kann ich diesen hund behalten????
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Hallo,
das das Tier rechtlich wie eine Sache behandelt wird, hat die verspätete Überweisung des Geldes keinen Einfluss auf das Eigentum (wenn kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde). Da es sich hier um keinen Schutz- sondern einen Kaufvertrag handelt, geht das Eigentum bei Übergabe an den neuen Besitzer über. Der Zeitpunkt der Bezahlung ist hier nebesächlich, denn:
1. Wurde kein fester Zeitpunkt für die Überweisungen festgelegt. Eine "verspätete" Zahlung müsste also erstmal bewiesen werden und
2. müsste die ehemalige Besitzerin dich erstmal in Verzug setzen, d.h. sie müsste Dir eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist senden. Erst wenn diese Frist verstreicht, bist Du in Verzug.
Den Hund zurückfordern kann die ehemalige Besitzerin in keinem Fall, aus den bereits genannten Gründen.
Nichtsdesdotrotz sollten natürlich die Raten für den Hund nun schnellstens bezahlt werden, um allem Ärger aus dem Wege zu gehen.
LG Julia
das hieße im Klartext: man "kauft" einen Hund mit Ratenzahlung. Dann zahlt man einfach nicht und hat so einen "Gratis" Hund? das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Auch wenn der Hund rechtlich als Sache gilt, so denke ich, das man in so einem Fall anders entscheiden würde. Bei einer Stereoanlage kommt evtl. der Kuckuck drauf, aber bei einem hund?
Irgendwie läuft da doch wohl was schief, oder? Is ja nen richtiger Freibrief um Hunde nicht zu bezahlen!
Wobei ich die Verweigerung des zahlens hier noch immer nicht so richtig verstehe! -
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Schnell die erste Rate bezahlen !!!!!
Denke mal das dann die erste Hürde genommen ist... -
ich verweigere die zahlung nicht!!!!!!
ich habe nur nicht gezahlt weil sie mir jede woche geschriebn hat das sie den hund holt!was würdest du da machen???einen hund zahlen bei dem du nicht weißt ob er bleibt?der hund ist nun rechtlich meiner und sie kann mir den auch nicht nehemn trotzdem bin ich der zahlung verpflichtet!!!!!
also nix gratis -
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ich habe nur nicht gezahlt weil sie mir jede woche geschriebn hat das sie den hund holt!was würdest du da machen???einen hund zahlen bei dem du nicht weißt ob er bleibt?
ja ich hätte gezahlt! schon allein um den guten Willen zu zeigen. Vorallem wenn man zahlt, kann sie einem erst Recht nix. Okay, das sie so oder so den Hund nicht zurück holen könnte, wußte ich nicht. Aber trotzdem.
Wenn man so eine Art Kaufvertrag eingeht, is es egal, was wer schreibt, man sollte zahlen.
was hast du denn gedacht, was geschieht? Du bezahlst nicht, weil sie schreibt, sie holt den Hund....ich hätte gerade dann zugesehen, das ich ihn bezahle, weil ich es, wie oben schon gepostet, anders sehe. Für mich wäre es erst dann (wenn ich die Raten auch zahle) sicher, das sie den Hund NICHT holen kann. Und nicht, das ich nix zahle und den Hund solange behalte, bis ich sicher sein kann.
Auf der sicheren Seite is man immer, wenn man sich an Vereinbarungen hält, also wenn man zahlt, und nicht, wenn man nix macht.
Ich will dir ja nichts! Aber dreh den Spieß doch mal um. Du verkaufst einen Hund, und derjenige zahlt nicht! Würdest du die Füsse stillhalten? Nein, du würdest auch drohen, den Hund zurück zuholen, ob das nun rechtens is, oder nicht.
Sieh zu, das du das Tier so schnell wie möglich komplett bezahlst, dann bist du zu 100% auf der sicheren seite!
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@ dark: Ich denke, der Knackpunkt ist der, dass kein fester Zahlungstermin gesetzt wurde. Hätte in diesem "Kaufvertrag" gestanden, dass die Raten immer zum 1. eines Monats fällig wären, wäre sie jetzt in Zahlungsverzug. Rechtlich ist das handfest. In diesem Einzelfall aber hat die ehemalige Besitzerin kaum was in der Hand, weil sie selber es versäumt hat, einen Zahlungszeitpunkt festzulegen. Und damit hat sie, meiner Meinung nach, auch selber Schuld.
Deshalb ist es sinnvoll sich vor solchen Verkäufen erst mal rechtlich zu informieren, und nicht einfach so irgendeinen Vertrag zusammenzuschustern, in der Hoffnung, dass dann schon alles irgendwie geht. Im Ernstfall hat man oftmals die A...karte.
Normalerweise werden ja vernünftige Verträge bei sowas geschlossen, und dann ist es ausgeschlossen, dass man gratis einen Hund bekommt. Die Regel ist sowas ja eher nicht, und wenn sowas öfter vorkommt - dann bestraft einen halt das Leben - zu Verträgen gehören immer 2 Seiten.
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das hieße im Klartext: man "kauft" einen Hund mit Ratenzahlung. Dann zahlt man einfach nicht und hat so einen "Gratis" Hund? das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Ist ja auch nicht so.... denn die Raten muss man zahlen, tut man dies nicht kann der Verkäufer dies gerichtlich durchsetzen. Das kann aber dauern.
Deshalb machen ja z.B. alle Versandhäuser den Verkauf mit EigentumsvorbehaltIch denke auch nicht das nun vorsorglich zwei Raten gezahlt werden müssen. Ich würde es aber auch tun wenn ich das Geld hätte, dann ist ehr Ruhe.
Und ich würde eventuell mal den Tierarzt informieren, und sei es nur damit er auch mal die zweite Version dieser Geschichte zu hören bekommt. Das kann ihm doch sicher auch nicht recht sein, das seine Angestellte so handelt.lg
susa -
also erstmal vorne weg, als sie mich anrief wegen dem hund, erzählte sie mir gleich das er ganz schnell von ihr weg muss.wir hatten uns dann auf 3 tage später geeinigt.ein paar stunden später rief sie mich an ob sie den hund nicht doch heute schon bringen kann.ich habe ja gesagt!!!
als sie hier ankam wollte sie mr den hund ohne "vertarg" da lassen.in ihren augen brauchten wir das nicht. ich habe sie dann drum geben nur einen simplen vertrag zu schreiben damit ich wenigstens ihre adresse habe.
gleich 2 tage später bekam ich ne sms sie will den hund wieder und so zog sich das ewig hin.egal wann ich zur kasse wollte, sie wollte immer den hund zurück.ich bin bald wahnsinnig geworden.
ich hab mich dann jedes mal mit ihr geeinigt und hab ihr dann geschriben ich überweise dann morgen, nein ich bekam wider ne nachricht ich will den hudn zurück.
ich weiß nicht was in ihr vorgeht, auf jeden fall kam ich mir verarscht vor.
deswegn kein eüberweisung!!!!
sie hat nie theater wegen dem geld gemacht, immer nur: mein freund will den hund zurück, er will ihn teurer verkaufen............... -
Hallo Miria,
sollte es so sein, wie du schreibst, kann ich dich voll verstehen. Aber uns fehlt hier natürlich die zweite Seite um objektiv urteilen zu können (falls uns das überhaupt zusteht).
Ich drücke dir die Daumen, dass von nun an alles glatt geht. Du hast ja inzwischen unheimlich viele, gute Tipps bekommen.
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Klingt ja alles ein wenig unseriös :irre: Aber davon ab: Diese Frau kann doch reden und ihr Kindergarten-Theater abziehen soviel sie will, die Tatsache, dass du nicht gezahlt hast, hat die Sache nur hinausgezögert. Du hättest eigentlich genau umgekehrt reagieren müssen, um auf der sicheren Seite zu sein. Du hast ja nun vor, die Raten zu zahlen. Wenn das passiert ist, kann sie dir eh nix mehr.
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Susami:
okay, dann sehe ich das falsch. Wobei ich auch nur von mir reden kann, was ich gemacht hätte und wie ich die Rechtslage auch auslege.
Im Grunde genommen is es ja dann auch egal, ob ein Datum für die erste Rate festgelegt is, wenn man den Hund so oder so nicht wieder rausgeben muß.
Das man natürlich verdonnert wird, wegen dem Geld is mir klar. Nur bin ich davon ausgegangen, das jeder, der sich einen Hund holt, auch zahlt, sobald es ihm möglich is bzw. wie es abgesprochen is.
Und um ganz sicher zu sein, hätte ich selbstverständlich am ersten die erste Rate gezahlt. Ob es nun festgelegt wurde, wann die erste Rate fällig is, oder nicht. Denn dann, so hab ch gedacht, kann man demjenigen garnichts!
miriamaky
ich kann nur von mir sprechen, aber ich würde jetzt den Hund komplett bezahlen. Schon allein um meine Ruhe zu haben.
Zu deinem nicht zahlen sag ich nix mehr, denn auch wenn sie ewig ankam und den Hund wieder haben wollte, wäre das kein Grund für mich gewesen, nicht zu zahlen.
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