Hundevermehrer / Händler
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Moin,
also ich weiß nicht ob ich mich vielleicht in die Nesseln setzte, aber ich
habe gestern ein wenig bei DHD24 geguckt weil ich auf der Suche nach
einem Spielgefährten für unsere Paula bin und was soll ich sagen, ich bin auf
eine Homepage gestoßen wo massenweise Mischlinge die wie es von den
Betreibern heißt gezielt gezüchtet werden an der Mann gebracht werde sollen.
Aber es kommt noch besser, denn die Leute sagen sie wären nach §11 des Tierschutzgesetzes eine eingetragene Hundezucht !!Da fehlen mir echt die Worte, ist es möglich eine Mischlingszucht zu legalisieren, man steckt doch nicht in der Genetik, es kommen doch immer
andere Welpen dabei raus oder irre ich mich ?Ich weiß auch nicht ob ich die Seite einfach posten sollte, vielleicht kann
mir jemand was dazu sagen, ich jedenfalls finde es echt nicht in Ordnung
was die Leute da machen, denn die schreiben sogar das die laufend neue
Welpen haben und nicht wie Rassezüchter vielleicht zweimal im Jahr.LG eaola
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Ja und Nein, meist steckt eine Hundevermittlung dahinter keine eigene Zucht.
So wurde ich mal aufgeklärt, nach dem ich bei einer solchen Person nachgefragt habe als ich selber für einen Bekannten auf der suche nach einem Hund war.
Allerdings sollte man sich den Welpen selber aussuchen können und den Welpen check machen. -
Es ist nicht verboten Mischlinge zu züchten. Und auch nicht, 10 oder mehr aktive Zuchthündinnen zu haben, wenn man es denn ordentlich als gewerbliche Hundezucht anmeldet. Das genau sagt der §11, nämlich:
Zitat§11
(1) Wer
[...]
gewerbsmäßiga) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten,
b) mit Wirbeltieren handeln,
[...]will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
1.
die Art der betroffenen Tiere,
2.
die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3.
in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.etc....weiteres http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__11.html
Einzig der moralische Gedanke von vernünftigen Hundefreunden spricht dagegen. Den Gesetzgeber interessiert nur, dass die Zucht egal welcher Zuchtpartner ohne offensichtlich tierquälerischen Hintergrund geschieht (krankhafte Verpaarung, schlechte Haltung etc.)
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Zitat
Ja und Nein, meist steckt eine Hundevermittlung dahinter keine eigene Zucht.
So wurde ich mal aufgeklärt, nach dem ich bei einer solchen Person nachgefragt habe als ich selber für einen Bekannten auf der suche nach einem Hund war.
Allerdings sollte man sich den Welpen selber aussuchen können und den Welpen check machen.Besser man unterstützt solche Leute erst garnicht!!!!!
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Okay, mag ja sein das es laut Gesetz dort in dem Bereich vielleicht eine Lücke gibt, denn so wie es im Gesetz steht kann also jemand der Mischlinge züchtet egal viele Hündinen und demnach Würfe pro Jahr haben?
Das ist doch nciht wirklich im Sinne des Tierschutzes, denn was wenn im einen Stadtteil " produziert " wird und im anderen dann die Welpen an den Mann gebracht werden ?
Das ist doch echt KACKE !Gruß eaola
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Das Tierschutzgesetz unterscheidet hier keine Artenzugehörigkeit. Dann müsste man für jede Tierart eigene Gesetze schaffen. Ich glaube ein Schäfer oder Rinder-Zuchtbetrieb oder so könnte sich nicht mit 3 Zuchtweibchen über Wasser halten. Letztendlich hat jeder das Recht, mit Tierzucht, ob nun Fisch, Hund oder Schwein Geld zu verdienen.
Letztendlich liegt es in der Hand der Käufer, ob sie das jeweils unterstützen wollen.
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Zitat
Das ist doch echt KACKE !Gruß eaola
Damit hast du es auf den Punkt gebracht!
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