Urlaub im Ausland - In welche Kategorie fällt mein Hund?
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Wir haben vor nächstes Jahr den Jakobsweg zu gehen. Für einige hört sich das vielleicht übertrieben an, aber wir sind uns langsam echt nicht mehr sicher........ ob das nach den Einreisebestimmungen für einen Hund in Frankreich (und da müssen wir leider durch) überhaupt möglich ist........
in den meisten Internetseiten ist "nur" die Rede davon, dass den Besitzern an den Grenzübergängen oder im Land selbst Hunde der Kategorie 1 oder 2 (wenn diese keine FCI Papiere besitzen) abgenommen und eingeschläfert werden!!!!!!!!
Ich habe jetzt wirklich intensiv gesucht....... und ich kann einfach nicht finden was in den französischen oder spanischen zuchtbüchern WIRKLICH als kategorie 2 wach- und schutzhunde (auf manchen seiten fallen darunter "nur" Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosaschlag) deklariert wird.
Ich habe aber auch Seiten gefunden wo von deutschen Schäferhunden und Dobermännern die Rede ist........ alles mit dem Zusatz und deren Mischungen, ähnliche, -artige .. oder vermutet wird.
Hinzu kommt, dass die Entscheidung ob einem der Hund abgenommen wird oder nicht teilweise die Grenzpolizisten oder der Bürgermeister der jeweiligen Stadt fällen und zwar einfach nach dem optischen Erscheinungsbild. Meistens geht dies angeblich zum Nachteil des Hundes aus..... und ist ziemlich willkürlich.
Ausserdem muss der Hund "angeblich" auch als Tourist auf der Durchreise angemeldet werden, was aber nicht möglich ist.....
somit kann mir der Hund theoretisch jederzeit abgenommen werden!!!!!???Hat irgendjemand von euch eine Erfahrung diesbezüglich gemacht??
Kennt sich jemand damit aus??
Weiß jemand was mit einem Mischling passiert oder passieren kann?? Ich kann ja keine FCI-Papiere vorlegen......Shaanti sieht jetzt wirklich nicht aus wie ein Kampfhund........... (eher wie ein kleingewachsener Schäfer-Dobermann oder Pinscher-Spitz) aber in Anbetracht der Tatsache wie dehnungsfähig diese Gesetzestexte sind.....
und ich immer noch nicht weiß was jetzt wirklich unter die Kategorie 2 fällt und wie genau mit dieser Kategorie verfahren wird.....haben wir ernsthafte bedenken.......
Ausserdem haben wir vor kurzem eine Frau auf der Hundewiese getroffen, die mit ihrem reinrassigen!!! Labrador nach England gereist ist.... und dieser Hund wurde eingezogen und fast eingeschläfert..... sie hat Ihn mehr oder weniger in letzter Minute durch Papiere und viiiiiiel Geld gerettet....
wir sind dankbar für jede antwort........
ich bitte auch euch, solltet ihr einen Urlaub in einem der Länder wie Niederlande, Frankreich, England oder evtl. auch Italien planen euch intensiv mit den Einreisebestimmungen zu beschäftigen,
da zum Beispiel Boxer oder Boxermischlinge in den meisten Fällen definitiv von den Grenzbeamten der Tosarasse zugeordnet werden, was bedeutet sofortige Beschlagnahmung und in den meisten Fällen Tötung des Tieres!!!!!!!!!Des weiteren finde ich es unmöglich, dass Hundebesitzer nicht ernsthaft und nicht öffentlich über diese Verfahrensweisen aufgeklärt werden und teilweise ahnungslos mit Ihren Hunden in den Urlaub fahren wollen.
Zum Schluss noch ein Foto von unserem "Kampf- bzw. gemeingefährlichen Wach- und Schutzhund" *ironieschild hoch halt*
liebe grüße.. und hoffentlich viele infos eurerseits....
eva und sue
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Hi
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Hi Eva (komisch, jemanden so anzureden, wenn man genauso heißt ),
wir waren heute auf einer Demo in Holland gegen die Tötung und Mißhandlung von pit bull-artigen Hunden.
Ich würde in Deinem Falle eher die sicherste Lösung wählen... nicht in eines dieser Länder zu fahren. Zu Frankreich kann ich Dir nicht wirklich viel sagen, da schwirren z.Zt. so viele Infos rum, aber nichts wirklich konkretes.
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hi eve,
erstmal danke für die antwort du nachtschwärmer...
das mit den vielen Infos ist genau unser problem.. ich weiß überhaupt nicht mehr was ich glauben soll kann oder was nicht.......und... gut dass du auf der demo warst
wir hauen uns jetzt erst mal alle 3 in die falle und sehen morgen weiter in der hoffnung auf die erleuchtung
liebe grüße
eva, shaanti und sue
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Zitat
Bestimmungen für die Einfuhr von Haustieren aus Deutschland
Die Einfuhr im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf fünf Tiere Es gilt wie für die Einfuhr in Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Folgende Bestimmungen müssen erfüllt werden:- Genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip);
- gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);
- Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde.
Kampfhunde Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten
Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Erste Kategorie:Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten. Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können allgemein „Pit-bulls“ genannt werden), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband (http://www.fci.be/german/) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (http://www.fci.be/german/) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.
Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch.
Info von der französischen Botschafthttp://www.botschaft-frankreic…brique.php3?id_rubrique=1
unter:
Frankreich Infos,
Frankreich von A-Z,
Haustiere: Einfuhrbestimmungen -
danke...
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