Hundeverordnung
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Was ist, wenn zwischen Grünanlage und Haus ne Straße ist?
Habe noch ne andere Frage zur Hundeverordnung NRW: Was bedeuten Anlage 1 und Anlage 2? Muss da noch einer durchsehen?
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@Alina_
Anlage 1 und 2 LHundG NRW musst Du durchsehen, aber vermich jetzt hier mal nicht die verschiedenen Gesetze. Der Thread betraf die Landeshundeverordnung Schwerin.Zitat§ 1 Führen von Hunden, Leinenzwang
(1) Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze, an Badestellen oder auf
Flächen, die als Liegeplatz für Menschen ausgewiesen sind, ist verboten.(2) Außerhalb des befriedeten Besitztums sind
1. läufige Hündinnen im gesamten Stadtgebiet,
2. Hunde in den Stadtteilen Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Schelfstadt (Anlage 1), Ostorf und Zippendorf (Anlage 2), in den Naherholungsgebieten um den Ziegelinnensee (Anlage 3) und innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer und Lankower See (Anlage 2 und 4), jeweils gemessen von der Gewässerkante, sowie
3. Hunde ab einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern auf den
Zuwegen und in den Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern
an der Leine zu führen (Leinenzwang).Aber da steht doch ganz klar, wenn Dein Hund größer als 40 Zentimeter ist muss er in ganz Schwerin auf den Zuwegen und in den Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an die Leine.
Wenn er kleiner ist gibt es einfach den Begriff Toleranz und Rücksicht. Fang doch mal mit der Frau eine freundliches Gespräch an, kann zur Übung für dein weiteres Leben nie schaden.
Gruß
Herbert
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