Hundehaftpflicht !!!

  • Weiß jemand zufällig, ob Gassigeher (bzw. Leute, die auf meinen Hund aufpassen) in der Haftpflichtversicherung der Uelzener mit eingeschlossen sind? Ich wurde gerade vom Vater meines Freundes gefragt, der ab und an auf unseren Hund aufpasst, und war ein wenig perplex. Hab dann in meinen Unterlagen nachgesehen, aber irgendwie komm ich mit dem "Fachchinesisch" nicht zurecht :ops:
    Danke schonmal für Antworten!

    • Neu

    Hi


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    • ja. "hüten durch dritte personen" ist in der uelzner generell mit drin.


      manche versicherungen (z.b. die haftpfllichtkasse darmstadt) unterscheiden hier nochmals zwischen gewerblichen aufpassern und solchen leuten, die kostenlos auf euren wauwau aufpassen. gewerbliche fremdhüter sind in diesem fall nicht mitversichert.


      im übrigen finde ich die uelzner für einen "normalen" hund viel zu teuer.

    • Wenn jemans gewerblich Hunde hütet, muss er meines Wissens nach auch ne Extraversicherung dafür abschließen. Darum ist das bei den privaten Hundehaftpflichtversicherungen nicht mit drin.

    • ich nutze mal einfach den Thread hier, ehe ich einen neuen eröffne ;)


      Was genau bedeutet denn "wenn der fremde Hüter gebissen wird", das ist ja manchmal mitversichert und manchmal nicht.
      Aber was passiert denn, wenn ein Fremdhüter von meinem Hund gebissen wird? Zahlt dann die ganz normale Menschenkrankenversicherung des Gebissenen nicht, wenn die Hundehaftpflicht das nicht mit abdeckt, oder wie?? Oder heißt das "nur", dass der Fremdhüter keinen Schadensersatz von meiner Versicherung erhalten würde für evtl. Lohnausfälle etc.?
      Weil ich dachte, wenn mein Hund einen Fremdhüter beißen würde, dann würde der Fremdhüter sich ganz normal beim Doc behandeln lassen, ggf. einen Krankenschein kriegen etc.
      Ich hab das Prozedere nämlich mal andersherum durchgemacht: mich hat ein Hund gebissen von jemand anderem. Ich bin dann ganz normal zum Arzt, hab mich behandeln und krankschreiben lassen und gut war.


      Danke schon mal für Antworten :)

    • ich noch mal ;)


      geht es darum, dass der Fremdhüter dann in einem Beißvorfall Schadensersatz gegen mich geltend machen könnte?
      und wenn ja, Schadensersatz für was genau?
      ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass man das unter Freunden auch anders regeln könnte, WENN es mal vorkommen sollte

    • Grundsätzlich ist der Hundehalter für jeden Schaden, den der Hund verursacht, haftbar.
      Diese Schäden können durch eine Hundehaftpflichtversicherung ( FÜR den Hundebesitzer) abgedeckt werden.
      Ist der Lohnausfall und das Schmerzensgeld , Behandlungskosten etc. nicht durch die Hundehaftpflicht abgedeckt, haftet der Besitzer mit seinem Privatvermögen. Dies muss aber dann wohl seitens des Geschädigten eingeklagt werden.

      • Neu

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