hundehaltung in der mietswohnung? hab da ma ne frage...
-
-
Bevor ich da missverstanden werde:
Tierhaltung gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Daher ist die Klausel "Tierhaltung ist verboten" ungültig - da dies ja alle Tiere (auch Kleintiere) mit einschließt.
Steht aber die Klausel "Hundehaltung ist verboten" im Mietsvertrag, so ist dies das gute Recht des Vermieters.Soweit ich das jedenfalls verstanden hab. :^^:
lg
susa -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
[quote="Jule _"]Ganz gewiefte Vermieter begründen die Entscheidung gegen den Hund damit, dass man die Wohnung nach Auszug des besagten Hundehalters nicht mehr an Allergiker vermieten kann. So hat es mein Vermieter argumentiert. Ob es nun war ist oder nicht (angeblich setzten sich der Feinstaub und die Härrchen überall fest) kann ich nicht beurteilen.
also ich hab ne katzen allergie und bei bestimmten katzen reagiere ich da auch ganz empfindlich. da hilft auch einmal streichen nix und selbst wenn die katze da vor jahren gelebt hat, reagiere ich noch allergisch.
aber klar, wenn ein vermieter keine hund mag, dann findet er immer ne möglichkeit bzw. ausrede. und wenns im mietvertrag steht, ist das meiner meinung nach aucg sein recht. muss man sich halt vorher erkundigen oder eben umziehen.
lg ulli
-
Also ich versteh das nicht. Wenn ich Vermieter wär, dann müsste ich nix erfinden, sondern dann wäre es mein gutes Recht einfach zu sagen "Ich möchte keine Hunde in meinem Haus." ...
-
Mich würde interessieren, was bei der Anfrage rumgekommen ist.
Liebe Grüße,
Luna -
Hallo,
ich glaube,da habe ich ein recht ähnliches Problem...Wir wohnen auf dem Lande in einer 4 Zimmer Wohnung mit 3 anderen Mietparteien im Haus.Die unter uns wohnen haben einen Hund was im Haus auch niemanden stört.Nun möchten wir seit längerem auch einen Hund und hatten i letzten Jahr schon einmal bei unserem Vermieter angefragt.
Der sagte doch glatt Nein,er wolle das nicht,und ein Hund im Haus reicht ihm....
Ich war so sauer und enttäuscht aber habe mich dran gehalten.Dieses Jahr geht es um einen Hund der die selbe Grösse hat wie der unsrer Nachbarn,und nach langem hin und her ist mein Mann noch mals zu unserem Vermieter hingefahren.
Tja,dummerweise blieb er bei seinem Nein...
Was soll man da machen?Ich habe ein wenig im internet geforscht,und bin zu dem Entschluss gekommen,das das deutsche Mietrecht sehr,sehr verworren ist.
Und nächste Woche zieht dann Kalle,ein kleiner Jack Russel Mix,bei uns ein.
Sollte unser Vermieter uns mal besuchen und von dem kleinen Kerl Wind bekommen,was soll er denn machen?
Im schlimmsten Fall schmeisst er uns raus,aber er ist andererseits auf die Mieteinnahmen angewiesen und wir sind mit die Einzigen im Haus die ihre Miete pünktlich zahlen,das Treppenhaus reinigen usw...
Die nachbarn hier im Haus sind alle positiv einem Hund gegenüber eingestellt und nun bin ich dabei mir selber immer wieder Mut zu machen.
Vielleicht hat dir mein Text hier ja auch ein wenig Mut gemacht.Ich habe ein Jahr lang Mut sammeln müssen
LG -
-
Na wenn die Option rausgeworfen zu werden Dich nicht so sehr abschreckt - weil Du vielleicht schnell was neues findest - na dann viel Spass mit dem Welpen.
Ich hab dazu in ner aktuellen Hundezeitschrift nen tollen Artikel gelesen, leider liegt die Zeitschrift bei mir auf der Arbeit und ich bin noch krank. Nächste Woche werde ich den nochmal raussuchen und hier zusammenfassen. Tenor war jedenfalls, das ein Vermieter Hundehaltung nur mit guter Begründung ablehnen darf ...
lg
susa -
Nein,die Option raus geschmissen zu werden schreckt mich nicht wirklich ab...allerdings ist die Begründung von ihm total dooooof....er hat einfach gesagt,das ihm ein Hund im Haus reicht.Aber er wohnt selber nicht im Haus,noch nichtmals im Dorf,also weiss ich sein problem nicht wirklich.Für mich hört sich das alles nicht plausiebel an.
LG -
ist es nicht so, dass wenn er einer mietpartei die haltung erlaubt, dass er sie dann allen erlauben muss, wenn er keinen anderen grund hat, es zu verbieten???
-
Zitat
ist es nicht so, dass wenn er einer mietpartei die haltung erlaubt, dass er sie dann allen erlauben muss, wenn er keinen anderen grund hat, es zu verbieten???
nein soviel ich weiß, braucht er keinen Grund, sondern kann sagen, das 1 Hund im Haus ausreichend is.
Ich denke, wenn der VM; darauf besteht, müßt ihr den Hund wieder abgeben oder ausziehen. Ich an eurer Stelle würde mir ne andere WHG suchen. Wobei ich es auch nicht in Ordnung finde, trotz eines Verbotes sich nen Hund zuzulegen. -
Dann war es auch nicht rechtens,von denen unter uns sich einen Hund zuzulegen...Die durften nämlich auch keinen und haben sich einfach einen geholt.Und die Frau unseres Vermieters hat auch gesagt,dann holt euch doch einen.Natürlich,wäre ich an seiner Stelle,ist es nicht 100 % richtig was wir da tun.Aber so lange man bereit ist mit den konsequenzen seines Handelns zu leben,sehe ich da nicht so das Problem.
Und dank des doch so schwammigen deutschen Mietrechts sehe und fühle ich mich sehr wohl im recht!!!Es wäre diskriminierend den Mietern im Haus nach gutdünken Tierhaltung zu erlauben oder eben nicht. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!