Gassi gehen mit fremden Hunden
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Hallo,
hätte da mal eine Frage Und zwar hat der Vater von meinem Kollegen ein Haus und da ist neulich eine Mieterin eingezogen die einen American Pit Bull Terrierl und einen Rottweiler besitzt. Ich habe die Hunde bis jetzt nur zweimal gesehen und auf mich haben die zwar einen recht netten aber auch einen extrem verspielten Eindruck gemacht. Die Frau hat da schon ihre liebe Mühe die Hunde an der Leine zu halten Und neulich als wir die zufällig auf der Strasse sahen, hat die uns gefragt (also mich und meinen Kollegen) ob wir denn nicht Lust hätten Samstags mit den Hunden Gassi zu gehen. Ich habe da halt nicht sofort zugesagt, da ich bis jetzt bestimmt nur zweimal einen Hund an der Leine gehalten habe.
Wollte mich halt erkundigen, ob das denn eventuell in irgendeiner Hinsicht ins Auge gehen könnte, wenn wir uns da auf sowas einlassen. Die Hunde an der Leine zu halten dürfte kein Problem sein, da ich und mein Kollege schon recht stabil gebaut sind (Um so welchen Fragen schon mal aus dem Weg zu gehen) Jugendliche die mal auf falsche Gedanken kommen sind wir auch nicht mehr, von daher sind die beiden Problem quellen nur die beiden Hunde Eventuell auch ich, wegen der Erfahrung. Aber ist es denn schwierig einen Hund an der Leine zu halten, oder gewöhnt man sich schon nach paar Minuten daran?
Gruß und Danke schon mal im voraus
H@KoSaN -
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Ich hoffe ich sag dir jetzt nichts falsches, aber soweit ich weis, musst du zum Ausführen eines Listenhundes mindestens 18 Jahre alt sein, du musst einen Sachkundenachweis haben und du musst eben mit diesem Listenhund einen Wesenstest gemacht haben!
Bei jeder anderen Rasse wäre das nicht so das Problem, aber bei Listenhunden ist das eben in Deutschland was anderes.
Eigentlich sollte das die Besitzerin aber auch wissen müsen, dass du rechtlich gesehen die Hunde gar nicht ausführen darfst!!!!!!
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Bin eigentlich schon 19 Jahre alt, aber das mit dem Ausweis usw. ist mir neu
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Hallo,
Silke hat recht.
Bitte bedenke auch folgendes. Der Hundebesitzer muss eine Hundehaftpflichtversicherung haben in der " d. ausführen mit fremden Personen " versichert ist.
Frag bitte danach und vor allem lass sie Dir vorlegen .
Wenn was passiert bist Du sonst verantwortlich und haftbar zu machen. Du bist volljährig.
L.G. Burgit
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Aus welchem Bundesland kommst du denn?
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NRW
Silke hat schon recht und ein Auszug aus dem Führungszeugnis wird auch gern gefordert. -
Hola die Waldfee, mit sovielen "Hindernissen" hätte ich jetzt aber nicht gerechnet O.o
Naja, zum Glück habe ich vorher mal nachgefragt Achja, und ich komme aus Duisburg (ist in NRW)
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Hallo,
guck mal hier:
http://www.tierheim-bottrop.de…site=informationen&id=lhv
Bei uns in NRW ist das ein riiiiiiesen Aufwand nur mit einem Anlagenhund spazieren zu gehen. Ich glaube du bekommst eher eine Waffe als "so" einen Hund. Obwohl ich nicht ganz verstehe wie die TH das machen, da gehen doch auch verschiedene Leute mit den Hunden spazieren.
Ich wäre da ganz vorsichtig, bevor du nachher den Ärger hast
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Schau mal hier http://www1.polizei-nrw.de/im/…/2f/00/00/hundegesetz.pdf
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Zitat
Hallo,
guck mal hier:
http://www.tierheim-bottrop.de…site=informationen&id=lhv
Bei uns in NRW ist das ein riiiiiiesen Aufwand nur mit einem Anlagenhund spazieren zu gehen. Ich glaube du bekommst eher eine Waffe als "so" einen Hund. Obwohl ich nicht ganz verstehe wie die TH das machen, da gehen doch auch verschiedene Leute mit den Hunden spazieren.
Ich wäre da ganz vorsichtig, bevor du nachher den Ärger hast
Die brauchen auch den Sachkundenachweis und das Führungszeugnis und bekommen eine spezielle Schulung
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- Vor einem Moment
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