• Unser Nachbar hat im Untergeschoß seines Hauses eine Mietwohnung in die vor ca. 2 Monaten neue Mieter, ein junges Päarchen mit einem Chihuahua, eingezogen sind. Gestern kam dann unser Nachbar zu uns und meinte die neuen Mieter hätten sich über das Bellen unseres Hundes beschwert und wir sollen ihn jetzt nicht mehr in den Garten lassen, sonst würden sie eben weniger Miete zahlen. Dürfen die sowas überhaupt androhen? Ich mein Hunde bellen nun mal und unser bellt auch nicht übermäßig viel, mal ein kurzes Begrüßungs-Bellen wenn ein anderer Hund vorbei kommt und so, aber wirklich nichts Extremes. Wir haben dann gesagt, das wir unseren Hund während den Ruhezeiten im Haus halten, aber das wir auf unserm Grundstück außerhalb dieser Zeiten tun und lassen könnten was wir wollen und das wir unseren Hund nicht den ganzen Tag einsperren würden. Ich finde das voll schlimm, das die so reagieren obwohl die doch selber einen Hund haben. Das man den nicht hört wenn er bellt, weil er so klein ist, dafür kann ich ja auch nix. Natürlich wollen wir auch keinen Ärger mit der Polizei oder so. Kennt sich da jemand von euch mit sowas rechtlichem aus? Kennt jemand die genauen Ruhezeiten und/oder das Gesetz in dem das geregelt ist?

    • Neu

    Hi


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    • Also,nach der allg. Rechtssprechung darf ein Hund nicht in den Ruhezeiten bellen, also nicht vor 7 und nicht nach 22 Uhr, natürlich nicht zwischen 13 und 15 Uhr. Er sollte nicht mehr als insgesamt 30 Minunten am Tag bellen und nicht länger als 10 Minuten am Stück... Allerdings gilt das für das Bellen in den Wohnungen.
      Draußen kommt es sehr auf die Wohnlage an. In Mischgebieten ist mehr Bellen im Garten zulässig als in reinen Wohngebieten.
      Euer neuer Nachbar kann euch ärgern, in dem er die Miete kürzt, den gekürzten Teil kann sich der Vermieter beim Verursacher holen, also bei euch. Aber dazu müsste der neue Mieter aber ein "Bellprotokoll" führen und nachweisen, dass euer Hund in einem störenden Maß bellt.
      Dann kann er euch auch nch das Ordnungsamt vorbeischicken, aber auch hier muss wieder ein Protokoll her.
      Die Polizei könnte er euch nur ins Haus schicken, wenn der Hund in den Ruhezeiten anhaltend bellt.
      An eurer Stelle würde ich selbst ein Protokoll führen, da wird es dann schon schwerer für den Nachbarn, wenn er viel mehr Bellen notiert. Dann sorgt im Garten für einen Sichtschutz, damit euer hund weniger Grund zum Bellen hat.


      LG
      das Schnauermädel

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