HD und Schadensersatz vom Züchter

  • Hallo zusammen,


    bei unserer Labradorhündin Milka wurde im Alter von 8 Monaten schwere HD an der linken Hüfte diagnostiziert. Mittlerweile wurde Milka operiert (DBO) und es geht ihr schon wieder richtig gut. Milka stammt aus einem durchaus seriösen Zuchtbetrieb, hat Papiere, Ahnentafel (Eltern HD-frei) etc. und einen durchaus "marktüblichen" Betrag gekostet. Aufgrund von Anregungen in einem anderen Thread stellt sich uns die Frage, ob wir nicht versuchen sollten, den Kaufpreis bzw. einen Teil davon bei der Züchterin zurückzufordern. Zwar hat die Züchterin Ansprüche, die auf Krankheiten (erworbene wie auch erbgebundene) zurückzuführen sind, vertraglich im Kaufvertrag ausschließen lassen, aber möglicherweise ist ein solcher Passus gar nicht rechtswirksam, weil derjenige, der gewerbsmäßig züchtet, in jedem Fall haftet, wenn er kranke Tiere vekauft. Habt ihr diesbezüglich auch schon Erfahrungen gemacht oder kennt die Rechtslage? Wäre die Züchterin aus der Nummer raus, wenn sie einwenden würde, wir hätten ihr schließlich das kranke Tier zurückgeben können und dafür ein neues bekommen (so brutal sich das auch anhört, wobei es überflüssig ist zu erwähnen, wie wir auf so einen absurden Vorschlag reagiert hätten).


    Vielen Dank für Tipps und viele Grüße
    Stefan

  • Also erstmal darf es eine "gewerbsmässige Zucht" wie Du sie nennst nicht geben und sie hat Euch ja kein krankes Tier verkauft, Milka war ja sicher noch ein Welpe als ihr sie bekommen habt, oder?


    Wenn Ihr vertraglich festgelegt habt, dass Ihr keinen Anspruch auf Rückerstattung habt habt Ihr wohl schlechte Karten. Versuchen würd ich es trotzdem, aber auf einen nette und höfliche Art, nicht nach dem Motto "was für´n Schrotthund hast Du mir hier angedreht, ich will sofort mein Geld zurück" (lach´nicht, sowas gibts).


    Finnrotti

  • Hallo,
    also erstmal schließt sich "seriös" und "Zuchtbetrieb" schon mal aus.
    Geben darf es sowas schon sofern die im Tierschutzgesetz verankerten Mindesthaltungsbedingungen eingehalten werden.


    Von welchem Verband hat sie denn Papiere?


    Am besten siehst du im Kaufvertrag nach, was genau drin steht. Sonst bleibt der Klageweg und da sag ich immer "Vor Gericht und auf hoher See..."


    Da der Hund beim Kauf nicht krank war sieht es eher schlecht aus.

  • Mir würde sich erst mal die Frage stellen: wer hat denn den Elterntieren A-Hüften zertifiziert? Das darf nämlich nicht jeder Dorftierarzt.....


    Und welche HD-Grad hat euer Hund genau - E? Das dürfte dann wirklich selten sein aus zwei A-Eltern, und auch mit aller Sorgfalt seitens der Züchter nicht vorhersehbar. Was hatten denn die Grosseltern für Hüften? Gibt es Zuchtwertschätzungen für die Elterntiere?


    Wie war denn die Reaktion der Züchter bisher? Die müssten doch zutiefst bestürzt sein, oder blocken sie da total ab?

  • Mensch, das tut mir leid für euch!


    Also viele Züchter sind durchaus bereit den Kaufpreis zu mindern, wenn ein Hund aus ihrer Zucht solche Probleme hat.
    ABER: Wenn der Hund idealerweise VDH-Papiere hat und der Züchter nicht nur zuchtzugelassene Elterntiere verpaart hat sondern auch noch welche mit A-Hüften, dann trifft den Züchter keine Schuld und rechtlich werdet ihr wenig machen können.
    Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Züchter suchen, für ihn ist das ja auch eine durchaus wichtige Information. Dann seht ihr, wie der Züchter sich verhält.


    Alles Gute!
    das Schnauzermädel

  • Hallo zusammen,


    zunächst einmal vielen Dank für Eure Einschätzungen.


    Naja, ich bin mir nicht ganz sicher, ob jemand, der mit der Rassehundzucht (hauptberuflch) sein Geld verdient, generell unseriös ist (vielleicht ist der von mir benutzte Begriff "Betrieb" einfach nur unpassend), aber egal.


    Die Papiere, also die Ahnentafel, stammt vom Europäischen Rassehund Verein e.V. in Eisenach. Auf der Ahnentafel, sind Milkas Eltern (HD-frei), Großeltern (väterlicherseits = keine Angabe zu HD, mütterlicherseits HD-frei) und Urgroßeltern aufgeführt.


    Der Züchterin habe ich vor fast 2 Wochen folgende Mail geschrieben (folgt jetzt):


    Sehr geehrte Frau ,
    bei unserer Hündin ist HD schwersten Ausmaßes an der linken Hüfte festgestellt worden. Milka muss nun am kommenden Donnerstag operiert werden.


    Zwar haben Sie Ansprüche, die auf Krankheiten (erworbene wie auch erbgebundene) zurückzuführen sind, vertraglich ausschließen lassen.
    Wir sind aber unabhängig davon der Meinung, dass zumindest Milkas Geschwister die Gelegenheit haben sollten, so früh wie möglich untersucht und ggf. behandelt zu werden.
    Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie umgehend die Hundehalter / innen entsprechend unterrichten. Ggf. würden wir diese Infomation und auch unsere aufgrund eingehender Internetrecherchen und Kontakten zu mittlerweile zahlreichen Tierärzten und HD-Gutachtern gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich optimaler Behandlungsmöglichkeiten an diese weitergeben und bitten Sie, uns Kontaktadressen der Halter / innen zukommen zu lassen.


    Wir engagieren uns zudem verstärkt in einschlägigen Hundeforen und beabsichtigen, selbstverständlich völlig wertfrei, auf zahlreiche Nachfrage im Forum, den Namen Ihrer Tierzucht zu nennen.


    Wir freuen usn auf eine Nachricht von Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen (Ende Mail)


    Die Züchterin hat auf diese Mail überhaupt nicht reagiert, kein Wort des Bedauerns, rein gar nichts! Ich wäre wohl nie auf die Idee gekommen, Schadensersatz zu fordern, aber ich finde es superdreist, sich übehaupt nicht zu melden. Ich denke, unabhängig von Schadensersatz werde ich den Vorgang in jedem Fall dem Rassehund Verein e.V. melden.


    Viele Grüße
    Stefan

  • Ohje - das tut mir fürchterlich leid.


    Da bist du leider einem sog. Dissidenzverein aufgesessen. Die sind leider bekannt dafür, daß grade auch die Retriever dort SEHR krankheitsanfällig sind.


    Der Züchter sollte aber haften müssen. Ich würde da ehrlich gesagt mal mit zum Anwalt gehen. Eine Beratung kostet nicht die Welt und dann seid ihr eine große Menge weiter!

  • Hier ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes:
    http://juris.bundesgerichtshof…7%5D&nr=33412&pos=0&anz=1


    Besonders wichtig finde ich diesen Satz:


    Zitat

    Hinsichtlich eines solchen, in der Natur des Tieres begründeten genetischen Fehlers ist dem Züchter keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn er die Zucht nach den dafür geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen - lege artis - betreibt.


    So wie Du hier schreibst, vermute ich, das die Züchterin keinem der beiden VDH-angehörigen Zuchtvereine angehört. Damit hat sie aber auch keine Möglichkeit, nach den auf Wisssenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen zu züchten, denn es steht ihr keine entsprechende Datenbank mit den Gesundheitsergebnissen der Verwandtschaft der Zuchthunde (Nachzucht, Brüder, Schwestern, Onkeln, Tanten etc.) zur Zuchtplanung zur Verfügung.


    Und genau diese Gesundheitsergebnisse sind für eine seriöse Zucht wichtig, da es nicht reicht, HD-freie Hunde miteinander zu verpaaren, damit auch nur HD-freie Welpen dabei herauskommen.


    Außerdem ist noch wichtig, dass die Röntgenbilder von einem Fachmann ausgewertet werden, sonst ist sind so Angaben wie "HD-frei" eh für die Katz'.

  • Hallo Ihr Lieben!


    In der Partner-Hund Ausgabe (Nr.11 November 2007) habe ich folgenden lesenswerten Artikel gefunden:


    Hundekauf auf Garantie "Welpe krank, Pech gehabt?" verfasst von RA Frank Siegbert http://www.lawber.de


    ZITAT
    http://www.lawber.de/html/60202.html
    ZITATENDE


    Das Zitat ist von der HP des RA's - nicht aus dem Hundemagazin!!!


    "Für ein krankes Tier muß der Züchter haften und bezahlen oder für Ersatz sorgen" dies wieder aus dem Magazin Partner-Hund!



    Und auch dies finde ich interessant und lesenswert in diesem Zusammenhang:


    http://www.tieranwalt.at/upload/files/hundekauf_web.pdf


    LG von Jina + Gustl + Frauli

  • Zitat


    Da bist du leider einem sog. Dissidenzverein aufgesessen. Die sind leider bekannt dafür, daß grade auch die Retriever dort SEHR krankheitsanfällig sind.


    Ein Anwalt würde dazu folgendes sagen: "Einspruch, Grund: Hören und Sagen"! Und er würde vermutlich von Richter recht bekommen. ;)


    Ich liebe diese Pauschalaussagen. Auch die weiter unten von Chestnut. Beweise liegen hier absolut nicht vor.


    Wenn ein Junghund mit 8 Monaten eine entsprechende HD diagnostiziert bekommt, war er als Welpe schon nicht gesund.


    Wendet man hier die Mängelgewährleistung (da Hund ja gemeinhin als "Sache" gilt an, könnte tatsächlich ein Anpruch vorhanden sein. Das lässt sich aber nur durch einen Anwalt klären. und ob sich das im nachhinein lohnt ist eine andere Frage.

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