Müssen wir den Vermieter benachrichtigen?

  • Soweit ich weiß, wird das von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt.


    Von gar keinem Erfordernis einer Genehmigung, über ein "Besuchsrecht" von 6 Wochen, bis hin zu einer Genehmigungspflicht schon bei regelmäßigen Besuchen über Nacht, findet sich da so ziemlich alles.


    Daher würde ich sowas immer vorher mit dem Vermieter abklären (und eine Genehmigung am besten schriftlich verfassen!). ;)


    LG, Caro

  • ein generelles Besuchsrecht gilt 6 Wochen, egal ob für Hund oder Mensch. Für den Neubeginn von 6 Wochen reicht eine Unterbrechung von einem Tag aus. Allerdings kann man das dann nicht ein ganze Jahr so machen ;)
    Nur im vorliegenden Fall würde ich auch einfach beim Vermieter anrufen und Bescheid geben.

  • Hey...


    dem Vermieter hätten wir auf jeden Fall bescheid geben wollen, nur das hat sich jetzt erledigt...
    ich bin ziemlich sauer auf sie und verstehe das alles nicht mehr...Zuerst gibt sie ihn ab, dann holt sie ihn wieder, will ihn dann für 3 monate zu uns geben und dann ist er doch wieder abgegeben...


    ich bin gerade mit ihr am reden, das sie ihn zu uns gibt und wir ihn dann weiter vermitteln, weil das was sie macht ist ein ständiges hin und her und wer weiß wo er dann hin kommt....

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!