Wie groß ist mittelgroß? Gesetz?

  • Hallo,
    ich suche nun schon länger ohne Erfolg nach einer gesetzlichen Regelung oder ähnlichem, was die Hundegröße definert.
    Wir haben von unserem Vermieter die schriftliche Elaubnis für einen kleinen bis mittelgroßen Hund. Mit weiteren Details hält er sich da zurück.
    Daher meine Frage, ob es Vorgaben diesbezüglich gibt.


    Unser angestrebter Liebling wird wohl eine SH von ca 55cm erreichen.
    Wäre das im allgemeinen Verständniss noch mittelgroß?


    LG, Christian

  • Zitat

    Das ist halt leider ein sehr dehnbarer Begriff.
    Ich persönlich würde einen SH eher als groß bezeichnen.


    Da hast du Recht und wenn es dazu keine eindeutige Regelung gibt auf die man sich berufen kann, könnte sowas schnell nach hinten losgehen.


    Übrigens war mit SH=Schulterhöhe gemeint ;)

  • Als Anhaltspunkt könnten dir da nur Rassehundebücher dienen , da gibts meistens auch die Unterteilung in "sehr klein" , "klein" , "mittelgroß" , "groß" und "sehr groß". Juristischen Bestand hat das aber nicht und Größe ist nunmal Ansichtssache (ich meine jetzt bei Hunden :D ).
    Lena z.B hat knapp 40 cm Schulterhöhe - laut unserem Vermieter ein "süßer,kleiner Hund" - klar er hat auch einen Leonberger ! Dagegen ist sie für meine Mutter ein "schöner großer Hund" - die denkt eben noch in den Dimensionen von Julchen - das war meine Shi-Tzu Hündin !
    Sprich doch einfach mal deinen Vermieter darauf an , ob das erwartete Maß von 55 cm SH seiner Meinung nach noch "Mittelgroß" ist ! Nicht das er unter "klein" einen Chihuahua versteht und ein Yorki schon "mittelgroß" ist.

  • Die Begriffsbestimmung ist natürlich nicht einfach, lässt aber halt auch dem Vermieter scheinbare Freiheiten...


    Es gibt ja z.B. die Unterteilung in Kleinspitze, Mittelspitze und Großspitze und auch den kleinen Münsterländer, wenn Du eine historische Einteilung suchst.


    Das korrekteste ist natürlich die Gesetzeseinteilung an der er nicht rütteln könnte. LHG NRW 20/40 Regelung, große Hunde fangen bei 20 Kg und 40 cm Stockmaß an.


    Gruß
    Herbert

  • Zitat

    LHG NRW 20/40 Regelung, große Hunde fangen bei 20 Kg und 40 cm Stockmaß an.


    auf diese Regelung wollte sich meine Heimatgemeinde auch beziehen - hat aber die Verordnung wegen Formfehlern nochmal zurückgezogen.


    Juristisch könnte ich mir daher vorstellen das Richter in Ermangelung klarer Definitionen auch darauf zurückgreifen.


    Bei schwammingen Regelungen wie mit Deinem Vermieter hilft nur das konkrete nachverhandeln, also reden und schriftlich festlegen!


    lg
    susa

  • Ich finde die 20/40er Regelung des LHundG NRW glasklar. Es ist eine gesetzliche Vorgabe, keine Verordnung.
    Besteht seit 2002 ohne Widerspruch und wurde in 2003 durch die Verwaltungsvorschriften zu obigem Gesetz noch einmal gefestigt.


    Hier sind die Verwaltungsvorschriften, das Gesetz kann man sich überall als Pdf-Datei laden wenn erwünscht. Jeweils in § 11 große Hunde...



    Gruß
    Herbert

  • Ja Herbert,


    für NRW ist es glasklar geregelt.
    Aber eben nicht bundesweit - so meinte ich das. Ich glaube aber, das sich auch die Richter in anderen Bundesländern dann auf die NRW-Regelung berufen.


    lg
    susa

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