Urlaub mit Hund in der Schweiz - was muss ich beachten ?

  • EDIT: Mist , habe gerade gesehen , das es ja ein Unterforum "Urlaub" gibt ! Bitte dahin verschieben, liebe Mods !


    So , dieses Jahr soll´s mit der Familie (also auch mit Lena) in die Schweiz zum Urlaubmachen gehen. Wir haben in Brienz (Nähe Interlaken) am See ein Ferienhäuschen für 2 Wochen gemietet.Vermieterin ist eine sehr nette Frau mit dem typischen Schweizer Charme (ich liebe dieses Land sowieso) und Lena ist dort herzlich willkommen.Sie hat selbst 6 :shocked: Bernhardiener und 2 große Schweizer Sennenhunde. Mit denen wird Lena nicht in Kontakt kommen , sie wohnt in einem anderen Ort.Garten und riesen Auslauf zum Toben ist auch dabei. Meine Frau und ich waren schon mehrmals in der Schweiz , von daher wissen wir , was für uns und unsere "Menschenkinder" nötig ist.
    Weiß jemand , ob für Lena irgendwelche besonderen Papiere nötig sind ?
    Sie hat einen internationalen Impfpass und ist gechipt. Außerdem bei Tasso gemeldet.Impfung wird ca. 6 Wochen vor der Reise aufgefrischt , Wurmkur auch.
    Ich frag nur , weil sogar meine Tochter (sie ist dann 10 Monate alt) einen Kinderausweis MIT LICHTBILD braucht. Ich habe noch NIE einen so verzweifelten Fotografen gesehen :D :D Wir haben nunmal ein Strahlekind und auf den neuen Passbildern darf man nicht lächeln ... Er hat sich seine 8 Euro sauer verdienen müssen.

  • Sie braucht den EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutimpfung und den Chip.


    Der Kanton Bern hat noch kein spezielles Hundegesetz, einem entspannten Urlaub steht also nichts im Wege. :roll:

  • Zitat

    Sie braucht den EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutimpfung und den Chip.


    Der Kanton Bern hat noch kein spezielles Hundegesetz, einem entspannten Urlaub steht also nichts im Wege. :roll:


    :gut:


    Waren mit Zoe auch dort, und hatten keinerlei Probleme ;)
    Gilt eigentlich das Selbe, wie in den EU Ländern.

  • Zitat

    Sie braucht den EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutimpfung und den Chip.


    Die Tollwutimpfung darf meines Wissens nicht älter als ein Jahr sein

  • Zitat

    Die Tollwutimpfung darf meines Wissens nicht älter als ein Jahr sein


    Das wurde geändert. Es gilt, was im Impfpass eingetragen ist - also auch die 3Jahresimpfung.

  • wir waren mit wunderhund 3 x in der schweiz und ich hatte den eindruck, dass die schweizer hunde allgemein in den städten UND auf dem land nicht gerne sehen... ist allerdings schon mehr als 5 jahre her, kann sich seitdem ja geändert haben ;o)
    gruhuß ausm elsass von wunderhund.de mioschi

  • Zitat

    wir waren mit wunderhund 3 x in der schweiz und ich hatte den eindruck, dass die schweizer hunde allgemein in den städten UND auf dem land nicht gerne sehen... ist allerdings schon mehr als 5 jahre her, kann sich seitdem ja geändert haben ;o)
    gruhuß ausm elsass von wunderhund.de mioschi


    Nö, geändert hat sich da nicht viel in den letzten 5 Jahren, ausser einer gewissen Kampfhunde-Hysterie, die nun auch die Schweiz erreicht hat. Mit gut erzogenen Hunden hat man nach wie vor keine Probleme, aber vielleicht hast Du eine besonders hundefeindliche Ecke erwischt.... :???: Es wird nicht gern gesehen, wenn Hunde in Heuwiesen koten oder mitten aufs Trottoir, aber das muss ja wirklich nicht sein.


    Ich habe eher den Eindruck, dass Hunde bei uns deutlich lockerer genommen werden als in D - zumindest wenn ich in Foren lese. ;)

  • Zitat


    Ich habe eher den Eindruck, dass Hunde bei uns deutlich lockerer genommen werden als in D - zumindest wenn ich in Foren lese. zwinkern


    Den hatte ich auch :yes:

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