Hundeverordnung Berlin

  • Aus aktuellem Anlass, habe ich mich mit einer Bekannten aus Berlin kurzgeschlossen, die mir weiterhelfen konnte. Sprich mir die Verordnung geschickt hat.
    Sie besitzt selber eine Hundeschule in Berlin und ich kenne sie als engagierte und zuverlaessige Person.
    Das nur als Vorwort. Hier kommt nun die Verordnung


  • Hundeverordnung Berlin Teil 2


  • Hallo!
    Ich konnte in der Hundeverordnung nichts über allgemeine Leinenpflicht finden. Wo habt ihr diese Aussage her? Ich kann nur die paar aufgeführten Punkte/Orte sehen.
    PS: Bitte nicht gleich wieder sauer reagieren.


    :?: :?:

  • Hallo Esmeralda,


    ganz oben

    Zitat

    Am 11. 07. wurde die Gesetzesvorlage für das neue Hundegesetz in den Senat eingebracht. Demnach gilt für alle Hunde außerhalb eingefriedetem Privatbesitzes im gesamten Berliner Stadtgebiet (außer in Hundeauslaufgebieten) allgemeine Leinenpflicht.


    Gruß


    Ella

  • Hallo Ella!
    Also ich habe nochmal ausführlich im Internet nachgeguckt und mir die Hundeverordnung noch mal im ganzen durchgelesen. Ich kann beim besten Willen diesen Satz nicht finden. Nur hier im Forum.
    Gruß/Esmeralda

  • Hallo Esmeralda,


    auf welcher Seite hast Du denn nachgesehen? Es gibt tausende Treffer, wenn man das googelt, von ganz alten Beitragen, bis neuen... ein Quellenvergleich kann da helfen.


    Gruß


    Ella

  • Also, ich hab nochmals nachgefragt.
    Dieser Abschnitt ist noch nicht in Kraft ist aber schon eine Vorlage.

    Zitat

    !!! Achtung !!!
    Eben noch eine aktuelle Mitteilung und nun schon wieder quasi veraltet.
    Am 11. 07. wurde die Gesetzesvorlage für das neue Hundegesetz in den Senat eingebracht. Demnach gilt für alle Hunde außerhalb eingefriedetem Privatbesitzes im gesamten Berliner Stadtgebiet (außer in Hundeauslaufgebieten) allgemeine Leinenpflicht. Weitere diesbezügliche Meldungen unter dem Menüpunkt "Neuigkeiten"...


    Das hat sie vergessen zu sagen.


    Ansonsten gilt das:


    Ich hoffe, dass jetzt alles Klar ist.


    Hier noch ein Zitat aus der Berliner Morgenpost
    http://www2.morgenpost.de/cont…/04/01/berlin/744532.html



    Darin wird nochmals erklaert wann ein Hund an einer wie langen Leine gefuehrt werden soll. Den betreffenden Abschnitt habe ich fett gemacht.

  • Ja, ein Vorhaben ist das schon seit ewigen Zeiten. Drohungen über Drohungen, aber zum Glück noch nicht durchgesetzt. Hatte mich nämlich schon gewundert, denn wenn ein genereller Leinenzwang bestünde, wäre es ja überflüssig, die einzelnen Punkte nochmal aufzuzählen. Also, auf ganz "normalen" Wegen hat man hier noch kein Bußgeld zu befürchten. Es ist verwirrend, wenn das immer in der Zeitung steht, und viele Leute lassen aus Vorsicht ihren Hund generell immer an der Schnur.


    Irgendwas wollte ich noch schreiben. Habs vergessen. :gruebel:

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