Warnschild am Gartentor?
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Das heisst also auch, wenn ich einen hohen Zaun mit spitzen Zacken habe und ein Einbrecher spiesst sich auf, bin ich auch noch Schuld?
Und:
Das Schild "Betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder" kann man sich auch sparen?
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Zitat
Das Schild "Betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder" kann man sich auch sparen?Das ist schon perfekt... Sollen die Leute grübeln, was dahinter ist... kommt ein Vierbeiner (Bär, Tiger, etc.) jemand um die Ecke, spielen die Kinder Cowboy, Flaschenwerfen, wird das Haus renoviert, fallen Ziegel runter *** Fakt ist BETRETEN VERBOTEN!
Die Briefträger & Paketdienstler gehen dann auch nicht rein.
-> Briefkasten draussen dranmachen und Funkschalter einbauen (eine Sache von 2 Minuten)Ein Bekannter hält sich was Exotisches im gut 1,80m hoch eingezäunten Garten und hat Schild "Betreten verboten, auch Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften für Kinder"...
Nur die Nachbarn wissen warum... ein 8-jähriger ist drübergeklettert...rein... natürlich schnappi & blauer Fleck ...
Resultat... kein Schmerzengeld... es ist klipp und klar geregeltDas exotische sind zwei Warane... astgross....
Auf Baustellen dürfen Unbefugte sich auch nicht aufhalten... klar geregelt. Wenn Kinder sich verletzten fallen oder was beschädigen, müssen sie dafür haften, auch wenn sie verletzt sind... Baustellen sind auch eingezäunt
Dafür gibt es die Versicherung, Gerichte & Co. -
kann sich dann nicht einfach jeder nen "Betreten verboten..Eltern haften..." an den Zaun/ die Mauer hängen und ist somit frei von jeglicher Schuld wenn etwas passiert?
Oder muss wirklich nachgewiesen werden, dass etwas gefährliches hinter dem Zaun ist um so ein Schild anzubringen? -
Zitat
Das heisst also auch, wenn ich einen hohen Zaun mit spitzen Zacken habe und ein Einbrecher spiesst sich auf, bin ich auch noch Schuld?
Und:
Das Schild "Betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder" kann man sich auch sparen?
Ja, das Schild ist absolut für die Katz!
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Das kann sogar übel ins Auge gehen mit dem Warnschild wenn zB drauf steht Vorsicht bissiger Hund, da dies bereits ein Zugeständniss ist aus gesetzlicher Perspektive. Lieber einen witzigen Spruch alla Strichliste für gefressende Postboten, Vertreter usw... Haften tust du so oder so wenn was auf deinem Grundstück passiert. Wenn ein Einbrecher allerdings in deinen Vierwänden ist, darf er ach beißen soweit ich weiß. Könnte mir aber vorstellen das son Schild schon bischen abschreckt und sicher auch nicht verkehrt für Leute die Zeitungen austragen und ev nicht wissen das dort ein Hund ist.
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Zitat
Lieber einen witzigen Spruch alla Strichliste für gefressende Postboten, Vertreter usw... Haften tust du so oder so wenn was auf deinem Grundstück passiert.
Naja, die Versicherung kann die Zahlung verweigern wenn Du nicht ausreichend auf die Gefahr hinweist. Ein lustiges Schild ist in diesem Fall absolut kontraproduktiv.
Ich kenne konkret einen Fall wo die Versicherung die Regulierung in einem solchen Fall verweigerte . -
Was ist denn mit dem:
Hier wache ich!
"Bild vom Hund"
Ganz fürchterlich!
Damit ist doch alles gesagt, oder nicht?
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naja, ganz so easy ist es mit den kindern auch nicht. es gibt da immerhin noch die sog. "aufsichtspflicht der eltern".
(meinem vater ist ein kind auf kleinem radl direkt ins g.s.d. schon stehende auto - vater hat rechtzeitig lage erkannt! - gerummst. tja, die eltern durften dann den ganzen schaden übernehmen. dem kind ging's gut!)die gutgemeinten gesetzes-auszüge hier sind alle aus nrw, gell. das kann in hessen oder niedersachsen aber schon wieder ganz anders aussehen. erkundige dich doch einfach mal bei der versicherung, beim OA oder gar RA.
wir haben auch schilder entlang unserer grundstücksmauer/zaun. aus dem einfachen grund: wir wollen nicht, dass unser hund aus offene tore entwischt. und dann könnte sie evt. auch leute anhüpfen... aber eine juristische garantie sind die nie.
(bin mir jetzt nicht sicher, aber gibt es da nicht dieses rote warnschild, welches dann auch rechtskräftig ist und ernstgenommen werden muss??) -
Wir haben im Garten auch Warnschilder vom Dicken hängen. Einige hält es davon ab, unseren Garen zu betreten, andere klingeln (wir haben eine Glocke) und fragen ob sie reinkommen dürfen.
Doch die, die wir eigentlich überhaupt nicht im Garten haben wollen kommen immre ungefragt rein und nerven uns. Leider kennt Bully die und freut isch imemr wenn sie kommen :kopfwand: :kopfwand: :kopfwand:
Warnschild hin oder her, unerwünschter Besuch ist bei Bully herzlich willkommen, sofern er ihn kennt. Für jeden Einbrecher oder Spaziergänger, der etwas länger vor unserer Gartenpforte steht und guckt hat Bully kein Verständnis und die werden gnadenlos angebellt.
Lieben Gruß
Susi -
Fakt ist:
Wenn dein Hund auf deinem Grundstück jemanden verletzt, wirst du als Halter des Hundes zur Verantwortung gezogen.
In wieviel Sprachen willst du das Schild denn beschriften?
Deutsch, türkisch, polnisch, libanesisch, kroatisch, russisch, ...?... und dazu noch eines in Bildsprache, falls eventuelle Besucher des Lesens nicht mächtig sein sollten?
... und bitte beide bei Dunkelheit beleuchtet!
Wenn der armenische Berufs-Einbrecher das Schild nicht lesen kann, weiß er auch nicht, dass er in deinem Haus einem Hund begegnen könnte.
Da bedeutet im Klartext:
Wenn dein Hund einen Einbrecher bei der Ausübung seines Berufes verletzt, kann der Einbrecher dich wegen Körperverletzung verklagen. Eventuell kommen noch Kosten für Verdienstausfall auf dich zu. Falls aber der werte Herr Einbrecher psychischen Schaden davontragen sollte und somit eine psychologische Behandlung notwendig werden sollte - dann wird es richtig teuer für dich
... wie es momentan aussieht, müsstest du eventuell auch mit einer Anklage wegen "Ausländerfeindlichkeit" rechnen.Dass dir die "Haltung von Tieren" dann ab sofort für die Zukunft verboten wird, ist sowieso klar.
Gruss,
a. -
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