Hund vermittelt und nun zurückgebracht
-
-
Meine Schwester hat mit einem ihrer Welpen genau die selbe Geschichte erlebt.
Der Wauzi kam in eine Familie, wir bekamen nette Mails, wie toll die Kleine sich doch macht, nur mit der Stubenreinheit hätten sie noch ein paar Probleme (wen wundert´s bei einem 10 Wochen alten Hund..?) und nach 4 Wochen kam ein Anruf, dass man den Hund zurückbringen müsse, da die Frau urplötzlich in Kur fahren müsse und sich niemand sonst aus der Familie um den Hund kümmern könnte...
Unsere erste Reaktion war ziemliches Unverständnis. So eine Kur beantragt sich ja selten von heute auf morgen und wenn man sich einen Hund anschafft, sollte man auch an mögliche Eventualitäten denken.
Als wir die Kleine dann zurückbekamen, war sie total verstört, ängstlich vor sämtlichen Geräuschen (die ihr 4 Wochen zuvor noch nichts ausgemacht hatten) und bekam Panik, wenn ein Mann sich ihr näherte. Da ist unser Unverständnis dann eher in Wut umgeschlagen; die Vermutung liegt nahe, dass der Hund - um es mal vorsichtig auszudrücken - nicht wirklich nett behandelt wurde (was evtl. auch mit ihren Pipi-Bächen zu tun hatte?!).Geld haben diese Leute keins zurückbekommen. Sie haben gar nicht erst danach gefragt, aber ich denke, meine Schwester hätte sich auch geweigert.
Ob das rechtens ist??
Fakt ist, dass ein "Umtauschrecht" nicht automatisch ein Anrecht auf Geldrückzahlung beinhaltet. Der Verkäufer kann selbst bestimmen, in welchen Fällen er ein Umtauschrecht gewähren will und wie weit dieses Umtauschrecht gehen soll. So jedenfalls habe ich es gelernt.
Ist allerdings schon ne Zeit her... -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Zitat
Ein Umtausch oder Nachbesserung ist bei mangelhafter Ware gesetzlich geregelt. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei sogenannten Haustürgeschäften oder Ratenkäufen.
Aber bei "nichtgefallen Geld zurück" ist eine freiwillige Kulanzleistung eines Händlers.
Kann man nachlesen unter "Gewährleistung".
Die Themenstarterin hat geschrieben, sie hat ausschließlich Vorkaufsrecht vereinbart. Weder Rücknahme noch Rückerstattung des Kaufpreises.
Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Ich bekam bisher alles umgetauscht, was ich wollte, aus welchen Gründen
auch immer!Der Händler will ja schließlich, daß ich wiederkomme!
Ich kann mich nur wiederholen, ohne den genauen Wortlaut des Tierübernahmevertrages
(so heißt das Ding glaube ich richtig) zu kennen, ist es sehr schwer, wenn nicht
sogar unmöglich, hier "Ferndiagnosen" abzugeben.Die Themenstarterin sollte die Sache einem RA übergeben oder das Geld
zurückerstatten und gut ist. -
Also ich mach es kurz und knapp.Setz einen neuen Vertrag auf das du den Hund zurücknimmst und geb ihnen das Geld zurück.Ach und mach dir ordentlich Gedanken ob du deinem Hund gerecht werden kannst und er willkommen ist.Wenn nicht hat es keinen Sinn das du ihn behältst
-
Zitat
Das Geld ist da, also könnt eich es auch problemlos zurückerstatten und ich denke dies werden wir auch tun einfach nur damit ruhe herrscht.
Ich denke damit hat die Themenstarterin gesagt, was sie tun wird und jede Spekulation hat sich damit doch erledigt, oder?
Damit müßte das Thema sich doch erledigt haben. Es können alle wieder lieb sein zueinander.
-
Mal ganz sachlich:
Es ist tatsächlich so, wie vorhin auch schon angemerkt:
Vorverkaufsrecht begünstigt den Verkäufer die Ware (in diesem Falle den Hund) beim Wiederverkauf als erster die Entscheidung zu treffen, ob er die Ware (in dem Falle den Hund) wieder zurück kauft (gegen Bezahlung, ganz klar) und wenn er von diesem Recht nicht gebrauch machen WILL, dann darf der Käufer die Ware (Hund) anderweitig verkaufen!!!
Das wird auch z. B. bei Häusern so gemacht (oft innerhalb der Familie). Stell Dir mal vor Du willst Dein Haus verkaufen, Deine Eltern sagen (weil sie das Vorverkaufsrecht drauf haben) sie nehmen es zurück, Du bekommst aber nix mehr dafür, damit es Dir eine Lehre ist. Geht rechtlich nicht! Vorverkaufsrecht ist Vorverkaufsrecht - egal bei Hund oder Ware!!
Du nimmst Hund zurück - musst Du bezahlen. Oder nicht, dann bezahlt eben der, der ihn als nächstes kauft.
Egal was wir hier drüber denken oder nicht - genau so ist es!!!! -
-
Na, dann mal hier die Definition zum Vorkaufsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht
Damit wir auch wissen worüber wir streiten!
-
Zitat
Die Themenstarterin hat geschrieben, sie hat ausschließlich Vorkaufsrecht vereinbart. Weder Rücknahme noch Rückerstattung des Kaufpreises.Ja aber sie hat ihn zurück genommen oder nicht?
Also hat doch mit dem Zurückbringen der Mensch seinen Wunsch des Verkaufes signalisiert und das sogenannte Vorkaufsrecht angeboten. Die Threadstellerin hat den Hund angenommen und ist entsprechend auf den Wunsch des Verkaufes eingegangen. Das sind zwei Willenserklärungen nämlich eine, den Wunsch des Verkaufes und der Abgabe und die zweite Erklärung den Wunsch des Kaufes und der Annahme des Tieres.
Wo ist dann also das Problem, den Kaufpreis zurück zu erstatten - wenn das Geld doch da ist? -
Wenn ich die Themenstarterin richtig verstanden habe, ist sie doch gar nicht gefragt worden, ob sie den Hund zurück kaufen möchte. Der Hund ist ihr einfach gebracht worden, mit der Forderung - Geld zurück -.
Da liegt für mich der feine Unterschied.
Sie schreibt nicht, daß sie eine Wahl hatte, nach dem Motto, entweder kaufst Du den Hund oder ich verkaufe ihn wo anders hin.
Und diesen Vorgang setze ich gleich mit: " Ich habe etwas gekauft, nun gefällt es mir nicht mehr, also gebe ich zurück und will mein Geld wieder".
Das hat doch mit Vorkaufsrecht überhaupt nichts zu tun.
Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
-
Ja aber wenn mir ein Tier gebracht wird und ich will es nicht wieder haben - also nicht zurückkaufen und das zumal am Telefon darauf hingewiesen wurden, das der Hund zurückgebracht werden soll - dann sage ich, sorry wir nehmen ihn nicht zurück, sie können ihn anderwaltig veräußern.
Niemand ist gezwungen, etwas wieder zurückzunehmen, was er nicht haben möchte und schon gar nicht, wenn es privat ist. Wenn ich aber dann so reagiere, das ich nach der Ankündigung, dass das Tier zurückgebracht wird, es annehme und wieder in meinen Haushalt aufnehme, dann kann ich nicht sagen ich zahle nicht. Die Entscheidung ob ja oder nein stand offen und es wurde ja gesagt.
Um die Willenserklärung abzugeben oder anzunehmen, muss ich nicht explizit gefragt werden, willst du den Hund zurück nehmen. -
Ja - sie ist nicht gefragt worden.
Aber was hat sie für eine Wahl?!?
Sie will ja nicht, daß der Hund an einen Dritten verkauft wird, also hat sie ihn zurück genommen. Macht sie keinen Gebrauch vom Vorverkaufsrecht, dann kann der Hund an einen Dritten verkauft werden.Fakt ist: Sie - die Themenstarterin - hat das Recht ihn als erstes zurück zu kaufen. Und wenn Sie das nicht will, dann geht der Hund an die Dame (die zur Kur fährt) zurück und diese kann ihn weiter verkaufen.
In wie weit die Themenstarterin auf ihr Recht pocht.....!?!? Entweder sie sagt ja und macht davon Gebrauch, dann muß sie ihn bezahlen, oder sie sagt nein, dann wird er weiter verkauft bzw. landet im Tierheim.
Genau diese beiden Möglichkeiten gibt es.
Edit: Sorry cerridwen, daß ich das Gleiche nochmal geschrieben habe, aber bis ich immer fertig bin.....!!!!! Zu spät gesehen!!
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!