hilfe! brauche einen rechtl.rat - rotti hat zugeschnappt
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Hallo Harleyhexe,
normalerweise würde ich spontan sagen, dass da deine Haftpflicht für zuständig ist. Was mich aber auch ganz schwer irritiert ist die Tatsache, dass sie einen "privaten" Vorfall angegeben hat ????!!!!
Darauf würde ich mich auf keinen Fall einlassen!! Irgendetwas ist da komisch!! Vielleicht hat sie ja doch ein Berufsrisiko oder die Schadensersatzansprüche sind geringer wenn es während ihrer Tätigkeit passiert ist??? Ich würde morgen früh umgehend in der Schadensabteilung deiner Versicherung anrufen!!Bei einem Rotti zu sagen - es ist privat passiert - ist eh ganz blöd!! Irgendwann ist nochmal etwas und dann steht in den Akten: privat eine Frau "angefallen"....
Gib doch bitte Bescheid, wenn Du Näheres weißt, das Thema ist hier wohl für uns alle interessant!!!
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Hi
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ja mich würde definitiv auch interessieren, für den Fall der Fälle!
Hoffe du bekommst morgen was raus!
lg PollyNixe
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Hallöchen,
frage doch mal bei einem Tierarzt/Veterinär nach.
In dem Beispiel, mit dem Rechtsurteil, hatte der Halter den Hund beim Arzt festgehalten als er biss. Hiltest du deinen Hund fest oder durftest du im Wartezimmer oder so warten, als die Heilpraktierin anfing?
Gruß
Schnuffel -
Hallo
Für mich würde ganz klar fest sehen, bei der Wahrheit zu bleiben. Wer weiß , was sonst da für Dich negatives rauskommt, wenn Du das so angibst wie der TA möchte.
Egal welche Versicherung da zahlt. Es ist in der TA-Praxis passiert während der Untersuchung zur Dienstzeit des TA und nicht eben privat.
Darauf würde ich mich garnicht einlassen. Und dann würde ich schon aus besagtem Grund den TA wechseln.
Ich drücke Dir die Daumen. Und knuddle deinen Rottibären.
LG Simone -
Ich schließe mich der Mehrheitsmeinung hier an:
Unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Ruf deine Versicherung an, schildere den Vorfall wahrheitsgemäß und vergiss nicht anzugeben, dass deine TÄ den Fall als Privat angeben wollte, du aber unbedingt bei der Wahrheit bleiben wolltest.
LG
ulli -
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Hallo,
genau so solltest Du das machen. Da bist Du auf der Sicheren Seite.
Was die TÄ anbelangt. Mit Sicherheit gibt es sowas wie eine Berufsgenossenschaft für TÄ.
Die Frage ist jetzt, ob sie bewusst diesen Vorfall als privat angegeben hat, weil sie vielleicht mit den Beiträgen im Rückstand war/ist oder ob sie ihr Gewerbe gar nicht angemeldet hat und daher "nur" eine private Unfallversicherung besitzt.
Der Raum für Spekulationen ist hier riesig.
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Zitat
Mit Sicherheit gibt es sowas wie eine Berufsgenossenschaft für TÄ.
Für Tierärzte gibt es sicherlich so etwas in der Art - aber wie ist das bei Tierheilpraktikern - wie in diesem Fall?
Ich weiss es nicht, wäre aber grundsätzlich interesant!
LG
Ines
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Auch ich würde es meiner Versicherung melden und bei der Wahrheit bleiben.
Ich frage mich nur, was die THP bewegt, dich zu bitten den Vorfall als privaten Beißunfall auszugeben? Arbeitet sie vielleicht "nur nebenberuflich" als THP und hat ihr Gewerbe evtl. nicht angemeldet oder so?
Ich versteh einfach nicht, welchen Nutzen die THP davon hätte, die Wahrheit zu verschweigen...
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Bei der Eröffnung ihrer Praxis ist auch jede Tierheilpraktiker(in) dazu verpflichtet, sich bein der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Liebe Grüße,
Nicky -
Guten Abend,
wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung @ harleyhexe
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