"gültige" Tollwutimpfung

  • Hallo zusammen,


    für die Einreise innerhalb der Europäischen Union benötigt der Hund ja eine gültige Tollwutimpfung, das heisst also, dass die Impfung mind. 30 Tage alt, nicht länger als 12 Monate zurückliegend ist.


    Jetzt ist Emmy letztes Jahr im Februar 2007 mit einer Mehrjahresimpfung gegen Tollwut geimpft worden. Im Heimtierausweis steht, dass die nächste Tollwutimpfung 2010 fällig wird.


    Meine Frage: Ist das für eine innereuropäische Einreise ausreichend? Die Impfung liegt ja definitiv länger als 12 Monate zurück. Habe mit meiner TÄ gesprochen und einen Beipackzettel des Impfstoffes erhalten, der zeigt, dass der Impfstoff 3 Jahre gültig ist. Ich werde mit meiner Maus jetzt im Sommer es darauf ankommen lassen und verreisen.


    Möchte mal eure Meinung hören. Ist das Risiko zu gross? Wie macht Ihr das?

  • Lt unserem Tierarzt nicht. An der Grenze ist wohl diese Mehrjahresimpfung noch nicht anerkannt.
    Unser TA hat vorher gefragt, ob wir verreisen wollen und wohin und hat dann danach den Impfstoff gewählt und wenn wir dann doch noch mal unsere Meinung ändern wollen, sollten wir noch mal hin kommen, dann würde er es umtragen.


    Frag doch einfach mal in der Botschaft von dem Land nach, in das du willst, und schildere deinen Fall dort und lass dir die Antwort am besten schriftlich geben. Dann bist du auf der sicheren Seite.
    Wenn die dir sagen nein, dann gehe zu deinem TA und rede mit dem, was man dort nun machen kann.

  • hallo,
    unser tierheimhund hatte auch im tierheim die 3-jahresimpfung erhalten. ich hatte mir auch schon gedanken darüber gemacht, wie das aussieht, wenn wir im nächsten jahr in urlaub fahren.
    man kann doch den impfausweis ändern und noch mal zusätzlich impfen lassen würde ich nicht wollen.


    bin gespannt auf eure antworten.


    gruß marion

  • Cerridwen: Hier irrt Dein TA. Die 3-Jahresfrist für die TW-Impfung wird innerhalb der EU sowie den im EU-Raum liegenden Nichtmitgliedsstaaten (e.g. Liechtenstein oder Schweiz) problemlos anerkannt, sofern der Impfstoffhersteller das Serum entsprechend freigegeben hat und die (Auffrisch-)Impfung fristgerecht erfolgt und ordnungsgemäss im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist. Selbst die "Problemzonen" wie GB/Schweden haben sich dem angeschlossen, allerdings sind hierfür zusätzliche Massnahmen erforderlich (TW-Titer, Wartezeit, Zeckenbehandlung usw.). Auch für die (Wieder-) Einreise in die EU werden die 3 Jahre anerkannt, aber auch hier sind ein Titernachweis und u.U. eine Wartezeit erforderlich.
    Anders sieht es bei der Einreise in Drittländer aus, da gilt tlw. noch die alte 1-Jahres-Frist, bei z.B. Serbien sogar nur 6 Monate.
    Gruss Joe
    PS: Hier kann man das alles in schönstem Amtsdeutsch nachlesen
    http://ec.europa.eu/food/anima…animals/pets/index_de.htm

  • Hi,
    ich schließe mich "legionaer" an, ich hab den ganzen SCH*** auch durch. Und das bei einer der besseren Kliniken des Münchner Umlands!! Unglaublich.
    Auf jeden Fall haben mir die Beamten des SCHWEIZER Zolls bestätigt, dass alles ok ist, solange das Datum für die nächste Impfung, das im Pass eingetragen ist, noch nicht vorbei ist. Denen war das egal, ob zwischen "Impfdatum" und "nächste Impfung" 1 oder 3 Jahre stehen. Hauptsache, es wurde kein Impftermin verpasst.
    Kann man das jetzt verstehen? =)


    Viele Grüße
    Silvia

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