Wo genau ist Anleinpflicht?
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Hallo,
weiß jemand wie die Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz definiert ist???
Hatte eben ein saudummes Erlebnis mit meinem Hundii :x
War mit meinem Hundii auf dem Feld und da haben wir eine Freundin getroffen und haben dann die Hunde von der Leine gelassen zum spielen. Dann kam eine Frau und unsere beiden schwanzwedelnd dahin und meine natürlich auch einmal kurz hoch gesprungen, wir die beiden auch direkt zurück gerufen ca. 3 m weg gewesen und die kamen dann auch direkt und wir hielten sie dann fest. Da schreit diese Tante da los "holen sie die Hunde hier weg!" "die gehören angeschnallt!" da musste ich ja schon was schmunzeln "das ist ja eine Unverschämtheit!" "Frechheit" usw. Ich muss dazu sagen mein Hund ist 6 Monate alt, die hat so getan als hätte ich eine Bestie und als wäre sie zerfleischt worden. Ich sagte dann zu ihr sie soll sich doch bitte nicht so aufregen und sie hätten ja nicht gebissen oder so. Da faucht die direkt wieder "das wäre ja noch schöner!" usw. War mir dann auch zu doof und bin weiter gegangen.Akso wie ist das geregelt, darf man seinen Hund auch nicht auf einem Feld von der Leine lassen?
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Das ist gemeindeabhängig, da musst Du Dich vor Ort erkundigen.
Aber wenn ich Dir einen Tipp geben darf: Das nächste Mal, wenn Dein Hund ungefragt jemanden belästigt, sag demjenigen nicht, dass er sich nicht so aufregen soll. Entschuldige Dich lieber, und sag, dass Du beim nächsten Mal besser aufpassen wirst. Vor allem, wenn Dein Gegenüber eh keine Hunde mag, oder vielleicht auch einfach Angst hat. Erspart viel Ärger und gehört sich (zumindest in meinen Augen) auch so.
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Wo genau Leinenpflicht ist, musst du mal bei der Stadt erfragen. Auf Feldern zu dieser Jahreszeit eigentlich nicht. Allerdings wäre ich an deiner Stelle etwas netter zu der Frau gewesen, hätte mich entschuldigt und nachgefragt ob alles in Ordnung ist. Mit dem kleinen Hinweis das es noch ein Junghund ist der noch viel lernen muss, wo ihr schon dran seit...
Immerhin hätte die Frau das Recht auf beispielsweise Reinigungskosten, wenn der Hund mit seinen Dreckpfoten ihre Kleider verschmutzt.
Manche Leute haben Angst oder mögen keine Hunde, und da kommt man mit einem Lächeln und einem dicken "ENTSCHULDIGUNG" oft weiter.Edit: War ich ein bissle langsamer...
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Na ja, zweimal gute Beiträge.
Gruß
Herbert -
Zitat
Das ist gemeindeabhängig, da musst Du Dich vor ORt erkundigen.
Aber wenn ich Dir einen Tipp geben darf: Das nächste Mal, wenn Dein Hund ungefragt jemanden belästigt, sag demjenigen nicht, dass er sich nicht so aufregen soll. Entschuldige Dich lieber, und sag, dass Du beim nächsten Mal besser aufpassen wirst. Vor allem, wenn Dein Gegenüber eh keine Hunde mag, oder vielleicht auch einfach Angst hat. Erspart viel Ärger und gehört sich (zumindest in meinen Augen) auch so.
Da gebe ich Lina recht. Heutzutage muss man echt vorsichtig sein. Selbst wenn kein Anleinpflicht besteht, hat der Besitzer darauf zu achten, dass er keine fremden Leute anspringt. Wenn sowas nochmal passiert, immer freundlich bleiben. Man hat das Ordnungsamt schneller vor der Tür stehen, als man denkt.
Erkundige Dich bei Deiner Gemeinde, steht wahrscheinlcih auch auf der Gemeinde-Homepage. Bei uns muss der Hund eigentlich auch immer angeleint sein, zumindest nach der 40/20 Regelung. Eigentlich könnte ich mir das Schleppleinentraining ja sparen :kopfwand: .
Muss dazu sagen, dass im Feld hier fast jeder seinen Hund laufen lässt. -
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Ähm und warum sollte dein Hund in NRW wegen der 20/40er-Regelung nur angeleint bleiben?
Es gibt doch genügend Möglichkeiten, wo Freilauf nach Landeshundegsetz undForstgesetz erlaubt ist. Selbst sehr strenge Gemeindeverordnungen gelten im Landesforst nicht mehr, hier gilt das Landesforstgesetz Auskunft erleilen gerne die Forstämter.
Im Feld sehe ich auch keine Probleme, weil ausserhalb im Zusammemhang bebauter Ortsteile gibt es auch keine Leinenpflicht.LG
das Schnauzermädel -
Wenn es nicht schon wieder geändert ist - in NRW ändern die ja an der Stelle so häufig wie andere Unterwäsche wechseln - dann konnte man mit Sachkunde und Wesenstest eine Befreiung von der Leinenpflicht bekommen.
Ansonsten gilt es immer in der Verordnung der Stadt und in das Landeshundegesetzt zu schauen, da stehen die Regelungen meist drin.
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Danke für eure Beiträge, werde mal bei uns auf der Gemeindehomepage nachsehen was da so steht.
Bin eigentlich auch eine Person die nicht auf Stress oder so aus ist und würde auch sagen das ich immer freundlich bin, nur in dieser Situation haben mir echt die Worte gefehlt (hätte man dabei sein müssen). Diese Frau wurde echt so laut und aggressiv und ich finde das wäre nicht nötig gewesen, da die Hunde vielleicht 2 Sekunden bei ihr waren und direkt nach unserem rufen zu uns abgedreht haben. Ich finde der Ton macht die Musik. Kann es auch verstehen wenn man Angst hat vor Hunden, aber so wie die reagiert hat war die nur auf Stress aus. Haben die Frau auf dem Hinweg schonmal getroffen und da war mein Hund angeleint und da hat die schon so böse geschaut und irgendwas vor sich hin genuschelt. Naja war wohl mein pech das ich die im eifer des gefechts mit den Hunden nicht gesehen habe. Da wo wir Gassi waren ist eine beliebte Gassi-Strecke und da wimmelt es von Hunden (auch ohne Leine), naja ist auch egal im zweifelsfalle wäre ich wahrscheinlich trotzdem die gelackmeierte gewesen egal wie doof die sich angestellt hat. -
In manchen Fällen muss man sich schon zwingen nett und freundlich zu sein..
Ich hatte gestern nämlich auch ne dumme Begegnung wobei mein Hund an der Leine war.Zum Glück hab ich Musik gehört,also hab ich nur den Anfang verstanden davon was die ältere Dame mir da sagen wollte und bin einfach weitergegangen -
Zitat
Wenn es nicht schon wieder geändert ist - in NRW ändern die ja an der Stelle so häufig wie andere Unterwäsche wechseln - dann konnte man mit Sachkunde und Wesenstest eine Befreiung von der Leinenpflicht bekommen.
Ansonsten gilt es immer in der Verordnung der Stadt und in das Landeshundegesetzt zu schauen, da stehen die Regelungen meist drin.
Neinnein... Nix Maulkorb.
NRW hat doch diese superunübersichtliche Regelung, die fast gut sein könnte, wenn die ganzen verschiedenen Definitionen weggelassen würden und es für alle Hunde gelten würde :kopfwand:
Wir haben die gefährlichen Hunde, also die, die bereits auffällig waren und vom Amtsvet als gefährlich eingestuft wurden.
Denen sind die Hunde der Anlage 1 gleichgesetzt, also AmStaff&Co., nur kann man für die Ausnahmegnehmigungen zu Maulkorb- und/oder Leinenzwang bekommen.
Anlage 2 sind z.B. Rottweiler, die haben kein Zuchtverbot und die erforderliche Sachkunde, sowie die Befreiung von Maulkorb und Leine kann bei einem anerkannten Sachverständigen gemacht werden.
Dann haben wir noch die großen Hunde, also die, die größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg sind. Da braucht man Sachkunde (vom TA oder mind. 3 Jahre unbeanstandete Haltung), Chip, Haftpflichtversicherung und das ganze meldet man beim Ordnungsamt an. Hier gelten auch eigene Anleinvorschriften, die das Gesetz explizit erwähnt.
Dann gibts natürlich noch das Ortsrecht der jeweiligen Gemeinden, die unterscheiden allerdings zum Glück nicht zwischen Hunderassen, aber das kommt bestimmt auch noch :kopfwand:
Gerne versuchen nette städt. Bedienstete einem einzureden, dass man seinen Hund eigentlich nie ableinen darf, weil es eben überall von irgendeinem Gesetz verboten wird, Auswahl gibts ja genug. :kopfwand:
Wir hatten lange einen Anlage1-Hund mit Maulkorb- und Leinenbefreiung, die man ja nicht verlieren möchte, weil der Hund am falschen Ort ohne Leine läuft, da wurde man zwangsläufig zum Experten, zumal bei uns gerne Mitarbeiter des Ordnungsamtes versucht haben im Landesforst Geld zu kassieren, der normale irrritierte Hundehalter leint ja an und zahlt :kopfwand:LG
das Schnauzermädel -
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