Hund vermittelt und nun zurückgebracht

  • mh. also wenn ihr das im vertrag nicht stehen hattet, besteht auch kein anrecht auf rückerstattung, glaube ich. wenn es auch nicht auf probe oder so war, wie man es auch aus dem th kennt. aber der hund gehört ja jetzt garnicht dir, also können sie ihn zurückverlangen. andererseits haben sie ihn sozusagen vor deiner tür abgeladen und somit vielleicht ihr recht auf den hund verwirkt? ich denke du solltest mal mit einem anwalt reden.


    wenn ihr das so mit denen regeln könnt, müsst ihr einen neuen vertrag machen, so das der hund offiziell wieder euch gehört, allerdings können sie dann ja auch geld für den hund verlangen.


    event. ist aber der alte vertrag auch nichtig, da sie die bestimmungen nicht eingehalten haben, weil sie den hund ausgesetzt haben, sozusagen bei dir.


    wie das alles so rechtlich funzt, weiß ich leider auch nicht, und ein anwalt kann da sicher helfen, und eine beratung ist ja auch nicht so teuer.

  • Hallo,


    Zitat

    Jetzt ist meine Frage ob ich dazu verpflichtet bin denen das Geld zurückzuerstatten oder nicht, denn ich sehe es irgendwo nicht ein, denn es handelt sich hierbei nicht um einen DVD Player den ich bei saturn wieder umtauschen sondern um ein Lebewesen und ich bin der Meinung, das ssie das geld nicht verdient haben, da man so vielleicht mal lernt, dass man so viel geld nicht einfach in etws investiert ohne sich zu überlegen was auf einen zukommt.


    Also ich denke schon das du Ihr Geld wieder rausrücken musst. Den momentan bist du nur Besitzer und die andere Partei Eigentümer und die können jederzeit wieder kommen und sagen das ist unser Hund wir haben Ihn bezahlt und wollen Ihn wieder.


    Und wegen dem Umtauschen, na ja wer im Glashaus Sitz sollte nicht mit steinen werfen. Nimm es bitte nicht persönlich und das soll jetzt auch nicht böse sein aber die Aussage könnte man auch gegen dich verwenden, schließlich habt Ihr selber den Hund doch auch vermitteln und euch ebenfalls vorher gedanken darüber machen sollen wie es weitergeht wenn sich die Umstände verändern. Ich selber denke immer was ich selber mache kann ich anderen nicht zum vorwurf machen. Bei der Familie die Ihn genommen hat haben sich eben die Lebensumstände geändert ist für den Hund zwar Schade aber lieber zurückbringen als das er nachher ein tristet Leben in der Wohnung hat und nur zum Pipimachen raus kommt.
    Vielleicht hätten sie sich die Sache mit dem Hund ja gar nicht erst überlegt wenn schon der bescheid über die Kur dagewesen wäre.

  • Ihr habt den Hund ja wiederbekommen (besser so als ausgesetzt).


    Wo ist das Problem das Geld wieder zurückzugeben?


    Es können sich jederzeit einmal die Lebensumstände ändern. Ihr habt ihn ja auch weggegeben.

  • Also ich würde auch sagen, dass du ihr das geld zurückgeben musst.


    abgesehen davon frage ich mich, warum du den hund abgegeben hast, wenn ja nun scheinbar doch eine möglichkeit besteht, ihn zu behalten :irre:

  • Als wir Spike übernommen haben, stand in unserem Schutzvertrag ausdrücklich drin, dass die vermittelnde private Tierschutzorganisation den Hund auch in einer Art "Vorkaufsrecht" bei einer evtl. Abgabe zurücknimmt. Es war aber auch ausdrücklich geregelt, dass dann KEIN Anspruch auf Rückzahlung der Schutzgebühr besteht.


    Steht dies bei Dir nicht drin, so sehe ich eher schwarz für die Argumentation, das Geld nicht zu erstatten, zumal der Zeitraum der Vermittlung wohl auch relativ kurz war.


    Aber ich kann mich nur anschliessen: Ruf den örtlichen Tierschutzverein an, die haben sicherlich auch Erfahrungen in diesen rechtlichen Fragen - ist zumindest im ersten Schritt billiger als ein Rechtsanwalt, der für eine telefonische Auskunft auch Geld nehmen wird.


    lg
    Karin

  • Zitat

    Wir haben mit Ihnen einen schutzvertrag erstellt, in dem nur drin stand, dass ich ein Vorkaufsrecht habe,
    :)


    du hast dir ein vorkaufsrecht eingeräumt und den hund zurückgenommen, heißt, dass du wohl zahlen müssen wirst - wieviel ist hier die frage.


    gruß marion,
    die sich auch etwas wundert, dass der hund so schnell doch noch behalten werden kann.

  • Zitat

    Als wir Spike übernommen haben, stand in unserem Schutzvertrag ausdrücklich drin, dass die vermittelnde private Tierschutzorganisation den Hund auch in einer Art "Vorkaufsrecht" bei einer evtl. Abgabe zurücknimmt. Es war aber auch ausdrücklich geregelt, dass dann KEIN Anspruch auf Rückzahlung der Schutzgebühr besteht.


    lg
    Karin


    Deshalb fragte ich nach der Formulierung.

  • Also ich habe mir mienen text eben selbst noch einmal durchgelesen und habe nun auch festgestellt, dass ich die zwei Zitate die in der Ersten antwort standen, falsch ausgedrückt habe.


    Wir haben den Hund abgegeben, da wir durch ihn viel Streit in der Familie hatten. Nun ist er wieder da und hat eventuell schlimmes durchgemacht, was keiner von uns weiß. Ich habe nun meinen Dickschädel durchsetzen können und meinen Mann besänftigen können und habe somit erreicht, dass er hier bleiben kann, was für ihn auch das Beste sein wird.


    Soviel dazu.


    Im Vertrag steht lediglich drin, dass ich ein Vorkaufsrecht habe, falls sie den Hund veräußern möchten. Es steht nicht drin zu welchem Preis oder änhlichem ich den Hund dann nehme und es ist laut Vertrag auch keine Verpflichtung ihn wieder aufzunehmen.


    Eigentlich würde es auch in meinemnaturell liegen, denen das geld wieder zu geben, aber ich finde,dass es Ihnen eine Lehre sein soll, denn wie sich gestern rausstellte ist nun der dritte Hund den sie abgeben...vorher wurde mir erzählt, die anderen beiden seien verstorben...schon komisch,ne?


    8 Wochen Kur find ich auch sehr fragwürdig vor allem hätte die gute Frau ja wohl auch schon vorher wissen müssen, dass eventuell eine Kur ansteht und nicht von heute auf morgen.


    Naja jetzt überlege ich halt ob ich ihnen das geld zurückerstatte oder nicht.

  • das is eine gute Frage, ob ihr das Geld zurück erstatten müßt. Aus meiner Sicht schon, andererseits kommt es wohl auf die Formulierung im vertrag an.


    Abgesehen davon, das ich jetzt nicht nachvollziehen kann, warum ihr das Geld nicht zurück geben wollt, würde ich einen Anwalt konsultieren.


    Dennoch denke ich, das ihr zahlen müßt.
    Und natürlich interessiert es mich warum er erst weggegeben werden mußte, und jetzt plötzlich bleiben darf. Auch wenn du da nicht so gern drauf antworten möchtest, wäre es nett, wenn du dich dazu äußern könntest.

  • Ich finde es zwar schön, dass hier immer so nett geschrieben wird, nimm es nicht persönlich oder so, aber im Prinzip finde ich, dass es ein Angriff auf meine Person ist, bzw auf mein Handeln.


    Ich denke nicht, dass ich näher darauf eingehen muss wieso weshalb warum der Hund gehen soltle und bleiben darf. Ich hatte lediglich gefragt ob eventuell jemand einen Rat dazu hat oder mir eventuell Tipps geben soll, wie ich wieter vorgehen soll.


    Das Geld ist da, also könnt eich es auch problemlos zurückerstatten und ich denke dies werden wir auch tun einfach nur damit ruhe herrscht.

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