Ich habe so Angst.. Parvovirose?!
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Hallo..
Ich habs getan.. bin zu Hause..
Ich bin zu ihr und hab gesagt dass es mir nicht gut geht etc..
Sie ist natürlich ausgetickt.. und auswischen will sie mir wohl auch noch eins..Sie hat mir ja am 31.07. gesagt dass sie mich kündigt, aber schriftlich hab ich es erst seit dem 12.08. (ich dachte, das ist ausschlaggebend).
Vorallem hat sie zu mir gesagt, sie stellt die Kündigung auf den 31.08.08 aus.. weil sie mich ja zum 01.10. sozusagen kündigt.. Ich hab als sie mir die kündigung gab auch nicht mehr aufs datum geachtet.. war für mich ja klar und im PC war auch der 31.08. gestanden, aber sie hat es wohl nochmal umgeändert.. Jetzt steht auf dem blöden Ding 31.07. d. h. ich hätte mich da schon Arbeitsuchend nach § 37 oder keine Ahnung melden müssen, jetzt hab ich mich aber nur normal Arbeitssuchend gemeldet.. und wollte dann eben am 01.09. hin gehen.. Aber das ist ein Fehler..
Ich hab vorhin mal da angerufen und das denen erklärt.. sie meinte.. ich hätte mich spätestens nach dem Datum melden müssen, an dem sie mir diese ausgehändigt hat.. also den 12.08. - bin also 2 Tage zu spät.. da ja 3 Tage Karrenz gewährt werden.. Und jetzt droht mir im schlimmsten Fall eine Sperrung.. Ich wollte dann nochmal mit meiner Chefin reden.. weil ich ja 4 Wochen Kündigungsfrist habe.. Und nicht 8.. Deshalb gar nicht damit gerechnet habe.. vorallem, weil ich mir ja die Kündigung im PC angeschaut habe.. mit dem 31.08... ach mann nur SCHEISSE AM HALS..Ich fühl mich schon weng schlecht.. Aber auf der anderen Seite.. habt ihr ja wirklich recht.. es dankt mir keiner..
Und das schlimme ist, wenn ich mit dem Arbeitsamt zu tun habe, komm ich mir auch immer so blöd vor..
Und wie so eine Frau ausflippen kann.. Ist wirklich wahnsinn..
Sah ungefähr so aus.. SIE :x und ich
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Mach dir nix aus der dusselige Kuh...
Geniess die Ruhe mit Dumble... Und was mit dem Arbeitsamt is, ja damit kenne ich mich nicht aus...vielleicht hat wer tipps...LG und erhol dich gut
Nicole -
Zitat
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Sah ungefähr so aus.. SIE :x und ich
Das sollte Dich eigentlich in Deiner Entscheidung bestätigen!
Gut so! Jetzt beruhigst Du Dich erst mal und versuchst in Ruhe noch mal mit dem Arbeitsamt zu reden und denen die Situation zu erklären.
Vielleicht bist Du gar nicht aufs Arbeitsamt angewiesen. Du kannst Dich in Ruhe im Internet nach Stellen umschauen, hast ja nun ein wenig Zeit. -
Wie jetzt???
Sie kann doch nicht die Kündigung auf den 31.07. ausstellen und das Dir erst am 12.08. zukommen lassen. Das gibts doch gar nicht.
Aber das hast Du richtig gemacht, dass Du gegangen bist.
LG Noora und Jerry -
Wie sieht es mit deinem Resturlaub aus? Sie ist verpflichtet, den zu geben, undzwar vor dem Kündigungstermin!!!!!!!
Hast du das erste Datum der Kündigung auf dem PC ausgedruckt? Ich würde dann mit beiden Schreiben zur Rechtsabteilung des AA gehen.
Und laß dich nicht abwimmeln, diese Rechtsberatung ist kostenfrei und die meisten AL-Verbände haben die und arbeiten für die AA.
Kopf hoch und es ist richtig, daß du gegangen bist!! -
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Zählt überhaupt eine mündliche Kündigung?!
(muss doch immer schriftlich erfolgen...?!!?)Gibt es eigentlich Zeugen, z.B. deine Kollegin, wann deine Chefin dir
die Kündigung übergeben hat?? Oder hast du es deiner Chefin quittiert?Kopf hoch !!! Auch das packst du!!!
LG
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daggi-wolle mein Resturlaub ist der ganze September.. sie hat mich zum 01.10. gekündigt..
KennyMan Ich dachte eben auch, dass eine Kündigung schriftlich sein muss.. Meine Chefin meint, arbeitsrechtlich nicht.. Meine Kollegin hält sich da raus.. die ist doch froh, dass sie jetzt mehr geld bekommt..
Und in dem Fall hält sie dann zur Chefin.. Da sie ja noch bleiben will.. oder muss.. keine ahnung..Noora.. so sehe ich das eigentlich auch.. ?!?! Hmm..
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aber eines weiß ich genau, die Kündigung muß schriftlich erfolgen und vom Arbeitnehmer quittiert werden.
Da aber die Kündigung mündlich ausgesprochen wurde, ist dieser Termin der "Zustellung" nicht bindend.
Lege auch dar, daß sie den Termin 31.07 erst im Nachhinein geändert hat und du die Kündigung erst am 12.08 bekommen hast.
Ich würde auf alle Fälle die Rechtsberatung in Anspruch nehmen und alles genau darlegen. -
Hallo Daaanja,
ich habe die ganze Zeit über hier nur still mitgelesen und möchte dir und auch deinem Mann zunächst einmal meine Hochachtung vor eurer Nervenstärke und eurer liebevollen Fürsorge für Dumble aussprechen. Einer unserer beiden Hunde ist leider auch krank und ist dem Tod bereits dreimal "von der Schippe" gesprungen. Dies ist zwar kein Vergleich zu dem was ihr durchmacht, aber ich weiß genau, wie man sich fühlt, wenn man auf einen Anruf aus der Klinik wartet.
Ich habe mal nachgegoogelt, was die mündliche Kündigung angeht, und dieses bei Wikipedia gefunden.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (siehe § 623 BGB). Nach Ansicht des LAG Hessen bedeutet dies, dass die Kündigung handschriftlich vom Arbeitgeber unterzeichnet sein muss. Der zu kündigende Arbeitnehmer soll im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen werden, dass er sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden muss und eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer Arbeitsstelle erforderlich sind. Eine Begründung der Kündigung ist in aller Regel entbehrlich; im Einzelfall können Besonderheiten gelten (z. B. Kündigung einer Schwangeren oder eines Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit).
Mache dir bitte kein schlechtes Gewissen, wenn du jetzt an Dumble und dich denkst. Ich glaube nicht, dass du deiner "Cheffin" in irgend einer Form etwas schuldig bist. Die Liebe, die du von deinem Hund für die Zuwendung zurück bekommst, erhältst du sonst nirgendwo.
Ich wünsche euch von ganzem Herzen noch eine ganz lange Zeit zusammen und hoffe auf ein kleines Wunder für Dumble. Genügend Kämpferherz ist ja vorhanden.
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Das stimmt allerdings. Eine Kündigung ist nur SCHRIFTLICH wirksam, daran kann ich mich noch genau erinnern. Mündlich gilt die nicht.
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