vermieter-probleme...
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Hallo Susa!
Ich bin ja auch Allergikerin und kann Leute mit z.B. Hundehaarallergie daher sicher auch sehr gut verstehen. Bei mir ist es z.B. so, daß ich extrem auf Sonnenblumen reagiere. Ich kann vor ihnen im Alltag halt nicht davon laufen oder wenn ich jemanden besuchen fahre, der einen Strauß in der Wohnung hat, kann ich auch nicht sagen "stell den mal raus" (bitten drum würde ich im Notfall schon!) Aber - ich würde nicht dauerhaft in einem Gebäude / einer Wohnung leben wollen, die mir diesen Allergiereiz bietet, auch wenn ich im Alltag vor diesem Reiz nicht weglaufen kann.
Zum Vergleich auch hier meine Pollen: Normalerweise beginnt es im April / Mai bei mir. Raus gehe ich dennoch. Loratadin läßt grüßen und evtl. auch mal stärkere Dinge - aber: Meine Wohnung ist da ein wenig meine Zuflucht, in der es mir besser geht. WÜrde ich da jetzt auch noch auf den Allergieauslöser treffen, wäre ich wohl schon lange verrückt geworden.
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thx an Doris und Silvia für die Aufklärung .... das klingt echt richtig blöd, ihr Armen.
Oki - dann versteh ich schon, das ein Allergiker diesen Wunsch hat. Als letzter neuer Mieter vielleicht trotzdem schwierig das durchzusetzen. *grübel*
naja, das Verhältnis der Vermieterin zu ihren Mieter schein ja ohnehin schon getrübt....
... die Häufchen im Garten waren strategisch unklug weil unnötig, aber die Zeit läßt sich ja nicht zurückdrehen.Vielleicht hat ja auch die Mutter recht, es wird nix so heiß gegessen wie es gekocht wird.
lg
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Zitat
thx an Doris und Silvia für die Aufklärung .... das klingt echt richtig blöd, ihr Armen.
Zitat
Oki - dann versteh ich schon, das ein Allergiker diesen Wunsch hat. Als letzter neuer Mieter vielleicht trotzdem schwierig das durchzusetzen. *grübel*........wenn er schon eingezogen wäre und dann erst damit ankommt sicher.
Hatte das so verstanden, dass der Einzug erst noch folgt und da kommt es halt drauf an, was die vermieterin zugesagt hat.Zitat
Vielleicht hat ja auch die Mutter recht, es wird nix so heiß gegessen wie es gekocht wird.
lgDafür drücken wir jetzt mal alle fest die Daumen und hoffen ganz fest darauf.
LG, Doris
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hab dazu mal was gefunden beim DMB:
http://www.mieterbund.de/recht…mietrecht_a-z/Besuch.html
das hat uns bei unserer ur-oma sehr geholfen, dort ist hundehaltung per mietvertrag generell verboten.
ein paar ganz gscheite nachbarn haben sich (ist schon jahre her, damals war maja noch ein youngster) immer fuuuurchtbar drüber aufgeregt, wenn ich so 2-3 mal pro woche zum mittagessen zu omi fuhr und den hund mitgenommen habe. (selbstverständlich brav an der leine im treppenhaus und wenn wir tatsächlich mal ein bisschen dreck eingeschleppt haben, wurde das sofort abgekehrt, bin ja gut erzogen *g*).
da gabs dann ein mords tamtam mit der genossenschaft, wir haben gottseidank einen guten anwalt in der familie, der hat das dann für uns in einem gespräch mit der genossenschaft abgeklärt.
(dabei kam raus, dass ein älterer herr - typ selbsternannter hausmeister- behauptet hatte, maja sei ihm "an die kehle gesprungen" :irre: ich weiss bis heute nicht, wie der da drauf kam, maja setzte sich an der leine immer sofort hin, wenn uns jemand begegnet ist und ich stehen geblieben bin, die hat sich nicht die spur für fremde menschen interessiert....naja, der hat sich über so manches aufgeregt wo andere drüber lachen würden...war hald so, der alte knabe..)
also, mach dir keine sorgen, besuchen ist immer erlaubt, mit den neuen mietern kann man sich sicher arangieren und vielleicht hilft ja ein klärendes gespräch.
lg
stella
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hui, hier hat sich ja noch ganz schön was getan!
also es ist so, dass die zukünftigen mieter erst noch einziehen. bin echt sehr gespannt, was dabei heraus kommt, wenn ich sie dann einmal in ein gespräch verwickeln werde, um zu erfahren, ob das mit der allergie tatsächlich stimmt. falls ja, muss man weiter sehen. falls nein, wäre es wohl vielmehr eine regelung, die wir zusammen mit unseren hausbewohnern treffen müssten, ob und wie oft lotta erwünscht ist bzw. geduldet wird.
ich ärgere mich soooo total... dass wir unsere vermieterin damals was die erlaubnis eines hundes im haus betrifft nicht sofort festgenagelt haben :kopfwand:... letzt erzählte sie uns auch (habe ich ganz vergessen zu schreiben), dass sie für die wohnung unter uns schon interessenten MIT hund hatte, denen sie abgesagt hätte. anscheinend besteht sie also echt auf haustierfreie wohnungen :/ ... und das, obwohl sie selber mal hunde hatte, ist das zu fassen!
hach mannnn, alles doof gelaufen... -
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Also jetzt mal aus Allergikersicht
Ich reagiere auf ALLES, wenn es Pollen, Federn, Pilze, Hausstaub, Milch oder Hühnereiweiß ist :kopfwand: Meine Hunde muss ich per Allergietest aussuchen
Ich lebe trotzdem in einem Haus mit Katze, Kaninchen, Nachbarn mit Zimmerpflanzen und Grünzeug in der Umgebung.
Natürlich gehe ich Katze und Kaninchen aus dem Weg, aber die Katze hat mittlerweile gelernt, dass ich sie nicht aus dem Hausflur trage, sondern ihr nur die Tür aufhalte...
Ich bitte Nachbarn nur um Mitdenken, wenn es sie nicht sonderlich einschränkt. So bitte ich z.B. in der Osterzeit von echten, geschmückten Obstbaumzweigen im Hausflur abzusehen, bzw. die Katze möglichst aus dem Hausflur zu halten.
Auf meinen Balkon kommen andauernd irgendwelche Freigänger aus der Nachbarschaft, soll ich die verklagen?!
Ich treffe dauernd Hunde, die ich nicht vertrage. Ich fasse sie eben nicht, und gut ist.
Man sollte auch bei ausgeprägten Allergien die Kirche im Dorf lassen, ich kann ja nun auch nicht die Welt asphaltieren lassen, nur weil ich keine Pollen vertrage. Grade eine Hundeallergie ist fast nicht nachzuweisen und es kommt immer auf die Proteinstruktur des jeweiligen Hundes an, anders als z.B bei Katzen. Daher finde ich die Aussage der Vermieterin eher lächerlich. Man reagiert nicht auf die Haare, sondern auf Hautschuppen und getrockneten Speichel, nur ist davon in einem normal gepflegten Hausflur nicht viel vorhanden. Und das wenige muss dann ja auch noch aufgewirbelt werden, bei einem Gang von der Haustür zur Wohnungstür im Erdgeschoss ist da wohl keine große Belastung anzunehmen...Niesende Grüße
das Schnauzermädel -
@ Schnauzermädel,
du hast es auf den Punkt gebracht.
Die meisten Allergiker, wie auch ich selbst, sehen das so und handeln/verhalten sich so, wie du es beschrieben hast.
Dann gibts - wenn auch nur ganz wenige - extremen Ausnahmen, die aus Mücken Elefanten machen und die fallen dann eher auf, als die die sich arrangieren.
Ich schrieb ja ein paar Beiträge vorher schon, dass oft Allergieen als Ausrede genommen, bzw. vorgeschoben werden, was ich echt zum ko.... finde, denn so wie hier in diesem Fred auch, gibt es inzwischen wiederum genug Leute, die das nicht mehr ernst nehmen und den Betroffenen belächeln.Wie dem auch sei, warten wir ab, was noch weiter passiert...........mehr können wir von hier aus im Moment eh nicht tun, außer der Themenstarterin die Daumen drücken, dass alles gut ausgeht und man sich einigen wird.
LG, Doris
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Hallo,
alles diskutieren hin oder her bringt nichts. Ob Allergie oder nicht, ist dabei auch völlig irrelevant.
Der Vermieter hat das letzte Wort. Wie versch. Gerichte entschieden haben, darf die Tierhaltung nicht von vorn herein untersagt werden, allerdings kann Sie eingeschränkt und unter bestimmten zu begründenden Umständen auch verboten werden.
Wenn also die Vermieterin sagt sie möchte da keinen Hund, oder nur einen Kleinen, dann ist das leider so.
Du darfst dann natürlich weiterhin zu Besuch mit deinem Hund kommen, allerdings gilt dann, das Besuch kein dauerhafter Zustand ist, sprich 2-3 Tage. Ich persönlich habe da auch eine andere Meinung zu, aber so sieht es nach dem Mietrecht leider für dich aus.LG, Christian
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Zitat
Hallo,
Du darfst dann natürlich weiterhin zu Besuch mit deinem Hund kommen, allerdings gilt dann, das Besuch kein dauerhafter Zustand ist, sprich 2-3 Tage. Ich persönlich habe da auch eine andere Meinung zu, aber so sieht es nach dem Mietrecht leider für dich aus.LG, Christian
Da irrst Du und zwar entschieden! Besuch, ohne dass es dem Vermieter überhaupt anzuzeigen wäre, ist wesentlich länger gestattet. Ich habe jetzt keine Lust nachzuschauen, meine aber, die Frist läge bei ca. 6 Wochen. Anders sieht es aus, wenn jemand täglich mehrere Stunden einen Pflegehund betreut, das wird nach gängiger Rechtssprechung nicht als Besuch gewertet, sondern als "Dauerzustand, der mit Hundehaltung gleichzusetzen ist".
Aber selbstverständlich darf ich mir jederzeit auch für 2 Wochen Besuch mit Hund einladen, selbst wenn ein generelles Hundehaltungsverbot besteht. Unterlassungsansprüche bestehen in diesem Fall nur, wenn eine Gefährdung oder übermäßige Belästigung (Bellen, Verschmutzung) anderer Mieter angenommen werden kann.
Was die Gerichte unterscheiden: ob tatsächlich ein Besuchsverhältnis besteht oder ein Dauerzustand vorliegt.
Beispiel: Ich gebe als Studentin regelmäßig 3 mal die Woche meinen Hund für 6 Stunden bei Mutti ab --> Hier würde das Gericht ein Besuchsverhältnis eher verneinen.
Ich schlage immer für 4 Wochen mitsamt Hund in den Semesterferien bei meinen Eltern auf, wobei mein Hauptwohnsitz am Studienort liegt --> klarer Fall von Besuchsverhältnis und zwar auch dann, wenn ich regelmäßig immer mal wieder am Wochenende da bin.
Ich halte es in solchen Fällen allerdings immer für sinnvoll, erst einmal das persönliche Gespräch zu suchen, selbst wenn man sich rechtlich auf der sicheren Seite befindet: man will ja schließlich weiter friedlich miteinander leben. Ist das nicht möglich, weil der Vermieter/Nachbar nicht gesprächsbereit ist, sollte man die Hilfe des Mieterschutzbundes oder eines Anwalts in Anspruch nehmen. Offiziell anmutende Schreiben wirken leider wesentlich nachhaltiger, als wenn man sich als Privatperson auf die gängige Rechtssprechung beruft.
LG Andrea
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Zitat
Du darfst dann natürlich weiterhin zu Besuch mit deinem Hund kommen, allerdings gilt dann, das Besuch kein dauerhafter Zustand ist, sprich 2-3 Tage. Ich persönlich habe da auch eine andere Meinung zu, aber so sieht es nach dem Mietrecht leider für dich aus.
das is nicht so ganz richtig. Es sind keine 2-3 Tage, sondern insgesamt 6 Wochen. nach 6 Wochen zählt es dann nicht mehr als Besuch!
Alles in allem würde ich sagen, das die VM zwar im Recht is, aber den Besuch mit Hund nicht verbieten kann. Denn die 6 Wochen gelten nur dann, wenn der Besuch über Nacht bleibt, also dort auch übernachtet. -
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