Verfahren mit "Kampfhunden"
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Hi,
so weit ich weiß muss man, zumindest hier in Hessen, den Wesenstest alle paar Jahre wiederholen und den Hund immer mal wieder vorstellen. vielleicht ist das da ja auch so und deshalb hat er 2 Wesenstests bestanden.
Gruß
Saskia -
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Zitat
In Ba-Wü muss man zweimal zum Wesenstest, auch wenn der erste mit Bravour bestanden wurde.
Na dann wäre das ja schonmal geklärt :^^:
@rotti-frauchen
Der HH des gebissenen Hundes musste den anderen erstmal ausfindig machen, er ist mit seinem Hund nämlich einfach abgezogen, nachdem sein Hund ausgelassen hat.
Er musste sich durch den halben Stadtteil fragen und konnte dabei Hinweise bekommen, die ihn zu dem HH geführt haben. -
Ich werde mal, obwohl ich ja wenig Anhaltspunkte habe, versuchen Deine Frage zu beantworten.
Einen Wesenstest muß ja jeder Listenhund machen. Besteht er ihn, gibt es die "Unbedenklichkeitserklärung zum Halten gefährlicher Hunde" (kann jederzeit widerrufen werden) mit den unterschiedlichsten Auflagen. Grüne Plakette immer als Nachweis des Wesenstest, Maulkorb und Leine, im Freilauf nur Maulkorb, mitunter an der Leine ohne Maulkorb, muß aber mitgeführt werden.
Kommt es nun zu einem Beißvorfall, wer der "Schuldige" war, lassen wir aussen vor, kann ein zweiter Wesenstest angeordnet werden. Dabei ergeht dann immer die Auflage nur "mit Maulkorb". Meist geht diese Anordnung auch mit dem Hinweis einher, sollte es zu einem weiteren Beißvorfall kommen, wird der Hund eingezogen.
Es kommt zu einem weiteren Beißvorfall.
Diese Hunde werden ins Tierheim gebracht, dort wird von Sachverständigen geklärt 1. kann der Hund nach einer gewissen Zeit und entsprechender Erziehung, weiter, in sachkundige Hände vermittelt werden oder 2. ist dieser Hund nicht erziehbar, ist er zur "Kampfmaschine" mutiert, dann wird die Tötung angeordnet.Ich vermute mal, da der Hund schon zweimal zum Wesenstest war, hat der HH die Auflage außerhalb des Grundstückes, der Wohnung, Maulkorbpflicht. Er wird wissen, daß ihm der Hund wegen des erneuten Beißvorfalles, weg genommen wird. In dem er den anderen HH zum "Richter" über das Leben seines Hundes macht, kommt er ungeschoren davon.
Ob damit dem Hund geholfen ist, ist eine andere Frage.
Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
PS. Vorgehensweise in Berlin
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Zitat
Grüne Plakette immer als Nachweis des Wesenstest,
bei uns gab es nach bestandenem wesenstest eine rote plakette
gruß marion
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Danke Quebec, für deine ausführliche Antwort!
Ich denke mal, ähnlich ist es in den anderen Bundesländern auch.
Ich kann/konnte mir einfach nicht vorstellen, dass so schnell die Einschläferung angeordnet wird.Und wieder was dazugelernt, ich wußte nicht, dass es solche "Plaketten" gibt.
Ist das wie eine Steuermarke, die der Hund dann am Halsband tragen muss? -
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sorry, das ist jetzt ein wenig OT, aber ich muss mir mal kurz luftmachen:
ich finde es unmöglich, dass hier jedes bundesland sein eigenes süppchen zu kochen scheint! je mehr ich über die "listenhunde" lese, desto mehr kocht mir die galle über!
berlin regelt anders als bayern, ba-wü anders als hessen, die wiederrum anders als NRW.
da bist ja als hh völlig aufgeschmissen, wenn du von bayern aus mit hund deine tante in NRWbesuchen willst ö.ä.
hier wesenstest, dort maulkorbpflicht, da wird angleint, drüben wird ein sachkundenachweis verlangt und ganz woanders brauchts eine plakette am halsband....wer blickt denn da noch wirklich durch? und ob es sinnvoll ist.....ist nochmal ein anderes thema...
demnächst muss man noch studieren, damit man durchblickt, wenn man mit grösserem hund innerhalb dieser republik verreisen möchte.
nochmal sorry fürs OT!
lg
stella ( die sich am meisten über die sog. 40/20 regelung aufregt)
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Du hast völlig recht. Bei mir ist es noch absurder. Ich brauche nur 2 km weit laufen und ich bin in Brandenburg. Da ist wieder alles anders.
Berlin: Alle Hunde gechipt (Übergangsfrist bis 2010), Hundehaftpflicht, Auflagen nur für Listenhunde.
Brandenburg: 20/40 Regelung, alle Hunde gechipt, Hundehaftpflicht, polizeiliches Führungszeugnis, zusätzlich Sonderauflagen für Listenhunde
Rottweiler z. B. ist in Berlin kein Listenhund, in Brandenburg ja.
Allerdings gelten für Besucherhunde nicht alle Auflagen, ich muß also kein Führungszeugnis beim jeweiligen OA abgeben, wenn ich mit meinen schweren Jungs in Brandenburg unterwegs bin.
Gruß Gaby
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Also ich wohne auch in BW und es gibt hier KEINE Plakette für nen bestandenen WT auch der MK muß nicht mitgeführt werden wenn er eine Befreiung bekommen hat! Dafür muß man das Schreiben vom Amt mitführen in dem aufgeführt ist ob es eine MK-Befreiung gibt, und das der Hund einen WT bestanden hat...
Was die Leinenbefreiung angeht, das entscheidet jede Gemeinde für sich... Z.B wenn man eine bestandene BH hat, bekommt man ab und zu eine Beifreiung, das ist aber eher unwahrscheinlich...In BW macht man nur 1mal den WT (zweite Chance gibt es nicht) es sei denn man hat einen jungen SoKa der noch keine 18 Monate alt ist! Dann macht man als Junghund einen WT und dann ca. 1 Jahr später nochmal einen! Einfach um zu sehen ob der erwachsenen Hund immer noch ok ist!
Holt man sich einen SoKa aus einem anderen Bundesland dann kann (muß aber nicht) die Gemeinde in der man wohnt diesen WT akzeptieren! Ansonsten gilt MK-Pflicht bis der WT in BW nochmal gemacht wurde!
Je nachdem wie viel Schaden der Hund verursacht hat kann es sein das er eingezogen wird, dann kommt er auf jeden Fall ins TH was aber in BW eine erneute Vermittlung nicht mehr zuläßt, da er ja auffällig geworden ist und 2. Chancen gibt es hier nicht... Viel kann man mit dem Hund dann nicht mehr machen...
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Zitat
hallo,
ich hab keine ahnung, wie es in anderen bundesländern gelaufen ist. wir konnten damals einen test in niedersachsen machen, der war auch nur hier gültig. wir sind dann nach kiel gefahren, der war in gesamtdeutschland gültig. in kiel stand einer unserer hunde gar nicht auf der liste *lol* wir wurden ganz doof angeguckt, als wir mit leine und maulkorb da aufliefengruß marion
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Bei einer Anzeige man erstmal eine Anhörung machen und dann den Hund zum Wesenstest laden!
Das wäre die einzigste Konsequenz!
Gilt übrigens nicht nur bei "Kampfhunden" sondern auch bei normalen Hunden!Wenn ein es ein sogenannter Kampfhund ist , also Kat. 1 in B.W., hat er meist eine Leinenpflicht,denn die wenigsten Gemeinden geben eine Leinenbefreiung.
Da wäre der Aufhänger,dann hätte der Hund nicht unangeleint laufen dürfen,geschweige denn spielen dürfen!Ich persönlich finde es nicht schön, wie man über sogenannte Beissvorfälle bzw. Hunde urteilt,wenn man den genauen Hergang nicht selbst mit erlebt hat bzw. die weiteren Hintergründe kennt!
Das spricht von Blöd -Zeitungsniveau!Erklärung für 2 Wesensteste B.-W. :
Einer im Alter von ca. 10 Monate möglich und ein zweiter im Alter von ca. 20 Monaten .Der erste ist nur ein vorläufiger Wesenstest! -
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