Naturschutzgebiete

  • Heute wurde ich beim Gassigehen darauf aufmerksam gemacht, dass ich mit meinen Hunden nicht auf die Wiesen dürfe, die sich im Naturschutzgebiet befinden würden. Ich wohne hier schon ewig - zähle mich zu den Naturschützern - ich war etwas irritiert.


    Nachtrag: Es kann auch ein Landschaftsschutzgebiet sein. Da gibt es sicher einen entscheidenden Unterschied (ich lese mal gleich nach). Jedenfalls ist es Herr Uhu auf gelben Schild (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Klebstoff! *g*)


    Stimmt das so auch wirklich?


    Meine Hunde jagen ja nicht, ok - ihre Häufchen machen sie hier schon hin - gestern wurde auch mal (Ausnahmesweise) an einem riesigen Maulwurfshügel gebuddelt.


    Verhalte ich mich falsch? Wenn ja, dann bitte nicht schimpfen - liebe kontruktive Kritik und Hinweise geben. :gott: :D

  • Ich denke in einem Naturschutzgebiet ist es wirklich nicht erlaubt Wege zu verlasse. Da dort auch seltene Pflanzen und so geschützt werden sollen.


    In einem Landschaftsschutzgebiet könnte es anders sein, da dort die Vorschriften nicht so streng sind, denn diese Gebiete werden auch zu erholungszwecken genutzt.


    Aber alles nur unter dem Motto: Ich denke, denn wissen tue ich es nicht !

  • In Naturschutzgebieten sollte man sich auf die Wege beschränken. Wir gehen auch regelmäßig im Naturschutzgebiet Gassi. Das Problem sind z.B. Bodenbrüter, die in den Wiesen ihre Nester haben. Man sieht sie als Gassigänger nicht unbedingt, der Hund findet sie allerdings zielsicher.


    Des Weiteren werden die Wiesen oft gemäht und sind spezielles Futter- ein Hundehaufen darin macht das Heu für die Tiere ungeniesbar, kann auch Krankheiten verursachen. oftmals fressen sie es aber einfach nicht.


    Auf den Wiesen wachsen manchesmal auch seltenere Pflanzen usw...


    Hat also durchaus seinen Grund, warum man besser auf den Wegen bleiben sollte.

  • Im Naturschutzgebiet darf der Hund den Weg nicht verlassen, es herrscht Anleinpflicht. Im Landschaftsschutzgebiet darf der Hund auch nicht vom Weg, muss aber nicht angeleint sein.
    Gucke aber mal in der jeweiligen Verordnung nach, dass ist auch wieder je nach Bundesland oder gar Gemeinde verschieden.

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