hundehaltung in der mietswohnung? hab da ma ne frage...
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http://www.jurablogs.com/de/tierhaltung-in-der-mietwohnung-1
sry, ich find grad nicht mehr und muss mir mal essen machen, mein magen knurrt
da steht auf jeden fall. das die klausel so unzulässig ist und das auch für hund und katz!
und in dem erstem link geht es im oberen text um die hundehaltung, steht da auch
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Mh, da steht auch wieder "für Kleintiere"... u.a. steht da aber auch, dass Du dann die Zustimmung zur Haltung einklagen musst. Wäre bestimmt nicht sehr positiv für das zukünftige Mietverhältnis... denk ich mir mal.
Wie groß wäre denn Dein Traumhund?
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Ich würde an deiner Stelle mit den Vermietern persönlich reden. Habe ich auch so gemacht. Das kommt irgendwie besser als so ein Brief.
Und nur ganz nebenbei: Korrekterweise schreibt man:
Sehr geehrte Frau X,
sehr geehrter Herr Xund die Frau natürlich zuerst.
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also, am liebsten würde ich ja nen minibull haben, aber die sind schweine teuer und ein welpe ist halt ne mege arbeit, deswegen möchte ich mir nen hund ausm tierheim holen, natürlich keinen riesen, rasse technisch will ich mich jetzt net fest legen, kommt auf den hund und die vermieter an, kampfschmuser fällt leider auch aus ...
einklagen will ich mir ja auch nichts, ich will nur wissen ob das recht bzw das gesetz auf meiner seite ist. ach und im ersten link stand das die klausel wie sie in meinem vertrag steht unwirksam ist, bezogen auf hundehaltung.
ich werde natürlich auch meinem vermieter keine gesetze vor die füße knallen, das versteht sich ja von selbst, ich wär ja gern erfolgreich
nochmal danke für eure antworten
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Hallo,
ich bin ja kein Rechtsanwalt - nichtmal Gehilfin. Trotzdem muss man sich als Hundehalter ja zwangsläufig ein wenig Gesetzeskundig machen.
Was ich da bislang mitbekommen hab: das alles hat mit Logik und normalem gesunden Menschenverstand oft wenig zu tun. Sehr oft geht es um Formalien, z.B. hab ich jetzt gelesen die Klausel "der Mieter hat alle drei Jahre die Küche zu streichen (usw.)" ist ungültig und führt dazu das der Mieter garnichts streichen muss - die Klausel "der Mieter ist für die Schönheitsreperaturen zuständig" bedeutet hingegen, das man in regelmäßigen Abständen, z.B. Küche alle drei Jahre, streichen muss.
Was Deine Frage betrifft - da ist es glaub ich ähnlich. Wenn im Mietvertrag steht Tierhaltung ist grundsätzlich verboten - dann ist diese Klausel ungültig, denn sie greift zuweit in das Recht auf freie Entfaltung ein. Steht dort aber wie bei Dir, Tierhaltung muss individuell vereinbart werden - dann bedeutet das eben, das der Vermieter auch ganz individuell Nein sagen kann.
Abgesehen von der juristischen Seite - was nutzt es Dir, zwar Recht zu haben und dies evtl. auch gerichtlich durchzusetzen - wenn dadurch ein Dauerstreit und ein unfreundliches Miteinander entstehen. Immerhin willst Du ja dort wohnen und leben, da sollte das Umfeld schon stimmen.
Gerade mit Hunden passiert immer mal was - was ein negativ gestimmter Vermieter dann gegen einen auslegen kann.Zu Deinem Argument, ein Minibulli sei zu teuer - die Anschaffungskosten sind bei einem Hund IMMER der kleinste Kostenfaktor. Sicher ist es im ersten Moment viel Geld, darauf kann man aber ja sparen. Der regelmäßige Unterhalt mit Futter, Tierarzt, Steuer, Versicherung, Hundeschule und doch immer wieder mal etwas Zubehör - das geht ins Geld. Das sollte man wissen und mit einkalkulieren bevor man sich einen Hund holt.
lg
susa -
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ja danke, das mit den kosten weiß ich, aber es ist schon ein unterschied ob man 1.500 oder 500 euronen für nen hund ausgibt oder??? also für mich ist das schon krass teuer, ohne daran zu zweifeln das ein gesunder welpe seinen preis hat!
zu dem rechtlichem nochmal, nehmts mir net übel, aber ich habe keinen rechtsstreit vor oder ähnliches, wollte nur wissen ob das gesetzt hinter mir steht, bis zu einem rechtsstreit würde ich gar net gehen, wäre doch auch doof, da such ich mir lieber ne neue wohnung, wo das kein problem ist :P...ich schick denen einfach nen sachlichen brief, entweder die sagen ja oder nein, ich hab ja nichts zu verlieren!
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Ich wünsche dir und deiner Freundin viel Glück mit dem Brief den du da verfasste hast! Und wäre sehr gespannt was denn euer Vermieter darauf geantwortet hat! Also immer schön weiter berichten
LG Nadin
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also der Brief wäre für mich persönlich zu lang und wenn ich ihn lesen müßte (als VM) hätte cih garkeine Lust mehr, überhaupt irgendwas zu überdenken.
Schreibe kurz und sachlich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte wir um die Erlaubnis, einen kleinen bis mittelgroßen Hund in den von uns angemieteten Räumen halten zu dürfen.
Gern würden wir die Angelegenheit auch persönlich mit Ihnen besprechen
Mit freundlichen Grüßen
also nicht so wie ich es jetzt geschrieben habe aber kurz und bündig. Schließlich soll der Kopf vom VM nicht direkt beim lesen deines Schreibens dicht machen.
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Hallo,
ich schließe mich da mehr oder weniger susami an.
Das Problem mit der Hundehaltung in Mietswohnungen ist ja allgemein bekannt. Allerdings ist weniger bekannt, dass diese Klausel unzulässig ist. Die Anschaffung eines Haustieres (und dabei sind Hunde eingeschlossen!) ist Sache der eigenen Entfaltung (da gibts nen bestimmtes Wort für, frag mich jetzt bitte nicht). Will man mit einem Hund in eine Wohnung einziehen so kann der Vermieter das verweigern und lieber jemanden nehmen ohne Hund. Wohnt man aber bereits in einer Mietwohnung, so kann man sich - sogar ohne zu fragen - einen Hund anschaffen.Probleme entstehen erst dann wenn es Ärger mit dem Hund gibt (Haarallergie anderer Leute im Haus, Beschwerden über Lärm etc.). Dann hat der Vermieter durchaus das Recht, Euch rauszuschmeißen.
Also ich habe das damals mit meinen Nachbarn geklärt: ich bin von Tür zu Tür gegangen und habe mit jedem gesprochen und du glaubst gar nicht, auf was für nette Resonanz ich gestoßen bin. Es hatte niemand was dagegen und auch wenn unsere Lütte manchmal ziemlich garstig bellt gibt es keinerlei Probleme.
Ich wünsch Euch viel Glück
Lg
Cassia -
Ganz gewiefte Vermieter begründen die Entscheidung gegen den Hund damit, dass man die Wohnung nach Auszug des besagten Hundehalters nicht mehr an Allergiker vermieten kann. So hat es mein Vermieter argumentiert. Ob es nun war ist oder nicht (angeblich setzten sich der Feinstaub und die Härrchen überall fest) kann ich nicht beurteilen.
Ich bin einfach ausgezogen und habe mir eine hundefreundlichere Vermieterin gesucht ,-)
Ich glaube allerdings nicht, dass die Hundehaltung zur freien Entfaltung gehört und der Vermieter hier auch das Recht besitzt einfach NEIN zu sagen, solange nicht wirklich festgesetzt wurde, dass Hundehaltung erlaubt ist (Hunde und Katzen gehören nicht zu den Kleintieren).Julia
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