20- 40- Regelung
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Ich kenne die Regelung, Verwandte von mir wohnen in NRW. Dort kommt man als Hundehalter aber nur darauf, wenn man auf den Formularserver der Stadt geht, da liegen nämlich zwei Formulare -- einmal zur Anmeldung der Hundes für die Steuer und einmal ein
"Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten eines Hundes"
die dann ans Ordnungsamt geht. Die allgemeinen Informatiosnsseiten zur Hundehaltung sind da keine Hilfe, dort steht nämlich
Zitat
Datenübermittlung durch HundesteuerstellenDaten der für Hundesteuer zuständigen Behörden dürfen in Zukunft an die Ordnungsbehörden übermittelt werden.
Da nimmt man ja normalerweise an, dass alles automatisch seinen Gang geht.
LG Andrea
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Da steht im Landeshundegesetz NRW. In den anderen Ländern weiß ich das nicht.
Ich denke wenn die bei der Anmeldung auch den Sachkundenachweis angenommen haben, dann wurde der auch weitergereicht. Nachfragen kann aber eigentlich nicht schaden. In der Praxis sind das schon 2 verschiedene Dienststellen, einmal die Abteilung für Einnahmen, nicht nur Hundesteuer und dann das Ordnungsamt.
Vom Ordnungsamt gibt es in Düsseldorf für große Hunde (20/40er Regelung) einen Nachweis, ähnlich einer Kreditkarte. Auf der Rückseite stehen die Rasse, Farbe, Kennzeichen und die Chipnummer des Hundes drauf. Auf der Vorderseite die Personalien des Hundehalters. Das ganze dient als Nachweis der Registrierung gemäß §11 Abs. 1 des Landeshundegesetzes NRW. Wenn man einen Hund hat der nicht zu den gefährlichen Hunden gehört, aber so aussieht, ist es nicht unklug diese Karte mitzuführen, ansonsten nicht nötig.
Für "gefährliche Hunde" gibt es auch so eine Karte als Nachweis, die aber immer beim jeweiligen Führer des Hundes sein muss.
Die ganzen Informationen dazu gibt es in Köln und Düsseldorf ausgiebig auf den Internetseiten der Städte.
Gruß
Herbert -
Hallo,
auf den Thread hin habe ich eben bei unserem OA angerufen und mit dem Leiter der zuständigen Stelle gesprochen.
Hier in Sachsen gibt es definitiv keine Verordnung in dieser Richtung.
Erfasst werden nur Listenhunde oder Hunde die durch Beißvorfälle auffällig geworden sind. Ansonsten ist es wurscht wie groß oder schwer ein Hund ist.
Zumindestens für Sachsen hilft d. vielleicht weiter .
L.G.Burgit
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Wir haben unseren Hund im Bürgercenter (gehört zur Stadt) angemeldet. Dort haben wir dann auch ein Formular für die Haltung von großen Hunden bekommen. Das mussten wir mit dem Nachweis der Haftpflicht und dem "Hundeführerschein" dort abgeben.
Uns wurde gesagt, dass mit der Anmeldung zur Hundesteuer (wir mussten Rasse und vorraussichtliche Größe angeben) auch direkt ein Bescheid ans Ordnungsamt rauß geht und die dann überprüfen obe wir die anderen Sachen einreichen. Die Unterlagen konnten wir wie gesagt wieder im Bürgercenter abgeben.
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das ist ja, auch meine große Hoffnung!!!- Da ich ebenfals nach Rasse und vorraussichtlicher Größe gefragt wurde und ich angegeben habe, das Eddie größer und schwerer als 20 kg + 40cm wird. Ich den Sachkundenachweis nachgereicht habe.....!!!
Aber wie gesagt- die Dame sagt, das die beiden Behörde nicht zusammen arbeiten und man als HH verpflichtet ist eigenständig den Hund nochmals beim Ortnungsamt anzumelden.
Ganz ehrlich?!-Das ist für mich pure Schikane, was dort gemacht wird!!!!
Es ist bekannt, dass dies viel HH nicht wissen und sie werden nicht darauf hingewiesen!!!! Anstatt dies sofort bei der Anmeldung zu sagen oder an Hand eines Infoblattes den HH mit zu geben-werden diese in Unwissenheit gelassen und schließlich noch bestraft!!!!Ich überlege ernsthaft dies in einem Leserbrief der Tageszeitung zu erläutern, sofern sich herausstellt, das dies wirklich andem ist.
Denn das finde ich schier unmöglich und salop gesagt eine Veraschung der Bürger!!!!LG nadine
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Ich bin da auch nur per Zufall drauf gestoßen,als ich im Internet rumgesurft bin.
Ist ja nicht so, als würden die bei der Anmeldung des Hundes daraufhinweisen! :x
Und dabei liegt das Büro des Zuständigen vom OA bei uns direkt neben der Anmeldung, wo man die Unterlagen für die Steuer abgibt! :kopfwand:
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Also wir haben unseren Hund steuerlich angemeldet
(heißt bei uns Bürgerbüro ) und dort sind wir gefragt worden
ob der Hund unter die 20/40 Regel fällt. Als das bejahrt wurde,
sind wir darauf hin gewiesen worden , das das Ordnungsamt sich
bei uns meldet. Das geschah recht fix, mit der Aufforderung die
Steuernummer, Haftpfichtversicherung,Chipnummer u. Sachkunde-
nachweis innerhalb von drei Wochen einzureichen. Das habe ich für den
Sachkundenachweis nicht geschafft u. um eine Verlängerung gebeten,
war aber auch nicht das Problem. Eine Karte haben wir nicht bekommen.
Wir sind jetzt wohl "nur" regestriert.Habe noch die Tasso Nummer mit-
angegeben, man kann ja nie wissen.... -
In Brandenburg mit der 20/40 Regelung muß der Hund ebenfalls der Ordnungsbehörde gemeldet werden:
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php/35848
Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Beim ersten Hund habe ich das hier in Halver-NRW ja noch persönlich auf der Gemeinde gemacht, da wurde ich dann auch zum Ordnungsamt geschickt.
Musste sogar noch ein Führungszeugnis vorlegen. Total dämlich, da die es ja selber ausstellen, kostet nur Extrageld.
Jetzt beim zweiten Mal hatte ich ihn nur per Online-Formular wegen der Hundesteuer angemeldet.
Dann bekam ich aber noch den Hinweis, das ich dies ja auch noch beim Ordnungsamt tun müsste.
Das ging dann aber zum Glück auch per Mail. -
Habe vorhin mal mit der Stadt telefoniert. Scheinbar weiß da die linke Hand wieder mal nicht, was die rechte tut... Ich erinnere mich, dass ich damals bestimmte Sachen mit einer Frau vom OA abgeklärt habe, wie Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherungsnachweis usw. Habe auf der Seite der Stadt auch so einen "Meldebogen" gefunden, mit dem man den Hund dem OA meldet, von dem ich mir auch sehr sicher bin, dass ich ihn ausgefüllt habe und ihr auch damals gegeben habe.
Nun hat der Herr am Telefon vorhin in der Kartei mal nachgesehen und kann mich nirgends finden. Ich bin mir verdammt sicher, dass das alles damals gemacht worden ist, ich weiß, dass ich nicht nur beim Bürgerbüro war, um sie zur Steuer anzumelden, sondern dass ich wegen einer Frage zum Sachkundenachweis (auf den man mich im Bürgerbüro angesprochen hatte) damals zum OA getigert bin, um das zu klären. Die Dame sprach dann mit mir auch den sonstigen KRams wie Haftpflicht und Chipnummer und so durch. Sie meinte, damit sei nun alles erledigt, ich bräuchte mich nimmer zu kümmern, weil sie ja jetzt alles hätten. Warum zur Hölle kann man mich und Maja dann nicht in der Kartei finden? Mit der Dame soll ich nächste Woche telefonieren, die ist nun im Urlaub. Mal sehen, was sich dann ergibt.
Es ist scheinbar so, dass bei vielen Städten diese "Meldung" einhergeht mit der Überprüfung des Sachkundenachweises und der Haftpflichtversicherung. Wenn man also den Sachkundenachweis eingereicht hat (und das tut man beim OA, nicht der Steuerabteilung), dann hat das OA wohl auch Kenntnis von diesem Hund. So erklärte mir der nette Herr am Telefon das. Allerdings konnte der sich auch nicht erklären, warum ich dann da doch nicht gelistet bin
Sobald die Dame wieder im Hause ist, werde ich sie dann dazu mal befragen, zum einen, weil es mich interessiert, wie da die Handhabe ist, zum anderen, weil ich natürlich auch für Maja alles ordnungsgemäß haben will.LG, Henrike
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