Hundehaftpflicht: Geschädigte bekommt Teilschuld
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Bin nun echt erleichtert, dass Ihr es auch so seht. Okay, ich hab nicht dran gedacht, dass ich den Schaden selbst bezahlen kann. Gab am Anfang gleich Ärger und da war auch noche eine 2. Frau dabei, die sah nur bei uns die Schuld. "Also, dass Ihr Hund auch gleich zubeißt.", so ihre Worte, als ich die Daten austauschen wollte.
Daher hab ich es auch der Versicherung gemeldet. Und wo die Halterin dann beim Tierarzt war, eine Woche später, war alles wieder okay. Das konnte ich nicht vorhersehen, dass mit einem TA-Besuch alles wieder im Lot war. Sah am Anfang böse aus und der Hund hinkte auch. Hätte also auch auf eine OP hinauslaufen können. Und bei der Versicherung muss man ja die Meldefrist einhalten. Kann man wie bei der Autoversicherung auch mal einen Schaden zurückkaufen, wenn die Endsumme klar ist?Die Rh** hat uns aber nicht gekündigt, wir haben die neue Beitragsrechnung fürs kommende Jahr erhalten. Ich hab sie (bzw. geht über die IAK) gestern gleich angeschrieben, dass die andere nun die Differenz von mir haben will. Nun warte ich auf die Info.
Für mich ist das wichtig, wie das die Versicherung sieht. Der andere Hund ist auch erst 2 Jahre alt und es kann durchaus passieren, dass wir uns wieder mal begegnen. Vor einem halben Jahr hatte ich erstmals den Hund getroffen mit ihrem erwachsenen Sohn. Der andere bellte, unser neu (aus dem Tierheim) flippt fast aus. Ich bat den Mann, ob er zurückgeht, da wir nicht aneinander vorbeikommen, die Hunde mögen sich nicht. Sagt er, er gehe in die Hundeschule, wie würde das nun vor seinem Hund aussehen, wenn er umkehrt. Bin ich dann umgekehrt und musste noch an ihm vorbei, war damals schon ein Kampf, da der andere natürlich wieder bellte. Nun ist der Mann auswärts und seine Mutter geht mit dem Hund. Im Grundstück bellt er schon von weitem, sieht uns gar nicht, riecht unseren Hund nur. Unser Hund in Panik, jault dann, wenn er vorbei ist.Und mit DEM Hund ist nun der "Unfall" passiert.
Dann gibts genau noch so einen 2. "Kläffer", Spitz, bei uns in der Gegend wohnt. Das gleiche Drama. Da versuchen wir schon uns aus dem Weg zu gehen, aber der wohnt gerade mal 5 Häuser weiter von uns.
Unseren Hund lasse ich sowieso nur angeleint laufen, er hat auch einen ausgesprochenen Jagdtrieb und es wimmelt von Katzen ringsrum.
Daher ist es echt wichtig für mich, was nun die Versicherung zum Vorfall sagt.
Liebe Grüße
Petra mit Max -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Mal ehrlich, Teilschuld hin oder her, bei 18 Euro würde ich nicht so einen Aufriss machen und den fehlenden Betrag zahlen.
Die Versicherung wird wahrscheinlich das Hochnehmen als Teilschuld sehen, weil der Hund sich so nicht mehr wehren konnte und so die Verletzungen schwerer sind, als sie anders wahrscheinlich zu erwarten gewesen wären.
Aber genaues kann dir nur die Versicherung sagen. -
Hi Petra,
ich sehe das nicht so wie viele andere hier.
Schon mal überlegt, warum der Kleine vielleicht kläfft? Vielleicht wurde er schon grundlos von anderen grossen Hunden angegriffen und hat seitdem einfach nur Angst? Ich habe eine Hündin hier, die von einem Golden Retriever angegriffen wurde. Es hat Jahre gedauert, bis sie wieder völlig neutral an Golden Retrievern vorbeigegangen ist. Die ersten Monate hat sie getobt, sobald sie nur von weitem einen Golden gesehen hat. Trotz Training dauerte es seine Zeit, bis sie sich zumindest nicht sofort auf jeden Golden stürzen wollte, der in einem Umkreis von 15-20 m um sie rum auftauchte.
Letztendlich ist es völlig egal. Beide Hunde waren an der Leine, euer Halsband hat nicht gehalten. Euer Hund ist auf den anderen Hund los und hat ihn verletzt. Also liegt die Schuld klar bei euch. Hundehalter haften immer für die Schäden, die ihre Hunde verursachen - unabhängig vom Verschulden.
Versicherungen weigern sich häufig erst mal, einen Schaden voll zu übernehmen. Klar, ist ja auch ihr Verlust.
Und Begründungen a la "die andere hat Teilschuld, weil sie den Hund auf den Arm genommen hat" sind ja wohl das Hinterletzte. Da stürzt sich ein grösserer Hund auf einen kleineren Hund, wenn ich das richtig verstanden habe. Und da würde ich auch schauen, meinen kleinen Hund aus der Gefahrenzone zu bringen. Notfalls auf den Arm.
Wenn andere ihren Hund nicht im Griff haben, kann das DIR nicht als Ausrede gelten, deinen eigenen Hund nicht im Griff zu haben.
Viele Grüße
Cindy -
Zitat
Beide Hunde waren an der Leine, euer Halsband hat nicht gehalten. Euer Hund ist auf den anderen Hund los und hat ihn verletzt. Also liegt die Schuld klar bei euch. Hundehalter haften immer für die Schäden, die ihre Hunde verursachen - unabhängig vom Verschulden.Wenn andere ihren Hund nicht im Griff haben, kann das DIR nicht als Ausrede gelten, deinen eigenen Hund nicht im Griff zu haben.
Viele Grüße
Cindygenauso ist es.
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Daher stelle ich ja die Frage hier im Forum, was ich nun machen soll, wenn die Versicherung das so sieht.
Dann sollte ich die 18 € nun zahlen, auch wenn die Versicherung das anders sieht? Aber unter Vorbehalt, da ich ja für nichts meine Hand ins Feuer legen kann und vielleicht künftig doch mal ihr Hund Mist baut. Dann sagt sie vielleicht, ich hätte ja das letzte Mal auch den Rest selbst bezahlt.Ich will meinen Frieden, werd wohl den Rest zahlen und es tut mir auch leid, dass das Halsband aufgegangen ist. Von daher ist das keine Ausrede von mir und ich habe ja auch nicht geahnt, dass die Versicherung das nicht voll zahlt.
PS: Mein vorheriger Hund war auch ein kleiner "Kläffer", der sogar von den Hunden vom Tierarzt angegriffen worde und später auch 2xvon großen Hunden grundlos angefallen wurde. Ohne dass er vorher gebellt hat. Glücklicherweise blieb es beim Schreck, aber einen bleibenden "Schaden" hatte er schon, seitdem hatte er alle großen Hunde verbellt. Von daher kenne ich das Problem kleiner Hund/großer Hund.
Ich möchte nun noch die Sicht der Versicherung wissen, wann überhaupt von Teilschuld des anderen ausgegangen wird bzw. eine angenommen werden kann, wenn doch mal was passiert.
Liebe Grüße
Petra mit Max -
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hallo petra,
ich will dich nicht angreifen, passieren kann immer mal was.
ihr solltet jetzt dafür sorgen, dass dein hund ein "ausbruchssicheres" halsband bekommt, dann kann so etwas nicht mehr passieren.wenn ich an deiner stelle wäre, würde ich die 18 euro zahlen, eben weil ich meine ruhe haben wollte und vor allem, weil ich keine anzeige riskieren wollte. dabei ist es völlig egal, was die versicherung sagt.
ich wünsche dir wirklich, dass ihr heil aus der sache rauskommt. rede vernünftig mit der frau und versuche die geschichte im guten zu beenden, denn ihr werdet euch doch immer mal wieder begegnen.
manchmal muß man einfach über seinen eigenen schatten springengruß marion
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vielleicht hta sie es auch nur in ihrer ersten wut gesagt und klagt letztendlich gar nicht. ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen anwalt gibt, der ihr bei diesem betrag nicht davon abrät.
hab ich das richtig gelesen, dass die wunde erst so groß geworden ist, als sie ihren hund hochgenommen hat. dadurch ist sie doch aufgerissen, oder?
bei einer bekannten gab es mal einen ähnlichen fall. ist aber bestimmt schon 15 jahre her. von daher weiß ich nicht, was sich an der rechtsprechung geändert hat.damals hat sie einen th hund ausgeführt. plötzlich kam ein großer hund daher und ist auf den kleinen losgegangen. sie hat ihn daraufhin hochgenommen, woraufhin er getötet wurde.
letztendlich hat sie dafür die schuld bekommen, weil sie ihn hochgenommen hat, wa ssie nicht hätte machen dürfen.die hunde hätten es unter sich klären müssen -
hallo,
ich spreche hier nicht von einer anzeige um die 18 euro einzuklagen, sondern darum, das eine anzeige beim ordnungsamt erfolgen könnte, welche am ende viel höhrere kosten mit sich bringen kann.wenn auf grund so einer anzeige eine anordnung zum wesenstest erfolgen würde, hätte man diese kosten, egal wie der test ausgeht, zu zahlen.
von dem streß und dem ärger mal ganz abgesehen.gruß marion
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so wie es im eröffnungspost stand, klang es für mich, als ob es der anderen halterin um das restliche geht geht, nicht um eine anzeige gegen den hund/halter
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Zitat
so wie es im eröffnungspost stand, klang es für mich, als ob es der anderen halterin um das restliche geht geht, nicht um eine anzeige gegen den hund/halter
trotzdem kann sie noch eine anzeige beim ordnungsamt machen, weil sie vielleicht einfach sauer ist, weil nicht alles - oder zu spät gezahlt wurde.
und dann......... vor allem, weil ja auch eine zeugin dabei war, hat man ganz schlechte karten.gruß marion
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- Vor einem Moment
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