Hund vermittelt und nun zurückgebracht

  • @ Mollrops


    Ach ´ne, und Du widersprichst Dich nicht?


    Rot im Zitat angemerkt: "Denken - sollte man eigentlich vorher - also bevor man sich einen kleinen Welpen ins Haus holt." Bezogen auf die Bemerkung: " dass ihm sowas nochmal widerfährt".


    Danach schreibst Du Zitat: "Es stimmt, man kann in sehr schlimme Situationen kommen, die eine Abgabe eines Tieres sicher rechtfertigen."


    Ich kann denken und planen soviel ich will und weiß trotzdem nicht, was in einem halben Jahr alles geschehen kann. Du, vielleicht?


    Ich habe den Beitrag richtig gelesen und festgestellt, daß sie in ihrer Art zu schreiben Gegenwart und Vergangenheit vertauscht hat, z. B. "müssen mit mußten". Wer will, merkt das auch und legt es nicht als Widerspruch aus.


    Im übrigen hat sie nur eine Frage gestellt, nämlich - muß ich das Geld zurück geben - , daß sie sich hier rechtfertigen muß, erklären soll, warum und wieso, sie sich von ihrem Hund trennen mußte, geht in meinen Augen entschieden zu weit. Das hat auch nichts damit zu tun, daß ein Forum von Fragen und Antworten lebt. Auch nicht, daß es ein Hundeforum ist.


    Wenn hier manche Leute ihr Privat- und Seelenleben ausbreiten, ist das ihr Ding. Aber niemand sollte durch Fragen dazu gezwungen werden. Auch solche Bemerkungen wie - beantworte erstmal unsere Fragen, dann kriegst Du Antworten - dienen in meinen Augen nur dazu, andere abzuschrecken.


    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Wir haben geantwortet und beiläufig auch Fragen gestellt.


    Wir haben es nicht davon abhängig gemacht, ob sie antwortet.


    Sie hätte ja auch einen Anwalt fragen können oder z.B bei recht.de, da fragt keiner nach den Umständen des Hundes.

  • [/b]


  • Ich sehe keinen Widerspruch. Hier wurde angegeben, dass ein Hund abgegeben werden musste, weil es Streit in der Familie gab. Ist das für Dich ein wichtiger Abgabegrund ? Also für mich nicht. Aber es entsteht für mich der Eindruck, dass sich VORHER nicht wirklich Gedanken um die Bedürfnisse des Hundes gemacht wurde. Aber Du hast recht, was geht mich das an. Es geht hier ausschliesslich darum, inwieweit die Themenstarterin das Geld an die kurzzeitigen neuen- und jetzt Exbesitzer zurück geben muss/soll/braucht.


    Nein, in die Zukunft kann niemand schauen, da gebe ich Dir auch recht. Und selbst wenn ich meine Hunde irgendwann abgeben müsste - stünde für mich das Geld niemals !! im Vordergrund. Und weil ich so bin, wie ich bin, kann ich natürlich auch nicht nachvollziehen, dass es nicht um das Seelenheil des Hundis geht, dass nach einer Woche wieder umgetauscht wird, sondern nur um die Kohle.


    Natürlich kann die Themenstarterin posten, was sie will - aber das gleiche Recht nehme ich mir auch heraus.
    Ich verstehs einfach nicht.


    Gruss

  • hmmmm also im nachhinein denke ich auch, dass sie das Geld zurück geben sollte, des friedens willen.
    Ich verstehe gerade nicht, warum sich hier welche auf den Schlips getreten fühlen.
    Ehrlich gesagt, wir sind hier viele verschieden Menschen, mit unterschiedlichen Meinungen und Erfahrungen. Wenn wir alle gelich wären, bräuchten wir das Forum nicht.
    Es ist doch vollig legitim nach anderen Dingen zu fragen. Wenn jemand darauf nicht antworten möchte, aus welchem Grund auch immer, dann ist das halt so. Nur sollte man dann keine voreiligen Schlüsse ziehen und etwas hineininterpretieren was gar nicht so ist. (Ich spreche mich davon nicht frei) .


    Also bitte, seid lieb zueinander :^^:

  • Zitat

    Wenn ich in einem Geschäft den hier zitierten CD-Player kaufe, keinen Umtausch oder Geldrückerstattung vereinbare, kann ich nicht nach ein paar Tagen hin gehen und sagen, ich will ihn nicht mehr, gieb mir mein Geld zurück.


    Diese Aussage ist falsch!


    Wenn ich mir heute einen CD-Player kaufe, garantiere ich dir, daß ich ihn
    morgen zurückgeben kann und mein Geld zurückbekomme!


    Der Umtausch ist gesetzlich geregelt und bei Kleingeräten wird üblicherweise
    kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht.


    Der Vertrag kommt zustande, indem ich das Gerät aus dem Regal nehme
    und an der Kasse bezahle.


    Dafür erhalte ich dann nur den Kassenbon.


    Da wir immer noch nicht den genauen Wortlaut des Vertrages kennen, ist
    alles, was hier bisher dazu geschrieben wurde, reine Spekulation!


  • Das wollte mir die Themenstarterin nicht beantworten und das hat nichts mit den Abgabegründen zu tun.


    Wie soll man da Antworten auf die Anfangsfrage?

  • Na, da gibt es doch wohl nur eine Antwort drauf, oder nicht ?


    Natürlich gibt man das Geld wieder. Zumindest würde ich das tun. Das Geld würde ich nicht behalten wollen.


    Das ist doch eine Charakterfrage und hat mit Kaufverträgen oder geltendes Recht nichts mehr zu tun.



  • Ein Umtausch oder Nachbesserung ist bei mangelhafter Ware gesetzlich geregelt. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei sogenannten Haustürgeschäften oder Ratenkäufen.


    Aber bei "nichtgefallen Geld zurück" ist eine freiwillige Kulanzleistung eines Händlers.


    Kann man nachlesen unter "Gewährleistung".


    Die Themenstarterin hat geschrieben, sie hat ausschließlich Vorkaufsrecht vereinbart. Weder Rücknahme noch Rückerstattung des Kaufpreises.


    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

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