Welpe in Zwingerhaltung
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Hallo und noch schöne Ostern!
Ich habe seit gerade ein RIESEN Problem. Kurz zur Vorgeschichte: mein Lebensgefährte lebt mit einem Teil seiner Familie (Eltern, Bruder, Schwägerin, Kinder etc.) auf dem elterlichen Bauernhof, der aber nicht mehr "aktiv" ist. Zum Hof gehörte natürlich wie es so üblich war ein Hofhund, der die meiste Zeit in einem Zwinger verbracht hat. Dieser Hund ist jetzt 14-jährig zu seinem eigenen Glück endlich gestorben..... Ich hatte fest gedacht, daß das Thema nun erledigt sei, denn der einzige, der sich ab und zu um das Tier gekümmert hatte, ist der inzwischen über 80-jährige Vater.
Nun, langer Rede kurzer Sinn, seit gesten sitzt dort ein 8 Wochen junger Welpe in einem 2 x 1 Meter großen Käfig auf der Dehle und ist 90 % des Tages allein gelassen. Mein Lebensgefährte hat es heute erst gesehen, er war die letzte Woche bei mir.
Ich bin völlig ratlos, wie ich mit dieser Situation umgehen soll!!! Ich wäre für jeden "diplomatischen" Tip sehr dankbar aber auch über Informationen, inwieweit ein Welpe aus tierschutzrechtlicher Sicht überhaupt so gehalten werden darf. Über Zwingerhaltung hab ich schon alles gefunden, aber gelten für Welpen nicht besondere Bestimmungen?
Ich kann es nicht fassen, wie eiskalt der Mensch als solcher sein kann....! -
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Nachdem ich nun mehrmals was geschrieben und wieder gelöscht habe, schreibe ich nun doch was.
Mich entsetzt das Ganze sehr! Einen Welpen, der gerade frisch von seinem Rudel weg ist alleine in einen Zwinger zu sperren ... Er braucht doch neue Kontakte, muss erstmal verkraften, dass das warme Wohlfühlrudel weg ist. Wer soll ihn prägen? Von wem soll er lernen? Wie soll er mit seinen Ängsten umgehen? etc. pp!
Ohje ... "hol ihn da sofort raus" war mein erster Gedanke!
Wem gehört denn der Hund? Wer hat ihn gekauft? Ist er vom Züchter?
Hat schon jemand mit den Besitzern geredet? Wo ist den Lebensgefährte jetzt? Vor Ort?
Bin gespannt, was diejenigen schreiben, die sich im Tierschutz auskennen ...
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Genau das war auch meine völlig entsetzte Reaktion HOL IHN DA RAUS!!! Gekauft hat ihn die Schwägerin (wohlgemerkt Sonderschullehrerin an einer Schule für geistig behinderte Kinder..... wie geht sowas?????). Mein Freund hat ihn spontan mit in sein Haus genommen (steht alles auf einem Grundstück) und sich von der Tochter schon einen eingefangen (das Mädel ist noch keine 10....!!!) Er hat sich aber zunächst nicht beirren lassen, jetzt ist aber sein Bruder gekommen und hat den Hund abgeholt. Man geht in der nahegelegenen Neubausiedlung flanieren.... bei Graupelschauer.... Anschließend wird das Tier wieder in seinem Käfig landen.
Mir ist wirklich speiübel. Ich habe KEINE Ahnung, wie ich damit umgehen soll. Hab selbst zwei Hunde und werde diesen Hof nicht mehr betreten. Das zerreißt mir doch das Herz! -
Zitat
. Das zerreißt mir doch das Herz!
Das kann ich soooo gut verstehen...!!
Auf welche Ideen manche Menschen kommen
:motz:
Woher kommst Du denn?
In Niedersachsen darf ein Hund erst ab einem Alter von 12 Monaten im Zwinger gehalten werden!!
Das ist in der Hundehaltungsverordnung nachzulesen.
Google doch mal nach der Hundehaltungsverordung in Deinem Bundesland.
Es müsste unter "Haltung im Freien" oder so ähnlich zu finden sein.
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Ich komme aus NRW. Hab mich schon wund gegoogled.... Mein Problem ist ja auch noch, wie bringe ich das den Leuten bei bzw. wie macht mein LG das, denn ich werde die so schnell nicht wiedersehen.. Oder gehe ich wirklich so weit und hetze den Tierschutz auf die Familie meines Freundes. Die halten mich eh alle für etwas neben der Spur weil erstens Städter und zweitens völlig verrückt, wenn's um ihre Tiere geht... Was soll das Theater denn, ist doch nur ein Tier.......
Man, ist das eine beschissene (sorry) Situation... -
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Da hilft nur eins:
Aufklärung darüber dass ein Hund durch eine solche Haltung schwere psychische Störungen davontragen kann.
Wenn keine Einsicht und sofortiges Handeln folgt, umgehend den Tierschutz benachrichtigen, dass sie einen Inspektor schicken sollen.
Ruf doch morgen mal beim TSV NRW an und erkundige Dich nach der Gesetzeslage.
Bitte gib den Kleinen nicht auf.
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Zitat
Oder gehe ich wirklich so weit und hetze den Tierschutz auf die Familie meines Freundes.
Ja !
Das kannst Du - soweit Du das willst - anonym machen.Ich würde es sofort tun, und habe es auch schon getan. Nicht anonym.
Und bin immer noch mit meinem LG zusammenLG
Chrissi -
Hallo!
2m x 1m ist ja nicht mal die Mindestanforderung an einen Zwinger. Der Tierschutz könnte hier auf jeden Fall eingreifen.
Hundezwinger - Mindestanforderungen
In der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.Mai 2001 wurde die Mindestanforderung an einen Zwinger festgelegt.Auszug aus der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.Mai 2001
§ 6
Anforderungen an die Zwingerhaltung(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1 . dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf.
2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen
3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
Widerristhöhe cm Bodenfläche mind. m2
50 6
über 50- 65 8
über 65 10Die Ansicht über die Zwingerhaltung wird die Familie deines Freundes wahrscheinlich nicht ändern, aber wenigstens sollten sie sich an die Tierschutzbestimmungen halten!!!!
Ist der Kleine es denn überhaupt gewohnt, in einem Zwinger zu sein?
>>>>Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen. >>>>
Ich würde den Tierschutz verständigen, die sollen sich das an Ort und Stelle anschaun. Den Welpen rausholen ist gut und schön, aber wer garantiert, dass dann nicht bald ein anderer dafür drinnen sitzt......
LG
floweret -
Selbst wenn die Mindestanforderung erfüllt wäre, ein Welpe hat nichts in einem Zwinger verloren!
Ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass das in NRW erlaubt ist!
Bitte hab den Mut und zeige das an wenn keine Einsicht da ist.
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Ich denke, dass auch dein Lebensgefährte das einsieht. Du kannst dich auch ans zuständige Veterinär- oder Ordnungsamt wenden (oftmals beim Kreis/ der kreisfreien Stadt ansässig, je nachdem, woher du kommst).
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