Hund vermittelt und nun zurückgebracht
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Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und einfach nur weil ich mal Rat brauche.
Wir haben einen 7 Monate alten Labrador den wir leider abgeben müssen. weiter möchte ich darauf auch nicht eingehen.
Wir haben über lange Zeit nach einem geeignetem zu Hause für Jerry gesucht und uns dafür auch hilfe bei Tierschutzverein geholt.
Nun hatte wir vergangene Woche ein "geeignetes" zu Hause gefunden und alles schein prima....wir hatten jeden Tag Kontakt doch plötzlich hörte ich nichts mehr und ich wurde stutzig. Ich rief die leute an und fragte nach wie es dem Hund ginge- es wäre alles prima...zum ende des telefonats bekam ich dann von der frau aus heiterem Himmel mitgeteilt, dass sie den Hund morgen zurückbringen, da sie erfahren hätte, dass sie für 8 wochen in kur muss und sich dann keiner um ihn kümmern kann.
Naja wie dem halt so war, haben sie dne Hund gestern einfach hier abgesetzt und forderten ihr Geld zurück.
Wir haben mit Ihnen einen schutzvertrag erstellt, in dem nur drin stand, dass ich ein Vorkaufsrecht habe, aber weder dass ich ihn zurück nehme noch, dass ich das geld erstatte.( klar, dass wir ihn zurück nehmen, würde ihn ja icht auf der straße sitzen lassen)
Nun ärgere ich mich non stop mit denen rum, dass die ihr geld wieder haben wollen, doch das komische ist, laut Vertrag ist es noch ihr Hund, denn wir haben kein übergabeprotokoll oder ähnliches gemacht.
Nun habe ich den Hund wieder, worüber ich auch erhlich gesagt froh bin und ich denke, dass er auch nun bei uns bleibt da ich nicht will,dass ihm sowas nochmal widerfährt.
Jetzt ist meine Frage ob ich dazu verpflichtet bin denen das Geld zurückzuerstatten oder nicht, denn ich sehe es irgendwo nicht ein, denn es handelt sich hierbei nicht um einen DVD Player den ich bei saturn wieder umtauschen sondern um ein Lebewesen und ich bin der Meinung, das ssie das geld nicht verdient haben, da man so vielleicht mal lernt, dass man so viel geld nicht einfach in etws investiert ohne sich zu überlegen was auf einen zukommt.
Was haltet ihr davon bbzw habt ihr einen rat für mich, wie ich wieter vorgehen soll?
Bin für alle antworten dankbar, Gruß Sarah nun endlich wieder mit Jerry
Sorry habe jetzt erst gemerkt, dass ich eine Menge Rechtschreibfehler mit eingebaut habe....ist wohl die Nervosität schuld
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Zitat
Wir haben einen 7 Monate alten Labrador den wir leider abgeben müssen. weiter möchte ich darauf auch nicht eingehen.
ZitatNun habe ich den Hund wieder, worüber ich auch erhlich gesagt froh bin und ich denke, dass er auch nun bei uns bleibt da ich nicht will,dass ihm sowas nochmal widerfährt.
Hallo Jerryli,
ich finde diese beiden Aussagen ehrlich gesagt etwas widersprüchlich. Du hast geschrieben du MUSSTEST Euren Hund abgeben und nun kann er wohl doch bei Euch bleiben ????
Nur schonmal vorausgeschickt: Mit dieser Frage möchte ich Dich nicht angreifen, aber ich verstehs einfach nicht so recht ohne nähere Info dazu. -
ich denke schon, dass du verpflichtet bist ihnen das geld wiederzugeben, denn (auch wenn es sich hart anhört) ist der hund schon eine sache wie eben ein dvd player. mal abgesehen davon, dass das verhalten der leute echt seltsam ist, wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben das geld zurückzugeben.
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Ich denke fast,
weil der Hund als Sache eingestuft ist, dass der Käufer ein Rückgaberecht und Anspruch auf Erstattung der Kaufsumme hat. Oder habt Ihr im Kaufvertrag eine Rücknahme ausgeschlossen?
Die rechtssicherste Auskunft wird euch allerdings ein Rechtsanwalt geben können.Gruß
Herbert -
Naja...aber der Begriff Vorkaufsrecht suggeriert ja schon irgendwie, dass da auch Geld fliessen sollte, oder? Ansonsten hättet ihr euch halt nen Vertrag mit besserer Formulierung suchen müssen!
Lg, Tanja
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Ich würde das auch einen Anwalt fragen und ihn den Vertrag prüfen lassen. Wenn einer Ahnung hat, dann ein Anwalt der den Vertrag vor sich hat...
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Hmmmmmmm ist eine schwierige Situation. Denke du sollest bei einem RA nachfragen wie das ist. Denke nicht, das eine Kur ein Grund ist den Vertrag zu wandeln. Aber genau weiß ich es auch nicht.
Aber ich gratuliere dir zu deinem guten Instinkt. Hättest du nicht angerufen, wer weiß was aus dem Hund geworden wäre. Könnte jetzt auch eine haarsträubende Geschichte schreiben, darf es aber nicht ( Werde es wohl zu einem späteren Zeitpunkt wohl mal tun). Zumindest ist eurem Labbi das Schicksal erspart worden. -
Hm,
schwer.
Aber Rückkaufsrecht steht ja für "Zurückkaufen" da steht aber nichts von Verpflichtung.
Da sie den Hund nicht lange hatten würde ich mal mit ihnen reden, denn wenn er tatsächlich zurückgegeben wird wegen einer Kur (was ich sehr fragwürdig finde) ist das deren Problem und Verschulden und ich muss sagen, dann hätte sich eine andere Lösung finden lassen können, sie hätten den Hund ja in der zeit zu euch geben können.Geben sie das Tier alledings zurück, weil er ihnen vorher unbekannte Verhaltensweisen an den Tag legte (z.B. er ist ein Dauerbeller, bleibt nicht alleine oder sowas) dann müsst ihr ihnen das Geld schon zurückerstatten.
Allerdings muss ich sagen, dass ich dann finde, dass das tier eine Eingewöhnungsphase verdient hat und nicht einfach wieder abgeschoben gehört.
Nun weiß ich nicht wie hoch eure Schutzgebühr war, aber ich denke es sollte deswegen nicht zum Streit kommen.
Vielleicht fragt ihr auch nochmal bei dem Tierschutzverein nach wie die in solchen Fällen vorgehen?Lg kathi
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mhh ehrlich gesagt kenne ich mich damit nicht wirklich aus, aber bei meiner Schwester war es ähnlich.
Meine Schwester und ihr Schwager haben vor einem halben Jahr einen Hund zu sich genommen, von Privat. Leider hat mein Schwager eine Allergie bekommen und sie mussten den Hund wieder zurückbringen.
Geld haben sie nicht wieder bekommen (wobei es bei denen auch nie zur Debatte stand.) Allerdings stand im Vertrag, dass der Hund, wenn er aus welchen Gründen auch immer, abgegeben werden muss, dass der Hund nicht an Dritte weitervermittelt werden darf. Sprich, der Hund geht zurück an den Ursprünglichen Besitzer.
Ein Tier ist immerhin keine "bei-nicht-gefallen-Geld-zurück-Garantie" Ware :kopfwand:Aber ich glaub, dass hat dir auch nicht weitergeholfen.
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Hallo,
wie lautet denn die genaue Formulierung wegen des Vorkaufsrechtes?
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- Vor einem Moment
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