil wir uns hier einfach (´tschuldigung) sauwohl fühlen und würde es aber auch nicht über das Herz bringen, den Hund wieder wegzugeben. Also die Heimlichtuerei ist ein denkbar schlechter Weg, den ich nicht gehen werde.
Danke auch für den Tipp mit dem Yorkshire. Ich hatte auch bereits an diese Rasse oder an einen Chihuahua gedacht oder eben einen Mischling in dieser Form. So was kann man ja auch mal schnell in die "Tasche stecken", wenn es brenzlig wird
Aber erstmal setze ich mich jetzt mit dem Eigentümer in Verbindung.
LG Sheilchen
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