hundehaltung in der mietswohnung? hab da ma ne frage...
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so hallo erstmal an alle, ich wohne in ffm, bornheim in einer 2 zimmer wohnung. mit meiner freundin zusammen und denke darüber danach mir einen hund aus dem tierheim zu holen, das hat mehrere gründe, zum einem wollte ich schon immer einen haben und scheue nicht die entsprechende zeit in einen vierbeiner zu stecken, zum anderen kann ich den hund meiner freundin mitgeben, wenn sie abends raus geht, da sie immer so komische leute anzieht!
das problem ist, das in meinem mietvertrag steht, das ich nur mit einverständnis des vermieters, einen hund halten darf und das meine vermieterin wohl gemeint hat das sie nen hund in ihrem haus net so toll finde! hab mich schon mal schlau gemacht, wie es rechtlich aussieht und das ist durchwachsen, einheitliche infos hab ich net bekommen...meines wissens nach wäre es willkür des vermieters mein anliegen abzulehnen, solange ich mit meinem hund niemand belästige, eine haftpflichtv. abschließe, garantiere mögliche schäden zu beheben, es keinen starken allergiker im haus gibt oder sich eine mietpartei aus diversen gründen quer stellen würde.
soweit ich weiß, darf der vermiter die haltung nicht willkürlich ablehnen oder??? denn dann hätte ich ja ganz gute chancen das durch zu bekommen...so, hat denn da jemand von euch schon mal erfahrungen gesammelt und wenn ja welche??? bin dankbar für alle tipps
ich hab so proforma schon mal nen brief verfasst, wer fehler findet darf sie behalten, aber tipps nehme ich gerne entegegen :
"Sehr geehrte Herr und Frau Strack,
hiermit möchten wir uns die Genehmigung, für eine Hundehaltung, in den von uns gemieteten Räumen einholen.
Wir haben selbstverständlich noch keinen Hund, spielen aber schon seit längerem mit dem Gedanken mit einem solchen unser leben zu teilen. Der Grund für unser Anliegen ist, das ich sowie meine Freundin sehr tierliebende Menschen sind und wir uns ein erfülltes Leben (auch in der Stadt) nicht ohne Tiere vorstellen können und wollen, dennoch steht das wohl des Tieres und ein unkompliziertes Mietverhältnis für uns im Vordergrund. Damit möchte ich sagen, das wir in ihrem Haus keinen vernachlässigten Hund halten wollen, da dies eine Gefahrenquelle darstellt und außerdem für uns nichts mit artgerechter Haltung von einem Tier zu tun hat. Wir beide sind erfahren im Umgang mit Tieren und ich habe bereits ein Jahr lang einen Dobermann bei meiner Familie in Indien erfolgreich groß gezogen, welcher nicht zu den Anfängerrassen gehört.
Selbstverständlich würden wir eine Haftpflichtversicherung abschließen und ihnen eine Kopie des Vertrags zu senden. Darüber hinaus, erklären wir uns (auch gerne schriftlich gesondert) zur vollen Verantwortung im Falle eines vom Hund verursachten Schadens in der Wohnung bzw. dem Haus.
Ebenfalls würden wir uns mit den anderen Mietparteien im Haus kurzschließen um auf eventuelle Allergiker eingehen zu können. Wir sind verantwortungsvolle Mieter, was wir wohl beim Einzug bewiesen haben und haben kein Interesse an einer verwahrlosten Wohnung, mit oder ohne Hund! Hierbei handelt es sich um die Anfrage auf eine ordentliche Haltung eines Hundes, durch die weder die Mietparteien im Haus gestört oder in gefahr gebracht werden, selbstverständlich kommen große, sowie die so genannten Listenhunde für uns und die Wohnung nicht in frage.
Bei Bedenken, bitte ich sie mir diese mitzuteilen, damit ich, soweit es mir möglich ist, diese beseitigen kann.Hiermit bitte ich sie um eine schriftliche Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen "
ach ja, ich find es so komisch das hundehaltung in städten so verpöhnt bei vermietern ist, das leben mit tieren ist doch so toll und war früher auch viel normaler. die haben irgendwie alle schiss um ihre wohnung, was dann wieder heißt, das die hundehalter mit so "wohnungsverwarlosern" gleichsetzen, kp alles komsich und mir eigntlich auch egal ich will nen hund :P, aber natürlich nicht um jeden preis...
bitte schreibt mir alles was ihr mir dazu sagen könnt, vielen dank im voraus!
lg patric -
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Hi,
wenn du die Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler verbesserst, klingt das schon ganz gut.
Absätze tragen dazu noch zur besseren Lesbarkeit bei.Bye,
Tina -
Zitat
Hi,
wenn du die Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler verbesserst, klingt das schon ganz gut.
Absätze tragen dazu noch zur besseren Lesbarkeit bei.Bye,
TinaFinde ich auch. Einen Versuch ist es Wert! Wärt ihr denn auch bereit umzuziehen, falls die Vermieterin bei ihrer Meinung bleibt?
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Zitat
... zum anderen kann ich den hund meiner freundin mitgeben, wenn sie abends raus geht, da sie immer so komische leute anzieht!
Mmmh ... das wird wohl nicht wirklich ein Grund sein, oder?Zitatdas problem ist, das in meinem mietvertrag steht, das ich nur mit einverständnis des vermieters, einen hund halten darf und das meine vermieterin wohl gemeint hat das sie nen hund in ihrem haus net so toll finde!
Zitatmeines wissens nach wäre es willkür des vermieters mein anliegen abzulehnen, solange ich mit meinem hund niemand belästige, eine haftpflichtv. abschließe, garantiere mögliche schäden zu beheben, es keinen starken allergiker im haus gibt oder sich eine mietpartei aus diversen gründen quer stellen würde.
Ja, Willkür kannst du es wohl nennen, aber einen Grund braucht dein Vermieter nicht. Wenn er "Nein" sagt, dann heißt das "Nein".Zitatsoweit ich weiß, darf der vermiter die haltung nicht willkürlich ablehnen oder???
Doch, das darf er. Es ist ja SEIN Haus.Mmmh, hast du keine Möglichkeit, das persönlich mit deinen Vermitern zu besprechen? Ein Brief ist doch recht unpersönlich, oder? Und - dieser Brief würde mich als Vermieter etwas überfordern, weil er mich ziemlich "platt" reden würde. Nicht falsch verstehen - du willst halt alles erwähnt wissen, aber ein so langer Brief ...
Von potentiell negativen Dingen (Gefahrenquelle, Vernachlässigung etc.) würde ich NICHTS schreiben, Bleib auf der positiven Schiene und weck keine schlafenden Hunde!
Ihr könntet anbieten, die Kaution zu erhöhen, damit eventuelle Schäden SICHER abgedeckt sind.
Und - Rechtschreibfehler solltst du tatsächlich nochmal korrigieren ;).Auf jeden Fall wünsche ich euch viel Glück und einen Vermieter, der sich klar positioniert - das hat unser nämlich bis heute nicht getan ;).
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Hallo,
ich würde auch sagen, der Brief ist viel zu lang und zu detailliert... Da Deine Vermieterin ja schon geäußert hat, dass sie einen Hund im Haus "nicht sooo toll findet", ist das ja noch kein NEIN zur Hundehaltung.
Wie wäre es mit einem persönlichen Gespräch, in dem Du ihr einfach das, was Du in dem Brief formuliert hast, sagst. Die Genehmigung muss natürlich schriftlich erfolgen, keine Frage.
Und - da muss ich Katja zustimmen - ich würde auch nichts negatives aufzählen.
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ok, das mit dem platt reden vertseh ich, wollte halt wie du schon gesagt hast mal alles reinpacken! persönlich mit meinem vermieter zu reden ist schwierig da alles offizielle über eine hausverwaltung läuft... somit werde ich wohl um den brief nicht herum kommen, ich werde also die negativen dinge raus lassen und das ganze sachlicher formulieren
aber nochmal zum rechtlichen, soweit ich weiß, sind generelle tierverbote in mietvertägen nicht mehr zulässig und das bei einem vermerk wie er in meinem steht, brauch der vermieter einen wirklichen grund diese abzulehnen, sprich er darf nicht mehr einfach nein sagen.
es gibt ja ein neues gesetz zur tierhaltung in mieträumen, ich such nochmal das gesetz und poste es!danke für die schnellen antworten
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Hi Patric,
warum soll ein Vermieter nicht einfach NEIN zur Hundehaltung sagen dürfen.
Wenn er Deinem Nachbarn die Haltung eines Hundes erlaubt und Dir nicht, ist das was anderes. Aber es besteht kein Recht des Mieters auf Hundehaltung. Lasse mich aber gerne belehren.
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hier mal ein link, ich such aber nochmal was genaueres...
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Mmmh, vielleicht probierst du mal anders an die Sache ran zu gehen. Etwas gelassener mit DEINEM Ziel vor Augen. Fokussier mal nicht in erster Linie die Gesetze, denn wenn da steht, dass Hundehaltung erst genehmigt werden muss, dann muss Hundehaltung erst genehmigt werden. Und das hast du genau so unterschrieben. Punkt, Aus, Ende.
Probiert eure Ziele und Wünsche dem Vermieter authentisch zu vermitteln - das hat eher Aussicht auf Erfolg, als wenn du mit Paragraphen kommst ;).
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Hallo,
hab mir jetzt den Link durchgelesen... bei den Urteilen ging es aber immer um Kleintiere (und Hunde).
Fragen wir mal anders, was hättest Du denn für einen Hund (Größe, Rasse/Mischling..) im Auge?
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