hundehaltung in der mietswohnung? hab da ma ne frage...

  • Zitat

    Und dank des doch so schwammigen deutschen Mietrechts sehe und fühle ich mich sehr wohl im recht!!!Es wäre diskriminierend den Mietern im Haus nach gutdünken Tierhaltung zu erlauben oder eben nicht.



    na da das aber das haus/Wohnung des VM is, is es ihm überlassen ob oder wieviele Hunde er gestattet. Ohne dir was zu wollen, finde ich es persönlich etwas dreist, trotz ausdrücklicher Verneinung sich einen Hund zuzulegen.


    Der VM is im Recht, haustiere besonders Hunde müssen genehmigt werden. Wenn es alle so amchen würden wie du, würde chaos ausbrechen u8nd anhand deines Beispiels kann ich nachvollziehen, warum manche VM von vorneherein Hundehaltung kategorisch ablehnen.


    Versetz dich doch mal in die Lage eines VM, wo die Mieter machen was sie wollen. Wie würdest du reagieren? Und nur weil einer mit so einer Dreistigkeit durchkommt, macht man das doch nicht genauso und versucht den Hund dann geheim zu halten oder zu verstecken. Dann doch lieber auf eine ruhige Art, mit Infos und evtl. Verständnis, dem VM überzeugen. Und wenn das nicht geht, WHg suchen wo Hundehaltung gestattet is, dann kündigen und in der neuen WHG Hund zulegen. DEnn auch wenn man die Konsequenzen tragen wird MÜSSEN, is ein Umzug für einen Hund auch Stress, den man hätte vermeiden können.


    Nicht immer gehts mit dem kopf durch die Wand, manchmal sollte man diplomatisch vorgehen. Sorry aber das is meine Meinung!


    zumal es heutzutage so is, das viele VM sich beim vorherigen VM über die zukünftigen Mieter erkundigen bzw. einen Schein vom alten VM haben möchten, das man ein korekter Mieter war.


    Wie dem auch sei, so ein Verhalten würde ich als VM auch nicht dulden und dich kündigen, wenns möglich wäre, sofort.

  • Tja,vielleicht ist die Kopf-durch-die-Wand Methode nicht richtig,ABER bevor wir die Wohnung genommen haben,haben wir,natürlich,gefragt wie das denn mit Hundehaltung wäre.Da hiess es noch,gegen einen kleinen Hund hätte er nichts,aber keinen Grossen.Letztes Jahr hatte ich mein Herz an einen Dalmatinermix verloren.Da konnte ich seine Aussage verstehen und habe mir den Hund auch NICHT geholt!!!
    Diese mal geht es um einen Kleinen,der ja letztes Jahr bei Einzug noch kein problem war.Mündlich zählt anscheinend heutzutage nichts mehr,aber seine Frau weiss es auch noch,und die hat zugestimmt.
    Natürlich bin ich sehr stur,ist vielleicht auch nicht unbedingt richtig,streite ich ja auch gar nicht ab,aber ich finde es ungerecht so wie es grade ist.

  • Bei uns war es ähnlich. Unser Vermieter stimmte erstmal keinem Hund zu, später haben wir nochmal gefragt, da meinte er, dass unten eine Familie mit Hund einziehen würde und er uns den Hund dann auch nicht mehr verweigern könne. Ich hab mich natürlich tierisch gefreut. Es sollte aber noch ein halbes Jahr dauern, bis Dira einzog.


    So haben wir zu gegebenem Zeitpunkt noch einmal gefragt. Da hieß es dann, er müsse sich das nochmal überlegen, da die Familie mit Hund nun doch nicht einziehe. So sind wir etwa eine Woche später zu ihm gefahren, haben Fotos von Manchester Terriern mitgebracht (Dira war da noch nicht geboren) und ihm etwas über die Rasse erzählt. Er hat dann dank unserer Überzeugung zugestimmt und wir haben eine Hundehaltererlaubis zusätzlich zu unserem Mietvertrag bekommen.


    Aber ohne seine ausdrückliche Zustimmung hätte ich niemals einen Hund ins Haus geholt. Mir wäre das Risiko viel zu groß, dass er dann sagt, der Hund müsse wieder weg. Schließlich hat er das Hausrecht. Von daher finde ich es auch dem Hund gegenüber ziemlich unfair, diesen einfach ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters ins Haus zu holen.

  • @ darkshadow


    ich glaube rein juristisch liegst Du diesmal falsch. Wobei - über sowas streiten sich ja auch immer noch die Experten.


    In meinem Artikel aus der Zeitschrift heißt es nämlich:


    Zitat

    Der Vermieter kann nicht nach Lust und Laune entscheiden....
    der Mieter ist keinesfalls der Willkür des Vermieters ausgesetzt. Vom Vermieter ist zu verlangen, dass er die Entscheidung aufgrund einer Interessensabwägung trifft und die Erlaubnis nur versagt, wenn hierfür Sachgründe vorliegen. Mit anderen Worten: Tierhaltung ist grundsätzlich erlaubt. Beschränkungen ergeben sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere aus den der Tierhaltung entgegenstehenden Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner.
    Daher wird es faktisch kaum Gründe geben, kleine Hunde und Katzen zu verbieten.


    lg
    susa

  • Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen.


    Alle weiteren Informationen zum Thema Tierhaltung, zu Mieterrechten und Mieterpflichten und zu allen Alltagsfragen rund um die Mietwohnung gibt es in der soeben neu erschienenen Broschüre des Deutschen Mieterbundes "Mieterrechte und Mieterpflichten. Die Broschüre ist für 5 Euro bei allen örtlichen Mietervereinen erhältlich oder sie kann bestellt werden beim DMB Verlag, 10169 Berlin (5 Euro zuzüglich Versandkosten).


  • joaaa das kann sein, das ich da juristisch falsch liege, aber welcher VM schaut erstmal nach? Jeder VM entscheidet nach gutdünken und nicht alle rennen gleich zum Anwalt. Mir is bekannt, das kleine Hunde beispielsweise Yorkies nicht genhmungspflichtig sind, da sie so klein sind (aber dennoch Dreck machen könnten und auch bellen können etc.) und trotzdem werden selbst kleine Hunde verboten.


    Was mich in diesem Fall etwas "ärgert", is einfach, das man sich gegen den VM stellt und einfach das macht, was man möchte. Man holt einen Wauwi, trotz Verbot und versucht so dann eine Genehmigung zu erzwingen. Und das finde ich persönlich nicht ok.


    Aber rein juristisch magst du Recht haben.

  • Ich bin gerade mit meinem Freund (&Hund) zusammen gezogen.
    Ihr könnt euch gar net vorstellen, wie schwer es war, eine geeignete Whg zu finden. Meist war die Hundhaltung nicht erlaubt. Wir haben uns eine Whg angeschaut, wo Haustierhaltung "nach Vereinbarung" genannt war. Allerdings sagte uns die Vermieterin dann, dass ein Aquarium ok sei, alles andere nicht. Sie hatte aber auch eine pausible Erklärung für ihre "Abneigung" gegen Hundehaltung: Sie hatten das Haus gerade erst gekauft von einem Mann, der wohl einen Jadghund gehalten hat. Dieser MAnn hat den Hund den ganzen Tag alleine gelassen & der Hund hat wohl überall seine Geschäfte verrichtet. Da das Haus gefließt war, muss es wohl nicht nur bestailisch gestunken haben, sondern auch kostspielig gewesen sein, dies zu bereinigen. Die Fussbodenheizung war wohl auch in Mitleidenschaft gezogen worden.
    Wir haben ihre Einwände akzeptiert & weiter gesucht.
    Unsere jetztigen Vermieter haben sogar nach einem Paar mit Hund gesucht =) Sie wohnen mit uns in einem Haus (wir haben die Einliegerwhg) & Cab darf sogar bei ihnen im Garten rumwuseln & die beiden sind ganz begeistert von ihm.


    Ich stimme darkshadow allerdings zu - ich finde es auch sehr dreist sich über das Verbot den VW hinwegzusetzten & sich einen Hund anzuschaffen, obwohl ein deutliches Verbot ausgesprochen wurde.
    Du solltest dich lieber vorher noch einmal in Ruhe mit ihm zusammensetzten & ihm deinen Wunsche nahelegen. EInfach über seinen Kopf hinweg zu entscheiden ("Die anderen haben es ja auch gemacht") finde ich unfair. Auch ich würde dir in einer solchen Situation fristlos kündigen!

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