Frage zur Hundehaltung

  • Guten Morgen allerseits,


    ich hab da eine Frage zur Außenhundehaltung:
    Ist das legal und in Ordung wenn ein Hund in einem ca. 20qm großem Gehege sitzt, incl. einer kleinen Holzhundehütte, was zu trinken und ein paar Spielsachen?Und wenn der Hund (von weitem gesehen) in einem normalen Allgemeinzustand ist?


    Bitte, ich möchte jetzt keine generelle Diskussion über Außenhaltung von Hunden oder ob so eine Haltung für euch persönlich vertretbar ist.
    Ich möchte wissen wie die rechtliche Seite aussieht.


    Lieben Dank schonmal
    Gruß
    Sandra

    • Neu

    Hi


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    • Hallo,
      soweit ich weiß ist der mindestmaß an zwinger 12 qm?
      es muss frisches wasser da sein.
      und gepflegt also nicht voller hinterlassenschaften.


      soweit weiß ich das also müsste es rechtlich erlaubt sein?

    • Es ist aber kein Zwinger vorhanden. Ich dachte nämlich auch dass einer da sein muss.


      Und soziale Kontakte sind nicht zwingend?


      Ich weiß leider auch überhaupt nicht wo ich mal nachfragen sollte...

    • § 4
      Anforderungen an das Halten im Freien
      (1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
      1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
      2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden
      zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
      (2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
      1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
      2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.


      Detalierte beschreibungen auch zur Zwingerhaltung etc, findest du hier http://www.tierheim-huerth.de/…chutzhundeverordnung.html

    • Hallo,


      ich denke es spielt keine Rolle ob es ein Zwinger, oder ein sonstig abgesichertes Grundstück ist.


      Von daher käme es auf die Größe und die Sauberkeit der Anlage, sowie auf den Allgemeinzustand des Hundes an.


      Liebe Grüße


      Steffi



      PS: das Veterinäramt macht erst was wenn es wirklich gravierend ist. Hatte auch schon mal einen Fall, indem die HH ihren Hund trat und schlug auf offener Straße.
      Das Veterinäramt wollte nichts unternehme, da ich nicht genau wusste ob sie in der Hausnummer A oder B wohnte. Ich gab eine detailierte Beschreibung der Person und des Hundes an. In den besagten Häusern wohnten lediglich 12 Parteien und darunter jeweils ein Hausmeister. Ich meine so schwer kann das ja nicht sein wenn man möchte. Eine andere HH die diese Szene auch beobachtete meinte: Auch die, der hat man schon mal zwei Hunde weggenommen. Den Namen und die Hausnummer konnte sie mir aber auch nicht sagen. Selbst mit dieser Info konnte, oder wollte das Veterinäramt nichts anfangen.
      Leider wohne ich einige Km entfernt und kann nicht einfach mal so dahin fahren.
      Bei sowas könnte ich echt :explodieren:

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