Brauche DRINGEND hilfe
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stimme den anderen beiden voll zu. komisch is es wirklich und ich frage mich, ob er auch hätte bleiben dürfen, wenn ihr nicht aufgetaucht wärt.
nebenbei erkennt man, das auch mit dem tier nicht wirklich gearbeitet wird/wurde, sodas die Leinenführigkeit nur mit einem Halti gegeben is!
Mir drängt sich so das gefühl auf, das du zum einen das Tier garnicht zurück haben wolltest und zum anderen, das die jetzigen besitzer auch kein wirkliches Interesse an dem hund haben, oder wieso is der Sohn erst jetzt da?
Den vertrag nachträglich zu verändern mit irgendwelchen zusatzbedingungen geht eigentlich auch nicht. Ihr habt das Tier so abgegeben und das was in dem vertrag drin steht, is massgeblich. Man habt ihr nen Glück, das ich es nicht war, denn ich hätte euch zum teufel gejagd. Sorry.
Ich kann eine Abgabe wegen einer nicht vorhandenen Leinenführigkeit nicht nachvollziehen! Da fehlt mir jegliches Verständnis!
Will mich aber jetzt auch nicht weiter darüber auslassen, weil ich diese Geschichte wirklich mehr als nur eigenartig finde. Die Leute, die den Hund gekauft haben, müssen ja richtige Angst vor euch haben, denn bei mir wärst du mit einem solchen Auftritt nicht weit gekommen!
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Ist ein Vetrag eigentlich gültig, wenn nur einer existiert?
Und sobald darin was geändert wurde, kann man ja auch nicht mehr nachweisen was der jetztige Halter nun unterschrieben hat.
Alles sehr merkwürdig.
Würde trotzdem nochmal jemanden beauftragen als Interessent anzurufen.
Wer weiss was da rauskommen wird. -
Ich dachte, Du wolltest ihn zurückhaben??? Oder habe ich das falsch verstanden?
LG Noora und Jerry -
Hallo Foris,
nachdem hier die Frage auftaucht, ob der Vertrag wirksam ist, wenn nur in Kopie oder gar nicht mehr vorhanden:
Ein Hund ist keine Sache, wird aber rechtlich wie eine bewegliche Sache behandelt. Das heißt: Ein Vertrag (hier Kaufvertrag) kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werden.
Fakt ist, eine Schutzklausel war vereinbart (Wirksamkeit sei mal dahingestellt). Die Vertragsurkunde, die nicht kopiert wurde bzw. nur einmal existiert, dient Nachweiszwecken. Sollte die Neueigentümerin bestreiten, dass eine Schutzklausel vereinbart ist, ist es am Alteigentümer, die Schutzklausel nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage der Urkunde geschehen, aber auch die Zeugenaussage des Freundes, der die Klausel hat unterschreiben lassen, kann als Nachweis dienen.
Zu den geplanten Nachträgen: Der Vertrag ist eine Urkunde. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen stellen daher eine Urkundenfälschung dar. Nachtrag ist daher nur dann zu empfehlen, wenn die Parteien sich einig sind und beide den Nachtrag unterzeichnen (ich würde ein separates Blatt empfehlen, da Unklarheiten wer wann was ergänzt hat zu Lasten des Verkäufers gehen).
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Zitat
...und wir werden ab jetzt öfters mal vorbei gehen (sie ist einverstanden) und ihn auch mal für einen tag mit zu uns nehmen...
Und warum wollt ihr den Hund mal für einen Tag zu euch nehmen?
Er ist doch nicht mehr euer Hund! Ist das nicht ziemlich viel Stress für den Armen??? :/ -
ohne irgendjemanden was zu wollen, aber ich finde das ganz schön gekünselt.
Warum holt man einen Hund für einen Tag zu sich, der einem mal gehörte, ihn aber verkauft hat?
Was soll das bringen, außer das Hundchen sehr wahrscheinlich garnicht mehr weiß, was Sache is? Der Hund wird bewußt durcheinander gebracht.verstehe sowieso nicht, wie so man sich jetzt noch sehr dermassen in die Erziehung etc. des Hundes mischt. Der Hund gehört nun anderen Leuten und da hat der voreigentümer doch wohl nichts mehr zu melden.
Vorallem sieht es für mich so aus, das es auch dem Themenstarter letztendlich egal is, wie es dem tier geht, sondern lediglich darum sich aufzuspielen bzw. Macht den jetzigen Besitzern gegenüber auszuspielen.
Sorry, aber für mich stellt es sich so dar! Wenn man so besorgt um das Tier is, wie hier getan wurde, wären die Reaktionen anders!
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Hallo,
so ganz kann ich es auch nicht verstehen. Die jetzige Besitzer wollte den Hund wegen des starken Leineziehens abgeben?!
Das kann ich nicht verstehen. Dies sagt doch nur aus, dass sie einem Hund nicht gewachsen ist und auch nicht wirklich an einem Problem arbeiten will.
Liebe hin oder her, so groß kann die Liebe meines Erachtens nicht sein, denn dann käme wegen so einer Lapalie keine Abgabe in Frage.Den Vertrag nachträglich zu ändern geht gar nicht, das ist nicht zulässig. Zumal die Besitzerin den Vertrag erneut unterschreiben müsste, damit die Zusatzvereinbarungen gültig werden.
Wenn Du einfach etwas in den bestehenden Vertrag einbaust und ihn dann kopierst und zurückgibst, hast Du ganz schlechte Karten. Der Vertrag ist nicht Rechtens.
Ich verstehe auch nicht was Du eigentlich möchtest? Entweder der Hund kommt zu Dir, oder er bleibt bei der jetzigen Besitzerin.
Liebe Grüße
Steffi
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sehr merkwürdige geschichte...
um den hund und sein wohl scheint es jedoch nicht zu gehen, sonste hätte sie den hund ja dort rausgeholt.
für den hund war das jetzt der schlechteste verlauf überhaupt. erst wird er in nich 150% zuverlässige hände verkauft. die verkäuferin bemerkt dies und hätte nun die möglichkeit, ihm selbst ein gutes zuhause zu geben oder beim verkauf des hundes auf eine optimale auswahl der käufer zu achten. aber nein, der hund bleibt da wo er ist und soll aus diesem suboptimalen zuhause auch noch phasenweise herausgerissen werden, um bei leuten zu sein, die ihn auch nicht haben wollen :irre:
anstatt ihn zu verkaufen, wäre er besser ins th gebracht worden, wo man sich um den hund und ein vernünftiges zuhause für ihn gekümmert hätte. aber damit kann man ja kein geld verdienen - im gegenteil, das kostet...
und wenn man einen solch wichtigen vertrag verschlampt, kann das alles wohl gar nicht so wichtig sein. die käuferin hingegen scheint auch nicht ganz helle, wenn sie den hund zwar loswerden will, sich dann aber bequatschen lässt, ihn zu behalten und sogar noch am vertrag rumpfuschen lässt tierliebe und -schutz sieht anders aus!
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