Sachkundenachweis für große Hunde NRW
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@ niani und lucy_lou: danke!
was ich an test gelesen und mal probehalber ausgefüllt habe, ist wirklich sehr simpel. deswegen meinte ich ja auch, dass es fraglich ist, ob man das schon als sachkunde bezeichnen kann. in meinen augen aber schon besser als nichts. ich hätte auch keine probleme damit, die prüfung abzulegen. mal schauen, wie das aussieht, wenn mal wieder ein großer hund bei mir einziehen sollte. machen müsste ich nach eurer aussage dann zwar keinen, weil ich seit 1989 große hunde in nrw auf meinen namen angemeldet habe, aber schaun mer ma, dann sehn mer schon...
lg cjal
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Sachkundenachweis ist auf den Halter bezogen, einmal gemacht oder per Bestandsschutz bekommen reicht er ewig, mit Ausnahme einer Riesenpause zwischen der einzelnen Hundehaltung.
Weiß aber gerade nicht wo da die zeitliche Grenze liegt.Gruß
Herbert -
Es ist so wie schon beschrieben :
Wenn Du in den letzten drei Jahren nachweislich
einen großen Hund hattest, brauchst Du den Test
nicht machen.
Ansonsten kann ich nur das Buch von Celina del Amo
--- Der Hundeführerschein--- empfehlen, dort stehen
alle Fragen + Lösungen drin.Es sind übrigens 171 Fragen
und die Antworten sind nicht immer logisch.....
Also, ich habe mir die Fragen rauskopiert u. tagelang auswendig
gelernt bis ich fehlerfrei war.
Kleines Beispiel :
Das Rangverhältnis zwischen dem Hund u. seinem Besitzer
ist nicht eindeutig zu Gunsten des Besitzers geklärt. Welche
Verhaltensweisen des Besitzers können bei dem Hund aggressives
Verhalten auslösen ?
A. Er greift dem Hund über den Rücken, um die Leine anzulegen.
B. Er schiebt den Hund zur Seite.
C. Er ignoriert den Hund, wenn dieser mir einem Ball ankommt u.
spielen möchte.
D. Er putzt dem Hund die Pfoten ab.Auflösung morgen
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Hallo,
da ich die letzten Tage krank im Bett lag, konnte ich leider nicht antworten. Somit musste ich auch den Termin für den Sachkundetest bei meinem Tierarzt absagen.
Danke für die Antworten, habe gemerkt, dass ich das falsche gelernt habe...war wohl ganz gut dass ich jetzt krank war. Jetzt habe ich noch genug Zeit das Richtige zu lernen.
cjalas: natürlich bin ich dir nicht böse, wenn du hier eine andere Frage mitreinschiebst!LG Antje
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Zitat
Sachkundenachweis ist auf den Halter bezogen, einmal gemacht oder per Bestandsschutz bekommen reicht er ewig, mit Ausnahme einer Riesenpause zwischen der einzelnen Hundehaltung.
Weiß aber gerade nicht wo da die zeitliche Grenze liegt.Gruß
Herbert
Ich glaube in NRW liegt der Zeitabstand zwischen altem und neuen Hund bei drei Montaen. Als hätte man danach alles vergessen.
:kopfwand:
L.G. petra -
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Hi ich hab zwar keine Ahnung zum Thema will aber mitraten.
Das Rangverhältnis zwischen dem Hund u. seinem Besitzer
ist nicht eindeutig zu Gunsten des Besitzers geklärt. Welche
Verhaltensweisen des Besitzers können bei dem Hund aggressives
Verhalten auslösen ?Meine Antwort A
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Schön ,das wenigstens einer miträt.....
also die Lösung ist :
A,B u. D.
Also bitte dem Hund nicht die Pfötchen sauber machen,
lieber ein paarmal saugen u. wischen
Das sollte eigentlich nur mal zeigen , das man diesen Test
nicht logisch angehen kann.
Und es ist hier in NRW so wie ich es schon beschrieben habe
der Abstand beträgt 3 Jahre. Kann jemand nachweisen , das er in
den letzten 3 Jahren einen Hund (20/40) hatte, braucht er den Test
nicht zu machen. -
Ich dachte nur eines ist richtig, naja es geht wohl einfach um das "über den Hund" fassen oder beugen. Ich muss es zum Glück ja nicht machen.
Und das nächste mal dazu schreiben "Mehrfachnennungen möglich"
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Stimmt, hätte ich wohl mal dazu schreiben sollen...
sorry.... -
Hallo
Ich würde gern den *großen Sachkundenachweis* machen.
Den der einem auch Sokas und Rottis erlaubt. Den man nur beim Vetamt machen kann.Wo bekomme ich denn die Fragebögen und hat den von Euch schon mal jemand gemacht?
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