Änderungen der Einreisebestimmungen 2008 für Schweden?
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Hallo,
da wir heuer im Sommer nach Schweden fahren wollen, habe ich mich natürlich über die Einreisebestimmungen für Hunde informiert.
D.h. ich kenne die speziellen Bestimmungen von Schweden bez. Tollwut - Antikörper und Entwurmung.
Um das zu erfüllen waren wir heute auch schon beim Tierarzt um Blut für den Test abzunehmen (die 120 Tage seit der letzten Impfung sind vorbei).In einem Info - Folder habe ich allerdings gelesen, dass die Sonder - Bestimmungen (also auch die für Schweden) ab Juli 2008 geändert (ich nehme an gelockert?) werden sollen.
Auf der Suche über Infos diesbezüglich habe ich allerdings nicht konkretes gefunden.Die passende EU Richtlinine dürfte 998/2003 sein (kann man sich auch downloaden) - aber da steht auch nichts Interesantes drinnen.
Daher (nach langer Einleitung ) meine Frage:
Weiß jemand ob diese Änderungen wirklich kommen?
Und wenn ja - was ändert sich?Danke,
cj und Siri -
- Vor einem Moment
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hallo
ich habe vor wenigen wochen mit dem schwedischen konsulat in münchen telefoniert, weil wir es in erwägung gezogen haben, juni/juli in skandinavien urlaub zu machen. (das ist mittlerweile hinfällig, natürlich nachdem wir den titer test gemacht und bezahlt haben :kopfwand: ).
zu deiner frage: mir wurde da nichts von kommenden änderungen gesagt. den titer test brauchen wir. aber vielleicht auch deshalb, weil wir noch knapp vorher gefahren wären
aber ruf doch einfach mal bei nem schwedischen konsulat an. die waren sehr informationsbereit.
grüße.
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Das würde mich auch sehr interessieren.
Mein Vater lebt in Schweden und ich würde ihn gerne mal wieder besuchen, aber nicht ohne Hund.Lg
Katharina -
Ich fahre auch im Sommer nach Schweden, nach meinen Infos braucht man weiterhin den Titertest. Auch schwedische Hundebesitzer wussten nix von einer Änderung. Ich kann nur empfehlen den Test so früh zu machen, dass man notfalls noch mal wiederholen kann (bei uns war der Titer beim 1. Versuch viel zu niedrig...).
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Hallo,
danke für die Infos!
Auf das Naheliegende (schwedisches Konsulat) bin ich natürlich wieder mal nicht gekommen.
Werde dort anrufen und euch dann berichten.lillameja:
Bin schon auf den Wert gespannt. Wir haben den Test so früh wie möglich gemacht (Siri ist gerade erst 9 Monate alt) um evtl. noch die Chance zu haben nochmal eine Impfung machen zu lassen. Müssen ja dann wieder 120 Tage warten, wenn ich das richtig vertanden habe.lg,
christoph -
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Ja, man muss nach dem Nachimpfen dann nochmal 120 Tage warten. Meine TÄ meinte, dass es gerade bei jüngeren Hunden vorkommt, dass der Titer zu niedrig ist, Mia ist auch erst 9 Monate alt. Dann drück ich euch mal die Daumen! Falls du beim schwedischen Konsulat noch Neues erfährst, wäre es super wenn du es hier schreibst!
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Wisst ihr schon mehr?
Wir planen auch im Sommer/Herbst nach Schweden zu fahren.Titertest haben wir grade hinter uns gebracht.
Lag bei 5,5. Traumhafter Wert, oder?Aber selbst wenn man nicht im gleichen Jahr fährt, der Titertest behält ja seine Gültigkeit, wenn man pünktlich nachimpft.
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Zitat
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Titertest haben wir grade hinter uns gebracht.
Lag bei 5,5. Traumhafter Wert, oder?Aber selbst wenn man nicht im gleichen Jahr fährt, der Titertest behält ja seine Gültigkeit, wenn man pünktlich nachimpft.
Wow, der Wert ist ja toll! (bei uns waren es gerade mal schlappe 0,5...)
Das ist das gute an dem Test, das man ihn bei regelmäßigem Nachimpfen nicht noch mal machen muss. Dann muss noch die max. 10 Tage vorher entwurmt werden und gut ist. -
Also, wir fahren zwar nicht nach Schweden, aber nach Norwegen, und die Unterschiede sind nicht allzu groß. Ich dachte, dass man für Schweden auch noch eine Wurmkur benötigt, die innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise von einem dortigen Tierarzt durchgeführt und bestätigt wird.
Zumindest braucht man das in Norwegen. Und da wir überlegt haben über Schweden heim zu fahren, haben wir uns auch über die dortigen Einreisbestimmungen informiert. Am Ende hätte es keinen großen unterschied gemacht.
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Ich habe das für Schweden so in der Erinnerung, dass die Wurmkur (vom TA durchgeführt und im Haustierausweis vermerkt) nicht älter als 10 Tage sein darf.
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- Vor einem Moment
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