20- 40- Regelung

  • Guten Morgen zusammen,


    Bin nur ich sooooo Blauäugig und unwissend, oder war euch "das" auch nicht bekannt.


    Zitat

    Ein Hund, der unter die 20-40 Regelung fällt muss nicht nur bei der Stadt (z.b. Stadtbüro) gemeldet werden, sondern seperat nochmals beim Ortnungsamt!
    Das heisst: ein Hund, der bei der Steuerbehörde/ Stadt angemeldet wurde ist nicht beim Ortnungsamt gemeldet und der HH kann in diesem Fall zu einer empfindlichen Ortnungstrafe verdonnet werden.


    Ich kenne keinen, wirklich keinen, der seinen Hund-seperat nochmals beim Ortnungsamt angemeldet hat.- Selbst die Mitglierer der Ortsgruppe, des SV´s viel die Kinlade auf den Boden, da dies niemandem bekannt war.


    :???:


    LG nadine

    • Neu

    Hi


    hast du hier 20- 40- Regelung* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Hallo Nadine,


      stimmt das jetzt wirklich oder ist das nur eine Behauptung die hier jemand in den Raum gestellt hat?


      Mir ist diese Regelung gänzlich unbekannt und ich kenne auch keinen der seinen Hund nochmal extra beim OA angemeldet hat.


      Fragende Grüße,
      Frank

    • :???:


      Unsere sind auch nur steuermäßig angemeldet, alles andere ist mir uach nicht bekannt. :???:
      Bei anderen Besitzern von großen Hunden aus meinem Bekanntenkreis ist es auch nicht anders.


      LG Iris + Schäfis

    • Ich glaube, als ich Maja damals anmelden wollte, haben die mich sogar ans OA verwiesen, dass ich da meine Unterlagen abgeben musste. Aber eine "separate" Anmeldung war damals nicht nötig und auch sonst hat man mich auf nichts dergleichen hingewiesen, als ich fragte, ob damit nun alles erledigt sei oder ob ich sonst noch irgendwas regeln müsste, damit alles korrekt wäre.

    • :winken:


      Das ist leider keine "einfache behauptung"!!!!!!!
      basiernd auf diese Geschichte :
      https://www.dogforum.de/ftopic47770-10.html
      hat mein Schwiegervater dies in erfahrung gebarcht.


      daher auch die "Behauptung" der Hund sei nicht ortnungsgamäß gemeldet!!!!!


      Somit ist nicht ein einziger Hund, der mir bekannt ist "oprtnungsgemäß" gemeldet!!!!!
      die einzige Hoffnung, die ich habe, ist das die Unterlagen weiter gegeben wurden.
      Ich habe damals angegeben, das mein Hund unter die besagte Regel fällt und auch einen Sachkundenachweiß eingereicht.


      Aber:

      Zitat

      die zuständigen Behörden arbeiten nicht "hand in hand" und somit ist jeder HH dazu verpflichtet seinen Hund selbständig nochmals bei der "Ortnungsbehörde" anzumelden.


      Ich habe ebenfals Damals gefragt, ob nun alles erledigt sein, und mir wurde das mit einem "JA!!!!!!!" bestätigt.


      Zitat

      Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


      diese Gesetzt gäbe es seit 2002 und müsste jedem HH bekannt sein!!!!
      Was mich sooooo ärgert, ist : man bekommt ein riesen Stapel Formblätter, aber auf keinem ist auch nur der Ansatzt diese gesetzes zu finden!!!!!


      Diese Informationen, sind im Übrigen von einer Dame, die sehr eng mit den Ortnungsbehörden zusammen arbeitet und leider immer wieder vergäblich versucht hat diese auf die fehlende Klausel auf der Anmeldebescheinigung aufmerksam zu machen.


      LG nadine

    • Hallo Nadine,


      meinst Du das hier?


      ups - ich dachte, das gilt nur für NRW?


      Bei uns gibt es eine Regelung, dass größere Hunde - ab 40 cm glaube ich - im Wohngebiet angeleint werden müssen. Die kleineren Hunde dürfen frei laufen. Aber sonst? :???:


      LG
      Nikka

    • Zitat

      Ich glaub, ich ruf heut mal bei der Stadt an...


      oh ja-denn das würde mich ehrlich gesagt sehr interessiern-ob das wirklich sooooooo ist.


      Wie gesagt, das beim "Stadbüro" dient die Anmeldung ledigtlich der erfassung der Hund (Steuer)
      Aber das Ortnungsamt ( Sicherheit, Ordnung, Strassenverkehrsbehörde) will eine seperate Anmeldung zur erfassung der Hunde, die unter das 20-40 gesetz fallen.


      LG Nadine

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