Warnschild am Gartentor?
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Naja, das hört sich schon viel besser an, aber mich würde dennoch mal interessieren, wenn es hart auf hart kommt, wie dann die Rechtslage aussehen würde.....
z.B. keine Ahnung eingezäuntes Grundstück, höhe vom Zaun.....50cm..... Hund ist an einer langen Kette im Garten gesichert....
Schulkinder nehmen durch den Garten eine Abkürzung weden vom Hund gebissen.....Wie würde es da aussehen?
Ne keine Sorge so ist es bei uns nicht, aber ich bin einfahc mal neugierig
Oder was wäre wenn ein Kind z.B. die Finger unter dem Tor durchsteckt und wird dabei vom Hund verletzt?
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Die neue Regelung hört sich wirklich gut an!
Es gibt nämlich einen Fall, da sind Kinder über einen hohen Zaun auf ein Grundstück geklettert, die Besitzer waren nicht da.
In dem Garten war ein Pool (nicht noch mal extra eingezäunt) und ein Kind ist ertrunken. Das ist natürlich furchtbar, aber der Grundstückseigentümer wurde wegen fahrläsiger Tötung angeklagt .
Hab ich auch nicht verstanden, denn der Pool war ja innerhalb des eingezäunten Grundstücks und die Kinder sind genau betrachtet eingebrochen - aber trotzdem - Grundstückbesitzer hatte Schuld.
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sehr interesanntes Thema...... kommt gar nicht mehr los
mein mein Chef das mitkriegt :motz: .... oh ohhab noch was gefunden :
Wenn der Wachhund zubeißt
Der Halter eines als Wachhund eingesetzten Hofhundes muß damit rechnen, daß der Hund Besucher angreift, wenn sie das frei zugängliche Hofgelände betreten. Er muß deshalb geeignete Vorkehrungen treffen, um die Besucher vor Angriffen des Tieres zu schützen. Solche Vorkehrungen können z.B. darin bestehen, daß der nicht ganz ungefährliche Wachhund angekettet oder angeleint wird. Werden vom Hundehalter solche Sicherungsmaßnahmen nicht getroffen, haftet er einem verletzen Besucher auf Schadenersatz und Schmerzensgeld (hier:DM 5000,-- für schmerzhafte, blutende, klaffende Wunde im Genitalbereich), wenn der Hund den Besucher beißt und Verletzt.
Oberlandgericht Köln, Az.: 19 U 32/95.
was ist das dann noch für ein Wachhund, wenn ich ihn anleinen muss...... :irre:
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Zitat
Naja, das hört sich schon viel besser an, aber mich würde dennoch mal interessieren, wenn es hart auf hart kommt, wie dann die Rechtslage aussehen würde.....
z.B. keine Ahnung eingezäuntes Grundstück, höhe vom Zaun.....50cm..... Hund ist an einer langen Kette im Garten gesichert....
Schulkinder nehmen durch den Garten eine Abkürzung weden vom Hund gebissen.....Wie würde es da aussehen?
Ne keine Sorge so ist es bei uns nicht, aber ich bin einfahc mal neugierig
Oder was wäre wenn ein Kind z.B. die Finger unter dem Tor durchsteckt und wird dabei vom Hund verletzt?
Hallo,
ich schätze auch mal du bist dann für den Vorfall verantwortlich. Kinder
werden eh vor dem Gesetz anders gesehen und werden als unberechenbar behandelt.Ob es auf deinem Gelände ist oder ob der Hund ausbüchsen kann,
du stehst als Hundehalter in der Pflicht dafür zu sorgen, das keinem
etwas durch deinen Hund geschieht. -
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Ist wohl so dass trotz Schild gehaftet werden muss da ein freilaufender Hund grundsätzlich eine Gefährdung darstellt.
Das Grundstück muss so gesichert sein dass es nicht betreten werden kann (was auch immer das genau bedeuten mag).
Allerdings werden die Schadensersatzansprüche gemindert wenn jemand trotz Schidl das Grundstück betritt.Steht zumindest hier bei der R&V so in der Pressemitteilung.
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Ich hatte auch schon mal überlegt, ein solches Schild an unserem Zaun (uneinsichtig und ziemlich hoch) anzubringen.
Da das Grundstück eh keiner betreten kann, es sein denn, er bricht das Tor auf oder klettert drüber, war es als Abschreckung gegenüber Einbrechern gedacht. Aber es ist dann auch eine Auskunft an die Leute, die einem was Böses wollen und diese können sich darauf vorbereiten. Im Nachbarort wurde eingebrochen und der Hund wurde vorher vergiftet.
Auserdem haben wir bei uns ziemlich asozia***e Jugendliche, die schon versucht haben den Zaun kaputt zu machen. Denen würde ich auch zutrauen, daß sie extra was über den Zaun werfen um den Hund zu ärgern, bzw. ihm zu schaden. -
Hallo,
Warnschilder nützen gar nichts, sie gehen eher nach hinten los. Wenn man ein Schild hinhängt, "Warnung vor dem Hund" oder "Achtung bissiger Hund" und es kommt zu einem Vorfall, wird jeder Richter sagen, dass du doch selber gesagt hast, dass du einen gefährlichen Hund hast! Sprich: Wer ein Schild hinhängt gibt selber zu, dass sein hund gefährlich ist!!! :kopfwand:
Kein Witz, ist so! Selbst wenn ein Einbrecher da ist, und der Hund beißt, ist der Einbrecher im Recht! Ich wurde kürzlich regelmäßig nachts belästigt, habe der Polizei gesagt, dass ich den Hund rauslassen werde. Tenor: "Wenn der beißt, sind Sie dran!" Danke fürs Gespräch.
Also, ich habe nur einen Aufkleber am Briefkasten mit einem Hundekopf, mehr nicht. Dann weiß jeder Paketbote, dass da ein Hund wohnt, aber den Hinweis auf den gefährlichen Hund lasse inzw. nicht nur ich weg!
Das zum Deutschen Recht! :motz:
Grüße Schopenhauer
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Zitat
Hallo,
Warnschilder nützen gar nichts, sie gehen eher nach hinten los. Wenn man ein Schild hinhängt, "Warnung vor dem Hund" oder "Achtung bissiger Hund" und es kommt zu einem Vorfall, wird jeder Richter sagen, dass du doch selber gesagt hast, dass du einen gefährlichen Hund hast! Sprich: Wer ein Schild hinhängt gibt selber zu, dass sein hund gefährlich ist!!! :kopfwand:
Kein Witz, ist so! Selbst wenn ein Einbrecher da ist, und der Hund beißt, ist der Einbrecher im Recht! Ich wurde kürzlich regelmäßig nachts belästigt, habe der Polizei gesagt, dass ich den Hund rauslassen werde. Tenor: "Wenn der beißt, sind Sie dran!" Danke fürs Gespräch.
Also, ich habe nur einen Aufkleber am Briefkasten mit einem Hundekopf, mehr nicht. Dann weiß jeder Paketbote, dass da ein Hund wohnt, aber den Hinweis auf den gefährlichen Hund lasse inzw. nicht nur ich weg!
Das zum Deutschen Recht! :motz:
Grüße Schopenhauer
Gehst noch? Wo leben wir eigentlich? Die Amis haben ja einen an der Waffel aber man darf sich euf seinem Grundstück aber verteidigen. Was ich für richtig finde. Wenn mir einer was möchte, muss ich mich doch wehren können ohne selbst dafür belangt zu werden. :irre:
Da bekomme ich echt nen' Hals. -
in Deutschland sind Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge.
Du darfst zu deiner Verteidigung noch nicht mal Pfefferspray anwenden. Dann kommst du noch dran wg Körperverletzung.
Und wenn du dann deinen "Kampfdackel" rauslässt, bist du wahrscheinlich hochgradig kriminell :irre:
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