Reinrassige Hunde ohne Papiere

  • Eine "Zuchtunbedenklichkeitserklärung" vom Tierarzt zu was soll die gut sein?
    Mit diesem Papier kann in keinem FCI/VDH Verein gezüchtet werden.
    Woher soll ein Tierarzt die beiden Linien der zu verpaarenden Hunde kennen?
    Und das auch noch von unzähligen Hunderassen.


    Eine "Zuchtunbedenklichkeitserklärung" würde in meinen Augen nur Sinn für eine Hündin machen, wenn ich mir nicht sicher bin, daß sie Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht der Welpen problemlos übersteht. Und das auch nur als zusätzliche Untersuchung zu den vom Verein durch die Zuchtordnung vorgeschriebenen.


    Ich lese hier ja schon eine Weile mit und stelle fest, daß auch dieser Thread von der ursprünglichen Frage völlig abweicht.


    Um nochmal auf diese einzugehen, sie wurde ja auf den finanziellen Aspekt eingeschränkt, ja, ein Rassehund mit Papieren ist mehr wert. Noch wertvoller vom finanziellen Aspekt sind Zuchttiere. Ich muß mal suchen, irgendwo habe ich noch die Berechnungsgrundlage eines Gerichtes über die Entschädigung, die ein Beklagter zahlen mußte.


    Nur soviel, ein Deckrüde kam durch die Schuld eines Menschen zu Tode. Es kam zu einem Gerichtsverfahren in dem die Richter hochrechneten wieviele Deckakte der Rüde noch hätte machen können. Diese entgangenen Decktaxen und der geschätzte Verkaufspreis des Rüden, er war auch noch Multichampion, wurden addiert und es kam ein Schadensersatz von über 12.000.-- Euro raus.


    Der andere Fall, eine Promenadenmischung wurde schwer verletzt, starb auf dem OP-Tisch und dem HH wurden lediglich die Kosten der ärztlichen Bemühungen zu gesprochen.


    Obwohl der Tierschutz inzwischen Bestandteil des Grundgesetzes ist, sind Tiere vor Gericht Sachen. Diese stellen einen Wert da. Dieser Wert ist von "Sache zu Sache" verschieden.


    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Zitat


    Ein Tierarzt, der das Tier wirklich sehr genau durchgecheckt hat und sich auch mit Genetik auskennt und die Blutlinien des Hundes kennt, hat für mich mehr Kompetenz als ein Zuchtrichter, der den Abstand zwischen den Ohren nachmisst...


    sorry, aber TA kann doch nicht alle rassen kennen!...


    bestes beispiel bei uns. ich habe vor einem jahr einen gentest machen lassen MDR1... da sagte mir die ärztin: wozu wollen sie den machen lassen? ist doch rausgeschmissenes geld. der weisse schäfer ist doch gar nicht betroffen....
    ende vom lied war, daß sich herausstellte, daß bonitos mama defektträger ist und bonito zum glück frei ist! also test nicht umsonst... und es gibt vom verein auflagen, daß nur verpaarungen zustande kommen dürfen, wenn keine MDR1 kranken welpen geboren wurden...


    ein TA hat in meinen augen nicht die kompetenz, zu beurteilen, ob der hund zuchttauglich ist. ich gehe zum TA, wenn mein hund krank ist oder geimpft/geröngt werden muß. sonst nicht.


    "schuster bleib bei deinen leisten"... fällt mir dazu ein.

  • Baileys


    Zitat

    wer unbedingt einen reinrassigen hund benötigt, weil er ihn als status braucht... so etwas kann man leicht aus deiner schreibweise herauslesen. die "möchtegerns..." ein wort welches du benutzt.


    ich brauche keinen Rassehund als Status. Wozu auch. Zumal, wenn ich mir vorstelle, wie häufig ich bei meinen Rassehunden schon gefragt worden bin, ob das Mischlinge sind :D . Meine Güte, da hätte sich ja mein Ego echt nen Knacks holen können :lachtot:


    Persephone


    Du hast meine volle Zustimmung :2thumbs:


    @Jaimeee


    Zitat

    Hat ein Tierarzt die selbe Kompetenz wie ein Zuchtrichter?


    Nein. Ganz und gar nicht. Ein Tierarzt (und das sollte ich ja wissen, in grauer Vorzeit habe ich ja auch mal Tiermedizin studiert) hat (hoffentlich) entsprechend Kompetenz hinsichtlich der GESUNDHEITLICHEN Beurteilung eines Hundes. Aber zur ZUCHTTAUGLICHKEIT gehört nicht nur, dass der Hund gesund ist, sondern auch dem Rassestandard entspricht.


    Deshalb läuft es ja so, dass Tierärzte durch entsprechende Gutachten wie HD-Auswertung, Augenuntersuchung usw. (und genau das sind diese Bescheinigungen - Gutachten) den gesundheitlichen Status des jeweiligen Hundes bestimmen. Und die Zuchtrichter, die Ahnung vom Rassestandard haben, mit dem phänptypischen Beurteilungsbogen ein Gutachten über das Aussehen des Hundes erstellen.


    Bei "meiner" Rasse läuft es bsp. dass wir die Gutachten der jeweiligen TÄ zur eigentlichen Zuchttauglichkeitsprüfung mitbringen müssen (soll heissen, die müssen vorher alle schon gemacht worden sein), dann beurteilt der Zuchtrichter den Hund und dann werden sämtliche Gutachten, also die von den TAs und das vom ZR, an den Verband geschickt. Wenn die Gutachten soweit alle ok sind, erhält der Hund den Vermerk "zuchttauglich" in die Ahnentafel.
    Selbst wenn der Hund dem Rassestandard vollständig entspricht, sobald ein tierärztliches Gutachten sagt "Hund hat HD" oder "Hund hat PRA", dann war's das mit Zuchttauglichkeit. Selbst wenn dieser Hund schon zig Schönheitsausstellungen gewonnen haben sollte. Er wird nicht zur Zucht zugelassen.


    ABER, ein TA kann niemals allein die vollständige Zuchttauglichkeit eines Hundes bescheinigen. Dazu fehlt ihm idR das KnowHow über die jeweilige Rasse.


    Und manchmal, wie das Beispiel von "ironbabe" zeigt, wissen TAs halt auch nicht unbedingt bei allen Rassen über rassetypische Erkrankungen Bescheid. Was ja auch kein Wunder ist. TAs sind auch nur Menschen. Und, da gehe ich jetzt von mir selbst aus, ich kenne mich bei "meiner" Rasse aus, vielleicht noch bei 2-3 anderen, die mich interessieren, etwas grundlagenmässig. Und das war's dann. Kein TA, der nicht Spezialist für Tierzucht und Genetik ist und da dann idealerweise für Hunde, wird sich wirklich bei allen Rassen über Erbkrankheiten etc. auskennen.


    Deshalb sollten ja auch die Rassezuchtverbände entsprechende Vorschriften machen. Und nicht Tierärzte.


    Viele Grüße
    Cindy

  • @ ironbabe


    Dann unterhalte dich mal mit Züchtern, ich rede nicht von Vermehrern, wie schwer es teilweise ist die Zuchtzulassung zu bekommen. Die Anforderungen an die Hunde sind nicht niedrig, angefangen vom Schutzdienst über Ausdauerprüfung. Das ist das Minimum, die Körung kommt ja eventuell auch noch dazu. Außerdem müssen die Hunde z.B. auf HD geröngt sein.
    Ich habe noch Kontakt zu den Züchtern meiner Hunde und habe weil die Hündin nicht zur Zucht zugelassen worden ist leider nicht noch mal einen Welpen aus diesem Zwinger bekommen.



    LG Iris + Schäfis

  • ah, sorry. :kopfwand:
    Das kommt dabei raus, wenn man nicht ganz bei der Sache ist. Ich hab die ganze Zeit an Ausstellungsrichter gedacht.
    Ich kenne mich mit Zucht allgemein nicht so aus, hab aber mal von jmd gehört, dass ein Hund z.B. als Gewinner von bestimmten Preisen automatisch eine Art Zuchttauglichkeitszeugnis erhält.
    Stimmt das?
    Da frag ich mich, wie das sein kann, wenn bei einer Ausstellung doch erst einmal nur das Optische zählt.


    Zitat

    Außerdem müssen die Hunde z.B. auf HD geröngt sein.


    Das finde ich allerdings auch völlig richtig.

  • Zitat

    ah, sorry. :kopfwand:
    Das kommt dabei raus, wenn man nicht ganz bei der Sache ist. Ich hab die ganze Zeit an Ausstellungsrichter gedacht.
    Ich kenne mich mit Zucht allgemein nicht so aus, hab aber mal von jmd gehört, dass ein Hund z.B. als Gewinner von bestimmten Preisen automatisch eine Art Zuchttauglichkeitszeugnis erhält.
    Stimmt das?
    Da frag ich mich, wie das sein kann, wenn bei einer Ausstellung doch erst einmal nur das Optische zählt.


    Bei den meisten Ausstellungen handelt es sich nicht um reine Schönheitswettbewerbe, sondern eben um Zuchtschauen. Dort wird der Hund - phänotypisch - bewertet: entspricht er dem Rassestandard ? Wie sind Wesen (soweitim Ring zu beurteilen), Farbe, Gebiß, Fell, gibt es Fehlstellungen der Beine oder sonstige Fehler ?
    Hinzu kommt noch die Beurteilung, inwiefern der Hund dem rasstypischen Aussehen entspricht, was natürlich auch stark vom Geschmack des Richters abhängt.
    Natürlich zählt bei Ausstellungen ersteinmal das Optische, anders kann man den Hund von außen schlecht beurteilen.


    Oftmals sind die guten Ausstellungsergebnisse Vorraussetzung für eine Zuchtzulassung, hinzu kommen dann noch die HD/ED-Ergebnisse - das ist rasse- bzw. Vereinsabhängig.



    yane:
    Ich kann mich auch Dir 100%ig anschliessen :gut:


    Hier wurde ja mal wieder einiges durcheinandergeworfen ;)
    Ein Tierarzt kann - aus meiner Sicht - eine Zuchtunbedenklichkeitserklärung für einen Hund abgeben, in der er bescheinigt, dass die gesundheitlichen Vorraussetzungen des Hundes für eine Zuchtzulassung passend sind - der Hund ist im guten Allgemeinzustand, hat keine Krankheiten (Herzfehler o.ä.), HD-Grad ist in Ordnung (wobei die HD-Auswertung durch einen normalen Landtierarzt - naja, eher nicht, auch dafür sollte jemand mit geschultem Auge draufsehen, es gibt nicht umsonst Spezialisten in jeder Hinsicht ;) ) und es steht anatomisch gesehen dem Deckakt bzw. der Geburt nichts im Wege.
    Das ist die medizinische Seite.


    Für die Zucht eines Rassehundes reicht das alleine noch lange nicht aus, wie schon geschrieben wurde. Der TA ist kein Spezialist für bestimmte Rassen (wenn doch, dann sicher nicht für alle) und hier fehlt eben noch die Bewertung, ob der Hund die Vorraussetzungen für die Zucht dieser Rasse mit sich bringt und dem Standard entspricht und ob die Zuchtlinie anfällig für bestimmte Krankheiten ist.
    Diese beiden Komponenten zusammen können dann eine gute Basis für die Bewertung der Zuchttauglichkeit sein.


    VG
    Stefanie


  • ich bin mit einem dsh züchter zusammen, ich unterhalte mich täglich mit ihm und stehe mit ihm regelmäßig auf dem hundeplatz... ich weiß, was die vorraussetzungen sind. hab ich auch gar nichts zu gesagt :???:
    und ich finde die vorraussetzungen auch gut! und genau darum würde ich von einem hund die finger lassen, welche keine papiere haben...

  • Zitat

    Ich kenne mich mit Zucht allgemein nicht so aus, hab aber mal von jmd gehört, dass ein Hund z.B. als Gewinner von bestimmten Preisen automatisch eine Art Zuchttauglichkeitszeugnis erhält.
    Stimmt das?


    Nein.
    Der Hund muss ausserdem eben die ganzen Gesundheitschecks haben und eine "Formwertbeurteilung". So nennt man das Gutachten, das der Zuchtrichter ausstellt korrekt.


    Bei Rassen, die quasi in Show- und Leistungslinie unterteilt sind, kann es bsp. sein, dass Hunde, die gewisse Leistungsprüfungen abgelegt haben, auch dann in die Zucht gehen dürfen, wenn ihr Formwert "schlechter" ist.


    Bei "meiner" Rasse dürfen bsp. Hunde mit Formwert V und SG (vorzüglich und sehr gut) in die Zucht. Allerdings zählen bei uns keine Leistungsprüfungen.
    Bei vielen heute noch als Gebrauchshunde gezüchtete Rassen dürfen auch Hunde mit dem Formwert G (gut) in die Zucht, wenn sie eben LPs abgelegt haben.


    Aber nur einfach Leistungsprüfungen und dann darf man mit züchten ist mW bei keiner Rasse drin. Zumindest nicht im VDH.



    Viele Grüße
    Cindy

  • Hallo Yane,
    Du sprichst mir aus der Seele. :^^: Dem ist eigentlich nichts zuzufügen. :2thumbs:


    Versuch es trotzdem mit meinen Worten, wobei ich glaube es nicht ganz so schön hinzubekommen, aber trotzdem.


    Ein Züchter, der diesen Namen verdient, stellt sich den Anforderungen die in einem Zuchtverband des VDH an ihn gestelt werden.
    Oberstes Ziel ist immer die Gesundheit des Hundes. Was wiederum bedeutet das die Hunde auf bestimmte, Rassespeziisch vorkommende Krankheiten untersucht werden BEVOR sie zur Zucht zugelassen werden.
    Auch das Extrieur sagt einiges über einen gesunden Hund aus und sollte in der Zucht beachtung finden.
    Und dann möchte ich natürlich als Züchter meine Rasse weiterbringen und versuche dem Zuchtziel so nahe wie möglich zu kommen. Immer im Hinterkopf einen gesunden Hund zu erhalten.
    Kein vernünftiger Züchter würde mit einem Hund " züchten " der Zuchtausschließende Fehler hat. Und warum? Diese können sich vererben.


    Ich möchte das mal an zwei Beispielen festmachen.
    Ich selber züchte, alle 1 bis 2 Jahre Chihuahuas. Was bei dieser Rasse immer wieder mal vorkommt sind Gebissfehler. Sogenannter Rück-, bzw. Vorbiss. Was bedeutet der unter, bzw. der Oberkiefer sind verkürzt.
    Der Hund selber hat damit keine Probleme. Er frisst wie alle anderen und spielt wie alle anderen. Er ist vom Wesen ein echter Chihuahua und bestimmt für seinen Besitzer " der schönste Hund der Welt ". Jedenfalls würde ich jemand anderen meine Hunde nicht geben. Was passiert aber wenn ich mit diesen Hunden vermehre? Die Wahrscheinlichkeit das der Gebissfehler an die Welpen weitergegeben wird ist sehr hoch. Und wenn wir dann noch ne Generation weitergehen, was kommt dann dabei raus? Mit Sicherheit ein reinrassiger Chihuahua, keine Frage, aber ist es dann noch einer oder sieht er dann nicht komplett anders aus?
    Vergleicht mal Hunde vom Züchter mit Hunden von Vermehrern und schaut euch dann mal die Standards an. Sehen die Hunde immer noch Rassespezifisch aus?
    Oder das Beispiel Fontanelle. Kein wirklicher Chihuahua Züchter wird mit einem Hund mit offener Fontanelle züchten.


    Aber da könnt ich jetzt ewig so weitermachen.
    Nur noch kurz zum Thema Wert. Jedes Lebewesen ist Wertvoll, ob nun gewollt in die Welt gesetzt oder nicht.
    Aber ist es dann nicht umso wichtiger dafür zu Sorgen ihm auch einen guten Start zu ermöglichen? :elefant:


    Sonja

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