Brut- und Setzzeit - Anleinpflicht in Ba-Wü?

  • Hallo liebe Foris,
    habe schon gegxxgelt, aber irgendwie nix "Offizielles" gefunden: Stimmt es das in Baden-Württemberg die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit NICHT generell gilt? Weiss da jemand zuverlässig Bescheid?

  • Hallo,


    ob sie generell gilt weiß ich leider nicht, aber wir hier im Kreis Freudenstadt haben Leinenpflilcht zu der Zeit, auch wenn sich nicht wirklich jemand dahran hält.

  • Hallo!


    Ob eine offizielle Anleinpflicht gibt, weiß ich auch nicht!
    Aber jeder vernünftige Hundehalter hat seinen Hund im / Wald/auf der Wiese / auf dem Feld an der Leine!
    Für mich gibts nichts schlimmeres als junge totgebissene Hasen,Kanninchen, Küken und auch z.B. Frösche oder Kröten zu sehen- und dann die HH sagen zu hören "Das hat er ja noch nie gemacht" oder "eigentlich tut er das nicht"!
    Wenn mein Hund Freilauf braucht, gehe ich zum Hundeplatz- da kann er spielen und sich austoben. Ansonsten gilt für mich zu dieser Zeit, den Hund an die Leine zu nehmen- und nicht in den Kauf zu nehmen, das andere Tiere sinnlos getötet werden!
    V.G. Anja

  • Hi Anja,


    damit hast Du sicher nicht Unrecht..aber das war nicht meine Frage! ;)


    Ich find's nicht nett, wenn in meine Frage eine Intention hinein interpretiert wird, die so nicht existiert! Ich möchte einfach gerne wissen ob es hierzu offizielle Regelungen/Verordnungen/Gesetzt gibt! Punkt! :D

  • Die Regel mit der Anleinpflicht besteht aus der Brut- und Setzzeit besteht meines Wissens überall. Es ist eine kommunale Geschichte, sondern ist im Forstgesetz zu finden. Ausnahme gilt nur in offiziellen Hundeausläufen oder speziell gekennzeichneten Flächen.

  • Vom Grundsatz her ist das erstmal Ländersache.
    Auf folgender Seite habe ich erstmal nichts gefunden zu einer generellen Leinenpflicht in Baden-Württemberg in der Brut- und Setzzeit.
    http://www.animal-learn.de/waldgesetze.php
    Allerdings können die einzelnen Kommunen auch bei nicht bestehender Leinenpflicht im Bundesland trotzdem noch selbst eine Leinenpflicht verhängen...

  • Vielen Dank für die informative Seite.


    Habe festgestellt, dass ich im "richtigen" Bundesland wohne. ;) Hessen hat recht lockere Bestimmungen, schön das mal nachlesen zu können.

  • Bei einer gesetzlichen Leinenpflicht gäbe es hier ein ernstes Problem:


    Zitat

    Ausnahme gilt nur in offiziellen Hundeausläufen oder speziell gekennzeichneten Flächen.


    So etwas gibt es bei uns weit und breit nicht!
    Aber Hunde gibt es genug.


    Habe mich letztesn auch mit einem Jäger - selbst Hundehalter - darüber unterhalten und der wusste nichts von einer allgemeinen Leinenpflicht.
    Solange die Hunde auf den Wegen blieben wäre doch alles in Ordnung!


    Letztendlich hängt es immer wieder daran wie der Hundehalter seinen Hund erzieht.


    LG


    Ines

  • Zitat

    Bei einer gesetzlichen Leinenpflicht gäbe es hier ein ernstes Problem:



    So etwas gibt es bei uns weit und breit nicht!
    Aber Hunde gibt es genug.


    Dito!


    Auch ich vermeide lediglich das Quer-Wald-ein oder Quer-Feld-ein - Laufen und sorge dafür das die Hunde auch auf den Wegen bleiben bzw. nur da laufen, wo kein normales Wildtier ein Nest bauen würde - also Parkflächen, ständig von Spaziergängerhorden, Kindern oder Reitern bevölkerte Flächen etc.


    Vor allem im Wald ist mir persönlich die Vorstellung eine Wildsau mit ihren Jungen aufzuschrecken Grund genug meine Hund bei mir zu halten - was bei entsprechend erzogenen Hunden auch ohne Leine möglich ist.

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