Hundeverordnung
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Hallo Foris!
Hab hier ein kleines Problem mit ner Anwohnerin, die nicht möchte, dass ich meinen Hund ohne Liene laufen lasse. Er ist aber abrufbar.
Laut städtischer Hundeverordnung herscht in diesen Stadtteil keinen Leinenzwang. aber ich bin mir nicht sicher was ein Absatz jetzt genau bedeutet:
ZitatHunde sind ab einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm auf den Zuwegen und in den Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an der Leine zu führen
Bedeutet, dass jetzt doch Leinenzwang ab einer SH von 40 cm?? Auch in Gebieten wo normalerweise kein Leinenzwang herscht??
Oder doch kein Leinenzwang??Bin grad verunsichert
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Zuwege und Treppenhäuser unterliegen dem Hausrecht. Und da kann der Besitzer enscheiden, ob angeleint oder nicht.
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Also herscht auf einen öffentlichen Weg vor Mietshäusern Leinenzwang wenn der Vermieter, dass will??
und wie sieht das mit ner kleinen Grünanlage vor dem Haus aus??
Edit: achja danke für die schnelle antwort
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Nö, das bedeutet das was da steht.
Also im Klartext, öffentlich ja, privat nein!!!
Die Zuwege und Treppenhäuser, sowie die Anlagen um die Wohnhäuser sind ja privat.
Somit betrifft das dann auch nicht mehr das was in der Gemeindeverordnung steht weil es ja kein öffentliches Gelände ist.
Genau kenne ich mich damit auch nicht aus aber öffentlich zugänglich heißt ja nicht gleich öffentlich. -
Zitat
Also herscht auf einen öffentlichen Weg vor Mietshäusern Leinenzwang wenn der Vermieter, dass will??
und wie sieht das mit ner kleinen Grünanlage vor dem Haus aus??
Edit: achja danke für die schnelle antwort
ÖFFENTLICHER Weg !
Das ist öffentlich und gehört somit nicht zu einem Mietshaus !Damit sit wohl der Weg ab dem Grundstück gemeint, abr nicht der Fußgängerweg der Öffentlich ist der zu dem Grundstück führt...
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Sollten sich die Wege auf einem Privatgrundstück befinden, so herrscht hier Hausrecht. Ebenso auf den Grünanlagen, die zu dem Haus gehören.
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Danke für die Antworten^^
dann kann ich mich ja getrost auf so nen sinnlosen STreit einlassen, wenn ich im Recht bin
Zur Aufklärung. Ich geh immer auf ner Grünanalge vor nen Mietshaus mit meinen Hund spielen, wenn dort keine Wäsche hängt oder dort Kinder spielen (dann geh ich natürlich weiter) Ansonsten spiel ich da mal 5 min, wo meiner aber auch niemanden belästigt und andere ignoriert. Er macht dor auch keinen Haufen drauf, slebst wenn würd ichs weg machen.
Heute bin ich also hin und ne Frau stand dort und hat ihren Hund sch***en lassen... ich lass Benny laufen (er hat natürlich den anderen Hund ignoriert)
Hat mich die Frau (Anwohnerin des Mietshauses) angeschrieen ich solle meinen Hund anleinen, denn es herscht Leinenzwang.
Ich habs nicht gemacht mit der Begründung, dass hier kein Leinenzwang gilt.
Sie ist lässt ihren Hund ja zudem selbst freilaufen. Hab sie dann ignoriert. Sie hat mir ann mit Ordnungsamt gedroht. Aber lässt mich ziemlich kalt -
Hallo,
als HH muss man immer irgendwelche Kompromisse eingehen. Machen Sie doch einfach den Hund im "Augenbereich " dieser Nachbarin an die Leine. Es gibt ja tatsächlich Leute die auch vor dem kleinstem Hund Angst haben. Der Streit mit Nachbarn ist immer nervig. Mit der v.g. Maßnahme kann man diesem aber ohne selbst der Verlierer zu sein aus dem Weg gehen. In einem solchem Fall muss nur der innere Schweinehund besiegt werden. Leute die keinen Hund haben können uns ganz einfach nicht verstehen, müssen sie ja auch nicht. Die meisten HH, die ich kenne, stehen über diesen Dingen. Gegen Vorurteile dieser Leute zu kämpfen ist fast aussichtslos. Die Dummen sterben nie aus-das scheint ein Naturgesetz zu sein! Bleibt nur eins, wir die HH sollten normal und rücksichtsvoll agieren und handeln. Ein gutes Gewissen ist mehr Wert als dummes Geschwätz.
NG obstihj
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sie hat ja selbst ihren Hund auf der gleichen wiese frei laufen lassen :irre:
eigentlich nehm ich meinen Hund an die Leine wenn mich jemand drum bittet aus nen guten grund... aber bei sowas stell ich auf stur :motz: :barb:
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Zitat
... aber bei sowas stell ich auf stur :motz: :barb:
schade
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