Müssen wir den Vermieter benachrichtigen?
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Hallo,
eine Bekannte hat uns heute gefragt, ob wir für 3 Monate ihren Schatzi zu uns nehmen können, da sie aus privaten Gründen dringend jemanden braucht....
Nun ist die Frage, müssen wir den Vermieter benachrichtigen oder nicht?
Bzw kann er dann überhaupt nein sagen? Weil ich würde ja schon gerne bei ihm anrufen und ihm wenigstens bescheid geben, nicht das es noch heißt wir hätten einen 2. Hund oder so... -
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Ich denke, Bescheid geben solltet ihr auf jeden Fall.
Es gibt eine Regelung, wie oft und wie lange Hunde zu Besuch sein dürfen, auch wenn eigentlich Hunde verboten sind.
Da ihr ja schon einen - übrigens superhübschen - Hund habt, sollte das ja das kleinere Problem sein.
Einfach nett Bescheid sagen, dann klappt das schon. "Nein" sagen kann er grundsätzlich schon, aber warum sollte er?
Und euer Wuff wird sich freuen wenn er einen Spielkameraden hat für eine Weile.LG
Ines
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Soweit mir bekannt ist (allerdings kenne ich gerade keine aktuellen Urteile) sind 3 Monate genau der Zeitraum, in dem ein Hund durchaus als Besuch gilt.
Aber um alle Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen, würde ich auch Deinem Vermieter kurz Bescheid geben.
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Stimmt - bis zu 3 Monaten gilt die Besuchsfrist.
Allerdings stimme ich suoma zu: Sag lieber bescheid. Vermeidet unnötigen Ärger -
Seid ihr euch sicher...ich dachte immer die Besuchsfrist würde einen Zeitraum von sechs Wochen abdecken...
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Auf jeden Fall bescheid sagen!!!! Ich wäre stinkig, wenn wir nicht bescheid bekommen würden.
Das mit dem "Besuchsrecht" ist so eine Sache.-Olafs alter Vermieter, hat sogar den "Besuch" eines Hundes über Nacht untersagt.-Im Mietvertrag stand Hundehaltung strickt verboten. Als wir Damals nachgefragt haben, ob er eine Ausnahme machen würde-hat er dies strickt verneint!!!!
Gut, jetzt ist die HH bei euch scheinbar erlaubt und ich gehe mal ganz stark davon aus, das euer Vermieter auch nichts gegen den Besucherhund hat, aber sicher ist sicher-frag lieber!LG Nadine
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Zitat
Olafs alter Vermieter, hat sogar den "Besuch" eines Hundes über Nacht untersagt.-Im Mietvertrag stand Hundehaltung strickt verboten. Als wir Damals nachgefragt haben, ob er eine Ausnahme machen würde-hat er dies strickt verneint!!!!
Aber da hättet ihr euch doch einfach drüber hinwegsetzen können. Auch wenn Hundehaltung verboten ist, kann mir kein Vermieter dieser Welt verbieten Besuch mit Hund zu empfangen!
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Hallo,
also ich würde auf jeden Fall auch bescheid geben, damit es zu keinen Mißverständen kommt.
Nachher denk der Vermieter noch Ihr habt hinter seinem Rücken einen zweithund angeschafft.
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gebt Bescheid. das zeigt auch dem VM, das ihr nicht einfach drauf loshandelt, sondern sehr wohl überlegt und ihn mit einbezieht.
das wirft immer ein gutes Licht auf den Mieter und bringt im nachhinein keine probleme.
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Zitat
Aber da hättet ihr euch doch einfach drüber hinwegsetzen können. Auch wenn Hundehaltung verboten ist, kann mir kein Vermieter dieser Welt verbieten Besuch mit Hund zu empfangen!
Jaaaammmhhhhhhjooooooooaaaaaaaa-haben wir ja auch
LG Nadine
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