Leinenpflicht - Öffentliche Freilaufflächen?
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Hallo!
Ich habe mal gehört, dass wenn es in einer Stadt/Gemeinde eine absolute Leinenpflicht (sowohl innerorts als auch außerorts) gibt, dann muss die Stadt/Gemeinde eine (eingezäunte?) Hunde-Freilauf-Fläche ausweisen.
Ist das irgendwo niedergeschrieben (Tierschutzgesetz?)? Ich suche nämlich schon eine ganze Weile und habe noch nix dazu gefunden... Bräuchte etwas "schwarz auf weiß" um es den Damen und Herren im Gemeinderat vorlegen zu können, da sie meinem Freund (der ebenfalls da drin sitzt) nicht glauben...
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet! Achja: "Ort des Geschehens" liegt in Bayern...
LG
Lisa -
- Vor einem Moment
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Ich würde mal beim Ordnungsamt oder Veterinäramt nachfragen.. Vielleicht können die dir weiterhelfen
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dann gibt es doch bei euch bestimmt eine gemeindeverordung wo dieser punkt fest geschrieben ist, oder !?
frag doch mal nach und dann sehen wir mal weiter !
lg
Detlefach hier nochwas interessantes !
http://www.tierschutz-bayern.de/Rundbrief062005.pdf
lg
Detlef -
Schließe mich den Vorschreibern an. Würde zuerst beim Ordnungsamt nachfragen oder in Tierschutzorganisationen.
Es reicht aber auch wenn die Freilauffläche durch schilder ausgewiesen ist, sie muss nicht eignezäunt sein. So ist es jedenfalls in Hamburg.
Kann sein, dass es in Bayern anders ist.Lieben Gruß
Susann -
geh mal auf
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=53325da ist auch in einem Beitrag eine Seite aufgeführt, wo das eventuell stehen könnte
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Vielen Dank für eure Antworten!
Im Moment lautet die Gemeindeverordnung: "Hund mit einer Schulterhöhe von über 40 cm sind innerorts an der Leine zu führen...." Freilauf ist also außerorts überall möglich...
Jetzt hat aber von einigen Wochen ein streunender Hund ein Reh gehetzt - und jetzt sind einige Gemeinderäte (welche selbstverständlich keinen Hund haben) der Meinung, dass jetzt eine strengere Regelung her muss: absolute Leinenpflicht... [Dass sich HH, die ihren Hund jetzt schon streunen lassen, von sowas nicht abhalten lassen, ist ja wohl klar....]
Im Gemeinderat sitzen (leider) nur 3 Hundehalter, die davon zumindest ein bisschen Ahnung haben...
Im Moment wurde dieser Tagesordnungspunkt auf Ende März verschoben und bis dahin wäre es halt gut, wenn ich einen "Beweis" hätte, dass eine allgem. Leinenpflicht ohne Freilauffläche nicht ok ist... ( Detlef: der Link ist super, ich werde mich da mal melden!) - dann kann man so eine schwachsinnige Regelung vielleicht von vorneherein abwenden... (ich denke mal, da zieht dann auch das Geld: einen öffentliche Fläche, die als Freilauffläche dient, muss ja auch gepflegt werden und das kostet die Gemeinde Geld, welches sie eh nicht hat...)
Ach ja: Ordnungsamt gibt es bei uns nicht, d.h. es würde keiner kontrollieren, ob die Hunde an der Leine sind, oder nicht...
LG
lisa -
ich hab da noch ein urteil wegen dieser geschichte wo es einer gemeinde untersagt wurde so eine verordnung zu erlassen.
wenn alle stricke reißen such ich den nochmal !!
lg
Detlef -
Ich weiß nicht ob das durchsetzbar ist, aber wie wärs, wenn du dich mit mehreren Hundehaltern zusammen tust und ne Fläche pachtest? Würd da auch mal mit der Stadt/Gemeinde drüber reden.. vielleicht beteiligen die sich oder ihr kriegt sonderkonditionen.. Jeder muß natürlich sein Hundekacki selbst entsorgen.. Mähen könnt ja jeder nutzer mal.. Und wer die Fläche nutzt gibt jedesmal nen kleinen obolus.. müßte man echt mal ein Konzept erstellen.. *nur mal so anreg*
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Ich weiß das es in Lünen einen Fall gab wo ein HH seinen Hund sogar im Stadtpark (also innerorts) ohne Leine hat laufen lassen und weil er dafür eine Anzeige des Ordnungsamtes erhielt hat er die Stadt verklagt und vor Gericht recht bekommen mit der Begründung das eine Stadt die auf absolute Leinenpflicht pocht verpflichtet ist eine Freilauffläche einzurichten da ansonsten die absolute Leinenpflicht gegenstandslos ist.
Habs mal für dich gegoogelt:
Dem Leinenzwang zum Schutz der Bevölkerung ist weitgehend Vorrang einzuräumen. Durch die Verordnung, die überhaupt keine Ausnahmen zulässt, werden die Rechte von Hundehaltern, insbesondere an einer artgerechten Tierhaltung, unangemessen eingeschränkt. (Oberlandesgericht Hamm, Az: 55s Owi 1125/00) -
Hundehalter müssen ihren Hunden 1 Std. am Tag Freilauf gewähren, sonst ist es tierschutzrelevant und dazu müssen die Hundehalter ausnahmslos die Möglichkeit haben, also nicht nur die, die mit dem Auto irgendwo hinfahren können. Ich weiß, dass die Gemeinde Feldafing in Bayern deswegen ihre komplette Leinenpflicht wieder aufheben musste. Ich finde auch das die Kombi - Ordnungsamt für das Rechtliche und Veterinäram für den Tierschutz - die richtigen Anlaufstellen für Fragen hierfür sind.
Viele Grüße
Nadja -
- Vor einem Moment
- Neu
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