Welche Chancen falls Vermieter Hundehaltung verweigert?

  • Hallo,
    ich habe gestern noch mal schnell meine Frau (Anwältin für Mietrecht) zwischen Tür und Angel gefragt. Es ist so, dass der Vermieter Euch die Hundehaltung nicht pauschal ablehnen kann, wenn bereits ein Hund im Haus wohnt. Dabei ist es unerheblich, ob er das Haus erst gekauft hat, nachdem die andere Familie bereits einen Hund hatte. Seine Ablehnung muss er begründen (zuviel Lärm, Dreck, etc.). Das kann man dann widerlegen und er muss seine Ablehnung konkretisieren. Ob Dir das jetzt allerdings wirklich hilft sei mal dahin gestellt. Im Endeffekt läuft das nämlich dann auch einen Rechtsstreit mit dem Vermieter hinaus wenn er sich komplett verweigert. Ich nehme mal an, dass ihr das auch nicht wollt. Naja...jedenfalls wollte ich Dich das noch wissen lassen.

  • hallo,
    da ich grad ein ganz ähnliches probleme hab, würde ich gern wissen ob es hier was neues gibt??


    gruss neko =)

  • also, soviel ich weiß, darf ein VM die Hundehaltung nicht verbieten, wenn bereits Hunde in dem selben Haus vorhanden sind. So sagte es mir mein VM, allerdings darf er eineGrößenbegrenzung (mir fällt kein anderes Wort dafür ein) angeben. So darf er beispielsweise sagen, das er keine Hunde über 40 cm duldet oder eben solche "verschrieenen" Rassen wie beispielsweise der SOKA......


    Einen Yorkie oder sowas kleines MUSS er dulden, laut einem Gerichtsurteil, da diese kleinen Rassen als Käfigtiere (!!) zählen. Dafür braucht man auch keine Erlaubnis. Das weiß ich, weil ich selber damals einen Yorkie ins Haus geholt habe ohne Wissen und Zustimmung des VM.



    Wegen der Katze braucht ihr euch wohl auch keine Gedanken machen, da eine Katze nicht erlaubt werden muss. G**gle mal ein bissle, da findest du alles......

  • Zitat

    Einen Yorkie oder sowas kleines MUSS er dulden, laut einem Gerichtsurteil, da diese kleinen Rassen als Käfigtiere (!!) zählen. Dafür braucht man auch keine Erlaubnis. Das weiß ich, weil ich selber damals einen Yorkie ins Haus geholt habe ohne Wissen und Zustimmung des VM.


    gilt das für jeden mietvertrag? also egal welche regelung festgehalten ist??


    wenn dem so wäre, könnte ich ja trotz ablehnung einen hund halten...sollte ja eh wieder ein minihund sein...

  • Zitat

    gilt das für jeden mietvertrag? also egal welche regelung festgehalten ist??


    wenn dem so wäre, könnte ich ja trotz ablehnung einen hund halten...sollte ja eh wieder ein minihund sein...



    Quelle:http://www.wunsch-hund.de/rech…uch_ohne_genehmigung.html


    und noch etwas, wenn bereits Hunde in dem Haus vorhanden sind:


    Zitat

    Die Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten werden. Aber Vorsicht: es genügt nicht, dass nur der Hausmeister Kenntnis von den Tieren hat. Und: sind nur sehr wenige (1 bis 2) Tiere vorhanden, kann der Vermieter sagen: "Mehr dulde ich nicht".


    Quelle:http://www.mieterverein-hambur…erhaltung-mietwohnung.htm

  • Zu Katzen und Minihunden wurde ja bereits alles richtig gesagt.
    Sie bedürften keiner Zustimmung und können immer gehalten werden, da nach neuesten Urteilen ein generelles Verbot der Tierhaltung keinen Bestand hat.


    Bei größeren Hunden sieht das anders aus. Sie bedürfen der Zustimmung des Vermieters und er kann sie in Größe, Anzahl und Rasse limitieren.
    Sollte er da zu etwas bestimmten Nein sagen (zb Rotti) ist das rechtskräftig.
    Mit den anderen Hunden im Haus wäre zu klären, ob dem Vermieter das gesamte Haus gehört oder ob es eine Eigentümergemeinschaft ist, wo jedem versch. Wohnungen gehören.
    Dann nämlich würden zwar auf der Eigentümerversammlung die grundlegenden Dinge zur Tierhaltung geklärt, trotzdem könnte nochmal jeder Eigentümer für seine Wohnung speziell entscheiden was er will und was nicht.


    Sollte eine Entscheidung zu euren Ungunsten fallen, gibt es zumindest rechtlich keinen Weg, die Hundehaltung durchzusetzen, da es kein Recht auf Hundehaltung gibt.
    Dann helfen nur Gespräche mit dem Vermieter oder der Umzug.


    LG, Chris

  • Hallo alle miteinander :winken: ,


    hier habe ich ja wirklich eine große Diskussion ins Rollen gebracht. Bei mir gibt es leider nichts Neues. Mein Vermieter lehnt ab, weil der Vormieter ebenfalls einen Hund hatte. Das war ein Berner-Sennenhund, der täglich 12 bis 14 Stunden alleine war und dementsprechend sich natürlich ausgetobt hat. Ist dem Hund auch nicht zu verübeln! Der Eigentümer ist jedenfalls auf den Kosten sitzen geblieben. Ich habe aber nun eine andere Lösung mit den Mitbewohnern gefunden und ein Hund kommt trotzdem.


    Und vielleicht wird es nun doch unsere Tierheimhündin (siehe mein anderer Thread "Kann man einem Tierheimhund das Leineziehen abgewöhnen?"), die sich einen schönen Platz für´s Alter verdient hat.


    Urteile gibt es in diesem Zusammenhang bereits sehr viele und leider auch sehr widersprüchliche. Ich glaube nicht so recht daran, dass man mit Hilfe eines Urteils den Vermieter umstimmen kann. Aber natürlich sollte man es versuchen! Ich drücke allen die Daumen, die gerade den gleichen Kampf austragen.


    Viele Grüße


    Sheilchen

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!