Hundesittervertrag....wer kennt sich aus und kann helfen???
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hallo
wir habem für unsere emma eine hundesitterin gefunden.
es geht um den vertrag. kennt sich jemand damit aus ?
ist dieses hier so in ordnung???
persönliche daten rausgenommen.Vereinbarung zu zeigen und auch zu unterschreiben.
Ich schreibe ihn Dir per e mail,so dass Du ihn durchlesen kannst und weißt was du mir unterschreiben musst,wenn Du ihn bei mir dann Sonntag nächste Woche unterschreiben musst.
NWZ-Tiersitter-Vereinbarung
Das oben genannte Tier wird in der Zeit vom-----
vom genannten tiersitter betreut.Während dieses Zeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer nach §833BGB und haftet dementsprechend für Schäden,die das Tier beim Tiersitter selbst,oder bei Dritten anrichtet.
Die vereinbarte Vergütung für die Betreuung des Tieres beträgt-------E.Der Betrag wurde heute an den Tiersitter gezahlt.
Der Tierhalter bestätigt,dass das Tier gesund,entwurmt und geimpft ist.Handelt es sich bei dem betreuten Tier um einen Hund,versichert der Tierhalter hiermit zusätzlich,dass eine Hundehaftpflichversicherung besteht.
Der Tiersitter verpflichtet sich dazu,das ihm überlassene Tier art-und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetzt zu beachten.
Für Schäden,die das Tier während der Betreuungszeit erleiden könnte,übernimmt der Tiersitter keine haftung. Die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Wird das Tier nicht innerhalb von drei Tagen nach dem vereinbarten Endermin der Betreuung abgeholt,iist der Tiersitter berechtigt,das Tier anderweitig abzugeben.Entsehen ihm dadurch Kosten,so trägt diese der Tierhalter.
Wichtige Daten des Tierhalters:
Wichtige Daten der Tiersitters:
Melde dich bitte ob Du damit einverstanden bist.
Dann noch einen Tierpass:
NWZ.Tierpass
Name des Tieres:Art/Rasse:Alter:Benötigte Medikamente:Eigenschaften:Was das Tier nicht mag:Wichtige Informationen zum Eigentümer
Das sind die Dinge die Du mir dann ausfüllen musst.hoffen auf hilfe
lieben gruss -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Liest sich doch gut. Als Hundesitter hätte ich nur noch eine Klausel für den Falle einer Erkrankung hinzugefügt.
"Im Falle einer Erkrankung ist der Halter berechtigt, das Tier tierärztlich behandeln zu lassen. Die Kosten der Behandlung und evtl. anfallende Medikamente gehen zu Lasten des Eigentümers.
Im Bedarfsfall ist das Tier folgendem Tierarzt vorzustellen: "
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aha,
was ist wenn emma sich verletzt dort....sagen wir mal sie bleibt am zaun hängen?sie wird mit dem sitter zum wohnwagen fahren, was wäre wenn sie nen unfall haben und unserer bohne passiert was?
danke für die schnelle antwort
lg -
Zitat
was ist wenn emma sich verletzt dort....
Was soll dann sein? Der Hundesitter wird dann sicherlich mit ihr zum TA gehen (wahlweise zu Eurem, wenn er in der Nähe ist, ansonsten zu einem seiner Wahl) und Ihr tragt die Kosten.
Bei meinen Meerschweinchen, die ich länger bei tollen Tiersittern unterbracht hatte, gab es da sogar einen ganz ausgeklügelten Passus diesbzgl., damit sie sich dahingehend absichern. Denn bei den kleinen Quieckies ist das durchaus eine ernste Frage (für mich nicht, aber für andere Besitzer scheinbar schon), bis zu welcher Höhe man die TA-Kosten für gerechtfertig hält. Ist z.B. auch eine Not-OP aufgrund eines Beinbruchs mit "Nageln" des Beinches, die viele hundert Euro kostet, im Sinne des Besitzers? Diesen Fall hatten sie gerade bei sich rumwatscheln und da leuchtet mir dieser Teil des Vertrages durchaus ein.
In deren Vertrag wurde daher genau geregelt wurde, inwieweit bzw. in welcher Höhe sie eigenständig Entscheidungen treffen dürfen ohne Rücksprache mit mir (die in Notfallsituationen ja vielleicht nicht sofort und/oder rechtzeitig zu erreichen war).
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können wir verlangen, das sie zu unserer TA geht???
also da ich aus privaten gründen immer handy bei habe, verlange ich das sie mich anruft, das sollte nicht zur frage stehen.
das emma nehandelt wird egal wie teuer ist für mich bzw logisch..danke
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Zitat
können wir verlangen, das sie zu unserer TA geht???
Verlangen sicherlich nicht, denn was ist, wenn Euer TA zu weit weg ist bzw. ausgerechnet dann keine (Notfall-)Sprechstunde hat? Dann sollte der Sitter auch einen anderen aussuchen dürfen. Aber dazu ist ja erst einmal wichtig, dass der Sitter überhaupt weiß, welcher Euer TA ist und dass Ihr Wert darauf legt, dass Euer Hund möglichst zu dem kommt.
Meinen Quieckie-Sittern habe ich da freie Entscheidung gelassen, da sie eh die besseren TÄ kannten (sind ja schon einige Jahrzehnte in dem "Geschäft" :D) und da mein TA auch gut eine h entfernt lag.
Und obwohl Du ein Handy hast, schläfst Du sicherlich auch mal bzw. hast es wegen was auch immer kurzfristig ausgestellt. Von daher kann es einfach passieren, dass eine Rücksprache mit Dir nicht zu 100% gewärleistet ist (erst recht nicht, wenn ganz schnell eine Entscheidung getroffen werden muss).
Normalerweise passiert ja auch nix, wollte Dich jetzt nicht mit dem Worst-Case beunruhigen, aber es ist gut, wenn man auch den mit seinem Sitter vorab genau durchspricht.
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nee nee finds ja supi das du hilfst.
wir wollen ja nur abgesichert sein und das beste für die bohne.
haben da halt keine erfahrngwir geben bohne ja nur tagsüber ab...weil wir eingeladen sind wo sie nicht mitkönnen....aber egal.
wie gesagt aus privaten gründen ist mein handy immer an auch nachts, es liegt neben mir...also kann ich das so lassen, spreche mit ihr wegen TA und das sie nie ohne leine mit bohne geht.
danke für deinen antworten
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Hi,
ich halte eine Frist von 3 Tagen bis zur anderweitigen Abgabe nur dann gerechtfertigt, wenn Du oder ein weiterer namentlich bestimmter Dritter dauerhaft nicht erreichbar sind oder die Entscheidung über den weiteren Verbleib verweigern. Kannst ja mal einen Unfall haben...
Das mit der Entwurmung kann man sich sparen.
Wenn Du den Vertrag nicht jedes Mal neu machen willst, solltest Du bei Bezahlung reinformulieren:
"Das Entgelt von...Euro ist monatlich/ im Vorfeld durch den Auftraggeber in bar zu entrichten und der Empfang durch den Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen."Im Falle eines durch den Hund "Namedeshundes" verursachten Schadens an Dritten oder im Falle einer durch einen Tierarzt behandlungsbedürftigen Verletzung des Hundes "Namedeshundes" ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Dies gilt nicht bei offensichtlicher Lebensgefahr des Hundes "Namedeshundes". für diesen Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Hund "Namedeshundes" ohne zeitlichen Verzug in tierärztliche Behandlung zu übergeben.
Edit: Der Auftragnehmer sollte noch bestätigen, dass er kein gewerbsmäßiger Hundesitter ist. Das ist wichtig, weil gewerbliche Sitter haftbar sind, d.h. Deine Haftpflicht schließt nur nicht gewerbliches Sitten ein. Ist die Haftung durch den Sitter vertraglich ausgeschlossen und Deine Haftpflicht zahlt auch nicht, sind es schlimmstenfalls Deine Kosten. Muss nicht sein, aber Vorsorge ist besser als Nachsorge, und wer steht schon gerne vor Gericht...
nochmaledit: Das mit den Schäden ist total blöde formuliert.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Hund "Namedeshundes" seiner Art entsprechend und so zu halten, dass das Wohl des Tieres nicht gefährdet wird. Der Auftragnehmer behält sich Regressansprüche gegen den Auftragnehmer für den Fall von durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehende Schäden am Hund "Namedeshundes" oder an Dritten vor.
Kommt darauf an, wie juristisch Du das ganze angehen willst. Bei ner 13jährigen würd ich nicht verklausulieren, bei Erwachsenen schon.
LG
Manuela
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hallooooo
also ich gaub sie macht das jobmäßig...mal nachfragen
das mit dem unfall, das habe ich noch gar nicht bedacht...guter tip
dankeeeeeeee
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Du solltest reinschreiben, daß der Sitter sich verpflichtet, über etwaige Anomalien in Kot und Verhalten des Hundes zu berichten. Steht bei meinem Vertrag drin.
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- Vor einem Moment
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