kann ich diesen hund behalten????

  • hallo, ich habe ein dringendes anliegen, ich habe einen schutzvertrag für einen hund,nun will die person die mir den hund gegeben hat den hund zurück.ich möchte ihn aber nicht her geben. ich schreibe hier den vertrag mal rein, natürlich ohne namen und hoffe auf baldige antwort ob sie rechte an dem hund hat.


    schutzvertrag


    name :xxxx (mischling) farbe: XXXX käufer:xxxx verkäufer:xxxxx kaufpreis:250 euro (ratenzahlung)


    unterschriften XXXXXX XXXXXXX


    bankverbindung: xxxxxxxx


    raten: 50euro oder 100 pro monat.


    unterschriften:xxxxxxxx


    es steht kein genauer termin drin bis wann die überweisung auf ihr konto eingangen sein muss.

  • Normalerweise können immer beide Seiten von einem Vertrag zurücktreten. Fraglich ist aber für mich, wann wurde der Hund übergeben? Wie lange ist er also schon bei dir? Und wurde schon zumindest eine Rate gezahlt??

  • Der Hund gilt als "Sache" und erst wenn diese komplett abbezahlt ist geht er in das Eigentum des Käufers über, bis dorthin ist er nur der Besitzer. Eigentümer bleibt der Verkäufer.
    Allerdings bin ich mir nicht sicher, würde ich mal jetzt so denken. :ops:
    Es melden sich sicherlich aber Leute, die sich besser auskennen.

  • Hm es ist ja ein Vertrag von Privatperson zu Privatperson.
    Aber es hätte festgelegt werden sollen zu wann die Raten gezahlt werden müssen...
    Kann ich dir jetzt so erstmal nicht weiterhelfen. Würd dir nur den Tipp geben und die Raten einfach zu zahlen und den Hund zu behalten.
    LG Ulrike

  • also ich habe den hund seid 21.03.2008 und es steht nicht drin wann ich die rate zahlen soll.sie will den hund nur zurück weil ihr freund ihn teurer verkaufen will

  • Solange die Raten bezahlt werden wird der Vertrag ja ausgeführt.


    Eigentümer sind die aber noch.


    Warum wollen sie den Hund denn wiederhaben?

  • also ich hab hier mal ne antwort auf mein problem aus nem rechtsanwaltforum...ich lese daraus das ich ihn behalten kann.




    Auch wenn der Vertrag mit "Schutzvertrag" überschrieben ist, handelt es sich um einen Kaufvertrag, da ein "Kaufpreis" vereinbart ist.


    Das deutsche Recht unterscheidet zwischen dem Verpflichtungsgeschäft und dem Erfüllungsgeschäft. Verpflichtungsgeschäft ist der Kaufvertrag: Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises, Verkäufer verpflichtet sich, Kaufobjekt an Käufer zu übereignen. Das Erfüllungsgeschäft beseht in der Zahlung des Kaufpreises einerseits und Übereignung der Kaufsache andererseits. Die ausbleibende Erfüllung des Verpflichtungsgeschäftes durch einen Vertragspartner oder dessen Unwirksamkeit macht nicht auch den Vollzug des Erfüllungsgeschäftes nichtig.


    Das Erfüllungsgeschäft ist vermutlich vom Verkäufer vollzogen, er hat den Hund übereignet, was nach deutschem Sachenrecht durch Einigung, dass das Eigentum übergehen soll, und Übergabe erfolgt. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Verkäufer sich das Eigentum trotz Übergabe bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten hätte. Das müßte nicht im Kaufvertrag vereinbart sein, aber spätestens bei der Übergabe klar gemacht werden. Beweisen müßte den Eigentumsvorbehalt der Verkäufer.


    Dass Du den Kaufpreis noch nicht bezahlt hast, verpflichtet Dich nicht, den Hund zurück zu übereignen. Du bleibst halt zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, ist aber eh klar, oder? Aber selbst wenn Du denKaufpreis nicht oder verspätet bezahlen würdest, müßtest Du den Hund nicht zurückgeben. Du könntest nur auf Bezahlung des Kaufpreises, nicht auf Rückübereignung verklagt werden.

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