Änderung der PO für Begleithundprüfung?

  • Heute hat mich jemand angesprochen und meinte die Prüfungsordnung für die Begleithundprüfung hätte sich geändert.


    Demnach könne der Hund jetzt auch rechts geführt werden????


    Hat jemand von euch davon gehört / gelesen ?


    Wenn ja, wo kann man das nachlesen? :hilfe:



    Also ich habe von einer Änderung noch nichts mitbekommen.

  • Also mir ist da nichts bekannt. Klar, Ausnahmen gibt es immer, aber an sich ist links vorgeschrieben, kann das aber morgen fragen, da treffe ich die Fachleute dazu.

  • Hi Silvia,


    Zitat

    Auf Sondergenehmigung war das doch schon immer möglich


    das habe ich ihm auch gesagt.
    Aber er behauptet steif und fest, das JEDER Hund auch rechts geführt werden kann.


    (Halte ich auch für ein Gerücht, aber ich werde mich weiter schlau machen)

  • Wäre interessant zu wissen.

    Zitat


    Also mir ist da nichts bekannt. Klar, Ausnahmen gibt es immer, aber an sich ist links vorgeschrieben, kann das aber morgen fragen, da treffe ich die Fachleute dazu.


    Also bitte erstatte Bericht :D

  • Hi Wauzelfan,


    die Sache ist die, der Begriff "Begleithundeprüfung" ist nicht geschützt. Jeder Nicht-VDH-Verband kann eine eigene BH mit eigener PO durchführen. Ebenso kann jede private Hundeschule eine "Begleithundeprüfung" nach eigenem Reglement veranstalten. Und selbst im VDH gibt es verschiedene POs, bsp. haben die Retriever Clubs eine eigene BH inkl. eigener PO, die allerdings NICHT vom VDH für Agility, Obedience, VPG usw. anerkannt wird. Es kann also schon sein, dass sich die PO IRGENDEINER BH-Prüfung diesbezüglich geändert hat.


    Die PO der AZG/VDH jedoch, DIE hat sich garantiert nicht dahingehend geändert. Zumal in diesem Jahr keine Änderung der PO stattgefunden hat.


    Und wie Pebbles schon geschrieben hat, als Ausnahme bsp. bei einem behinderten HF, der den Hund nicht links führen kann aus welchen Gründen auch immer, war es schon immer zulässig, den Hund rechts zu führen. Steht auch ganz klar so in der PO drin. Betonung auf "begründete Ausnahme".


    Viele Grüße
    Cindy

  • Hallo Sindy,


    vielen Dank erstmal für deine ausführliche Antwort.


    In diesem Fall geht es nicht um einen anderen Verband. Es geht um eine BH Prüfung in einem DVG Verein.


    Gestern habe ich noch eine Leistungsrichterin angerufen. Sie wusste von nichts.
    Also gehe ich davon aus, das der gute Mann, der mir voller Überzeugung erzählt hat, das die PO geändert wurde, Opfer eines massivem Irrtums geworden ist.



    So kommem Gerüchte auf .........! :reib:

  • Also, war heute mit den richtigen Leuten vom DVG zusammen und kann euch sagen, dass den BH-Richtern keine Änderungen bekannt sind. Hunde sind links zu führen, außer in Ausnahmen wie z.B. einer Körperbehinderung. Aber es gibt vermutlich einen Grund für diese Behauptung. Es gibt einen Fleyer mit einem Bild vom VPG, wo der Hund rechts läuft! Ein absoluter Fehler, der nie hätte passieren dürfen! Vermutlich wurde das Bild seitenverkehrt abgebildet! Es darf einfach nicht sein, dass solche Fleyer veröffentlicht werden! Das führt dann vielleicht zu solchen Behauptungen.


    So, ich hoffe, es ist somit alles geklärt!

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